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   BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91   

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https://dejure.org/1992,11341
BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91 (https://dejure.org/1992,11341)
BAG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 5 AZR 166/91 (https://dejure.org/1992,11341)
BAG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 5 AZR 166/91 (https://dejure.org/1992,11341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf Zahlung nach Bundesangestelltentarif (BAT) für die Zeit ihrer Beschäftigung - Verhältnis der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Regelungen im BAT im Hinblick auf die Höhe der Vergütung - Anwendbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91
    Vor allem ist es der rechnerischen Höhe einer Vergütung nicht wesenseigen, an eine bestimmte tarifliche Ausschlußklausel gebunden zu sein (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - NZA 1991, 247, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

    Hieraus ergeben sich zusätzliche Bedenken dagegen, die Ausschlußklausel des BAT mit der nach § 612 Abs. 2 BGB zu bestimmenden Höhe der Vergütung in Verbindung zu bringen (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - a.a.O. zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91
    Das Landesarbeitsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats - besonders an das Teilurteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) - den Klaganspruch grundsätzlich bejaht.

    Die Parteien hätten bei dieser Sachlage daher die Anwendbarkeit des § 70 BAT vertraglich vereinbaren müssen, wie dies in dem vom Senat am 25. Januar 1989 zum Aktenzeichen - 5 AZR 161/88 - (a.a.O.) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91
    Ihre Vergütung wird durch ministerielle Eingruppierungserlasse geregelt, deren Inhalt jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden muß (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 05.10.1990 - 5 (9) Sa 1919/89

    Vergütung; Ausschlußfrist; Teilzeit

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Oktober 1990 - 5 (9) Sa 1919/89 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage in Höhe eines den Betrag von 14.356,28 DM brutto nebst Zinsen übersteigenden Betrages abgewiesen und über die Kosten entschieden hat.
  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08

    Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob allgemein bei der Geltendmachung des an einem TV orientierten üblichen Entgelts iSd. § 612 Abs. 2 BGB tarifliche Ausschlussfristen gewahrt werden müssen (vgl. dazu BAG 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 - zu II der Gründe einerseits und 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 97, 350 andererseits).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Für teilzeitbeschäftigte Lehrer sind diese Grundsätze in den gleichzusetzenden Fällen der einzelvertraglichen Verweisung auf die Verfallfrist des § 70 BAT in ständiger Rechtsprechung angewandt worden (vgl. nur BAGE 61, 43, 51 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu V der Gründe; BAGE 66, 220, 227 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 -, n.v., zu II 2 der Gründe).
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