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   BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21   

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https://dejure.org/2022,4406
BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21 (https://dejure.org/2022,4406)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2022 - 3 AZR 420/21 (https://dejure.org/2022,4406)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2022 - 3 AZR 420/21 (https://dejure.org/2022,4406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 533 ZPO, § ... 268 ZPO, § 30f Abs. 1, § 1b Abs. 1 BetrAVG, § 2a Abs. 1 BetrAVG, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 134 BGB, § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 6 BetrAVG, § 362 Abs. 1 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 18a Satz 2 BetrAVG, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 614 BGB, § 214 Abs. 1 BGB, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarungsregelung über einen Übergangszuschuss bei Renteneintritt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; Regelung des Teilanspruchs aus § 2a Abs. 1 BetrAVG sowohl bezüglich der Höhe als auch der Fälligkeit; Verbot widersprüchlichen Verhaltens nach § ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss -Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarungsregelung über einen Übergangszuschuss bei Renteneintritt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; Regelung des Teilanspruchs aus § 2a Abs. 1 BetrAVG sowohl bezüglich der Höhe als auch der Fälligkeit; Verbot widersprüchlichen Verhaltens nach § ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf weiteren Übergangszuschuss aus Gesamtbetriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 921
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Die zeitliche Befristung des Anspruchs ist unerheblich (vgl. ausführlich BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18 ff.) .

    Diese weitere Voraussetzung für den Übergangszuschuss stellt eine für den Kläger nachteilige Bedingung dar, die seine unverfallbare Anwartschaft nach § 1b Abs. 1 iVm. § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG einschränkt und deshalb nach § 19 Abs. 3 BetrAVG iVm. § 134 BGB nichtig ist (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 30) .

    bb) Nach Nr. 3 GBV 1981 entspricht die Höhe des Übergangszuschusses, der für sechs Monate gezahlt wird, der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Brutto-Monatsentgelt und dem SAF-Ruhegeld und soll den Mitarbeitern den Übertritt in den Ruhestand wirtschaftlich erleichtern (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 21) .

    Dass der Übergangszuschuss nach der GBV 1981 eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung ist, wurde erst im Frühjahr 2018 durch die Urteile des Senats in mehreren Verfahren gegen den Pensions-Sicherungs-Verein - und nicht gegen die Beklagte - verbindlich geklärt (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 -, - 3 AZR 244/17 - ua.) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 244/17

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Dass der Übergangszuschuss nach der GBV 1981 eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung ist, wurde erst im Frühjahr 2018 durch die Urteile des Senats in mehreren Verfahren gegen den Pensions-Sicherungs-Verein - und nicht gegen die Beklagte - verbindlich geklärt (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 -, - 3 AZR 244/17 - ua.) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 57) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Sa 164/21
    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2021 - 26 Sa 164/21 - aufgehoben.
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Ziel des § 2a Abs. 1 BetrAVG ist es, schon bei Ausscheiden, Klarheit über die Höhe der Leistung zu erhalten (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt des Versorgungsfalls kommt es gerade nicht an, wenn der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 89, 180) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Sollte es keinen solchen üblichen Termin gegeben haben oder ein solcher nicht festgestellt werden können, wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass sich die Fälligkeit der Gehälter und damit des Übergangszuschusses dann nach § 614 BGB richten würde (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - Rn. 37) mit der Folge, dass der Übergangszuschuss für den Monat Dezember 2015 erst nach Ablauf des Monats Dezember 2015 im Januar 2016 fällig geworden wäre.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Ebenso kann - wenn im Einzelfall noch Zweifel verbleiben - auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 97 mwN, BAGE 172, 217) .
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32; 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 30) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 445/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - voraussichtlich dauernde

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    (1) Das Landesarbeitsgericht hat die Stichtagsregelung zutreffend dahingehend ausgelegt, dass sie bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung vor Ablauf des Fiskaljahres am 31. Mai einschlägig ist (zu den Auslegungsgrundsätzen bei Betriebsvereinbarungen vgl. die st. Rspr., zB BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 22, BAGE 170, 172) .

    Dies ergibt die Auslegung der BV PSP (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen die st. Rspr., zB BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 22, BAGE 170, 172) .

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    bb) Die GBV 2014 ist dahin auszulegen, dass sie die GBV 95 auch wirksam rückwirkend bestätigend in Kraft setzt (vgl. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

    a) Das in dieser Norm enthaltene Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (st. Rspr., zB BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 46 mwN) .
  • LAG Köln, 26.10.2022 - 11 TaBV 47/21

    Durchführungsanspruch

    Ebenso kann - wenn im Einzelfall noch Zweifel verbleiben - auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG, Urt. v. 08.03.2022 - 3 AZR 420/21 - m. w. N.).
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