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   BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07   

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https://dejure.org/2008,5254
BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 (https://dejure.org/2008,5254)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 (https://dejure.org/2008,5254)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 (https://dejure.org/2008,5254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Überstundenvergütung einer angestellten Lehrkraft; Zulässigkeit einer tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht; Sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Unterrichtstätigkeit und übriger Arbeitszeit wegen zeitlich genau messbarer Arbeitszeit hinsichtlich ...

  • Judicialis

    BAT SR 2l I Nr. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 310 Abs. 4; ; MVergV § 3; ; MVergV § 4; ; MVergV § 5; ; BBG § 72 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung Lehrer - Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrarbeit - Unbillige Mehrbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 665
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Hierdurch soll eine ungleiche Behandlung in den Bereichen Arbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Urlaub sowie beim Erreichen der Altersgrenze bei angestellten und beamteten Lehrern, die ggf. nebeneinander an einer Schule unterrichten, ungeachtet weiterer Differenzierungsgründe vermieden werden (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb davon ausgehen, dass die sachgerechte beamtenrechtliche Regelung auch für die angestellten Lehrer sachgerecht ist (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 350).

    Die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen usw. verbracht wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 351).

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Das Berufungsurteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausgleichspflicht beachtet hat, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 -Rn. 19, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1; Müller-Glöge in Germelmann/ Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 73 Rn. 9 mwN).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    § 72 Abs. 2 BBG sei deshalb nach Treu und Glauben in einer Weise zu ergänzen, welche die beiderseitigen Interessen zu einem billigen Ausgleich bringe und dabei dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung gerecht werde (BVerwG 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - ZTR 2003, 639).
  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Der Begriff "Bestimmungen" iSd. Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT umfasst mangels anderweitiger Begrenzung alle einschlägigen abstrakten Regelungen für Beamte (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 142).
  • LAG Hamm, 15.03.2007 - 11 Sa 1469/06

    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. März 2007 - 11 Sa 1469/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    c) Die tarifliche Verweisung auf das Beamtenrecht ist wirksam (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 - Rn. 8, NZA-RR 2008, 275 mwN).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen usw. verbracht wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 351).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07
    Auch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verhält sich nicht zur Frage der Vergütung (vgl. BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254, 261 f. mwN).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Solche Blankettverweisungen auf beamtenrechtliche Bestimmungen in einer Tarifnorm sind wirksam (vgl. für die st. Rspr. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 16, BAGE 143, 194; 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 14) .

    Die Verweisung in § 44 Nr. 2 Satz 2 TV-L ist umfassend und bezieht nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Verwaltungsvorschriften und Erlasse mit ein (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 13; 5. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346) .

    Angestellte Lehrer sollen durch die tarifvertragliche Verweisung ungeachtet weiterer Differenzierungsgründe nicht schlechter-, aber auch nicht bessergestellt werden als beamtete Lehrer (vgl. BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 16; 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 12) .

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    beispielhaft zur Verwendung der Begriffe in der Rspr. des BAG: 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 57 ["Dies gilt für Vergütungsansprüche ... ebenso wie für Freizeitausgleich, der an deren Stelle tritt"]; 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 36 ["... wird nicht die Vergütung von angefallenen Überstunden geregelt, sondern deren Abgeltung durch Freizeitausgleich"]; 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 22 ["... zu einem Freizeitausgleich oder, falls dieser nicht möglich ist, zur Vergütung geleisteter Mehrarbeit verpflichtet"]; 16. Mai 2002 - 6 AZR 208/01 - zu II 3 der Gründe ["Ansprüche auf Freizeitgewährung oder Überstundenvergütung"]; 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - [LS: "Ein bereits entstandener Anspruch auf Überstundenvergütung kann nicht durch einseitige Freistellung von der Arbeit erfüllt werden, wenn keine Ersetzungsbefugnis vereinbart ist"]; 14. Oktober 1997 - 7 AZR 562/96 - zu II 2 der Gründe ["... der Anspruch des Klägers auf Überstundenvergütung durch die einseitige Freistellung und Fortzahlung der Vergütung auch für die Freizeit nicht erloschen ist"]; beispielhaft für die arbeitsrechtliche Fachliteratur: ErfK/Preis 16. Aufl. § 611 BGB Rn. 487; HWK/Thüsing 6. Aufl. § 611 BGB Rn. 139; Kittner/Zwanziger/Deinert/Stumpf 8. Aufl. § 30 Rn. 53; AnwK-ArbR/Brors 2. Aufl. Bd. 1 § 611 BGB Rn. 738; Küttner/Poeche Personalbuch 2015 Überstunden Rn. 14) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Für das Arbeitsverhältnis der Klägerin als angestellte Lehrkraft gelten nach Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT und § 44 Nr. 2 TV-L hinsichtlich Arbeitszeit und Überstundenvergütung die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten (zur Wirksamkeit der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht, vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558; Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - BAGE 126, 316; BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21).

    Daneben besteht die sonstige Arbeitszeit einer Lehrkraft aus Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, ZTR 2008, 558; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, BAGE 120, 97, 100).

  • LAG Hamm, 02.03.2017 - 11 Sa 1453/16

    Sabbatjahr; Lehrkraft; Erkrankung

    Diese Blankettverweisung auf beamtenrechtliche Bestimmungen in einer Tarifnorm ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG rechtlich unbedenklich und wirksam ( BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 29 mwN; BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 14 = ZTR 2008, 558 = NZA-RR 2008, 665 zur Vorgängerregelung zum BAT ).

    Die beamtenrechtlichen Bestimmungen einschließlich der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Anordnungen und Erlasse kommen nicht auf Grund arbeitsvertraglicher Regelungen zur Geltung, sondern auf Grund der Tarifregelung in § 44 TV-L. Das schließt eine Überprüfung der beamtenrechtlichen Bestimmungen am Maßstab der §§ 305 - 310 BGB aus ( vgl. BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 15 zur Vorgängerregelung in Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT = ZTR 2008, 558 = NZA-RR 2008, 665 ).

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 15/19

    Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - Gleichbehandlung

    b) Solche Blankettverweisungen auf beamtenrechtliche Bestimmungen in einer Tarifnorm sind wirksam (vgl. für die st. Rspr. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 16, BAGE 143, 194; 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 14) .
  • ArbG Arnsberg, 20.10.2014 - 2 Ca 919/13

    Nur ein Zeitraum, der deutlich kürzer ist als ein Schulhalbjahr, ist

    Zu den beamtenrechtlichen Bestimmungen, welche die Vergütung von Überstunden regeln, gehört der Runderlass "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst" (BAG, Urteil vom 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - NZA-RR 2008, 665).
  • LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11

    Arbeitsentgelt; Vergütung für zusätzlich erteilte Unterrichtsstunden durch eine

    Bei der Arbeitszeit der Lehrer gilt der Grundsatz, dass die Unterrichtsverpflichtung nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft betrifft, nämlich den, der zeitlich genau messbar ist; daneben besteht die sonstige Arbeitszeit einer Lehrkraft aus Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. ( BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558 mwN; BAG 23.05.2001 AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 16) .
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2010 - 17 Sa 285/10

    Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb

    Vielmehr ergibt sich aus der Verweisung in § 44 Nr. 2 TV-L TV-L auf die für Beamte geltenden Bestimmungen und damit auch auf § 7 ArbZVO-Lehr (vgl. BAG vom 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - NZA-RR 2008, 665), dass die Arbeitsbefreiung - außer in Fällen der Unmöglichkeit - immer Vorrang vor der Abgeltung hat.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 61/22

    Weisungsrecht - Lehrer - Referendarbetreuung - Anrechnungsstunde

    Im Übrigen kann die Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen, der Pausenaufsicht usw. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 48, juris = ZTR 2017, 23; BAG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 19, juris = ZTR 2008, 558).
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