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   BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13   

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BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 (https://dejure.org/2014,28506)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 (https://dejure.org/2014,28506)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 (https://dejure.org/2014,28506)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung nach Lage der Akten - im zweiten Durchgang der Berufungsinstanz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung und die Entscheidung nach Aktenlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 129
  • NJW 2015, 365
  • MDR 2015, 41
  • NZA 2014, 1356
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    a) Durch die Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht wird das Verfahren in der Lage wieder eröffnet, in der es sich befunden hat, als die Verhandlung vor dem Erlass des aufgehobenen Urteils geschlossen wurde (RG 1. November 1935 - VI 453/34 - zu 1 der Gründe, RGZ 149, 157) .

    Das Erfordernis einer früheren mündlichen Verhandlung soll gewährleisten, dass die Parteien ihre Standpunkte zumindest einmal mündlich vortragen können (RG 1. November 1935 - VI 453/34 - zu 1 der Gründe, RGZ 149, 157) .

    Diesem Zweck ist auch dann Rechnung getragen, wenn die erkennende Kammer bei der mündlichen Verhandlung personell anders besetzt war oder die Verhandlung vor einer anderen Kammer stattgefunden hat (RG 1. November 1935 - VI 453/34 - aaO) .

    Die frühere Verhandlung ist lediglich Voraussetzung für das Urteil nach Lage der Akten, sie liegt diesem jedoch nicht iSv. § 309 ZPO zugrunde (RG 1. November 1935 - VI 453/34 - aaO; MüKoZPO/Gehrlein 4. Aufl. § 251a Rn. 17) .

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 3. November 2011 (- 2 AZR 748/10 -) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das kündigungsrelevante Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 262) .

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Vielmehr kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn dem Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 85, 140; BGH 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07 - Rn. 23) .

    Welche beweisrechtlichen Konsequenzen angemessen sind, ist unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07 - aaO) .

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das kündigungsrelevante Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 262) .
  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 366/94

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Vorliegen einer sozialen

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    In Zweifelsfällen hat das Gericht zu klären, ob die Erklärung von der Partei selbst getragen wird oder ohne entsprechendes Einverständnis abgegeben worden ist (BAG 12. Januar 1995 - 2 AZR 366/94 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Vielmehr kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn dem Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 85, 140; BGH 23. Oktober 2008 - VII ZR 64/07 - Rn. 23) .
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Aufgrund seiner prozessualen Mitwirkungspflicht obliegt es dem Kläger, diese von ihrer Schweigepflicht zu entbinden (zur prozessualen Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei der krankheitsbedingten Kündigung vgl. BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - zu B I 2 a der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 19.12.2012 - 7 Sa 603/12

    Prozessuale Mitwirkungspflicht des Klägers im Kündigungsschutzrechtsstreit;

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012 - 7 Sa 603/12 - aufgehoben.
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Ob dies konkludent, zB durch die Benennung als Zeuge, geschehen kann, erscheint mit Blick auf die höchstpersönliche Natur des Schutzinteresses des Arztgeheimnisses nicht frei von Zweifeln (vgl. MüKoZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 385 Rn. 13; aA BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 40, BAGE 148, 129; Musielak/Voit/Huber ZPO 18. Aufl. § 385 Rn. 8) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    (aa) Im Kündigungsschutzprozess obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 30, BAGE 148, 129) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Insoweit liegt aber eine offenkundige und unschädliche Falschbezeichnung vor, die nach § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen wäre (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 28, BAGE 148, 129) .

    Unschädlich ist es, wenn bei dieser andere ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben als beim zweiten Berufungsurteil (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 22 ff., BAGE 148, 129) .

    Ihm ist auch dann Genüge getan, wenn die betreffende Partei Gelegenheit hat, sich zu der Rechtssache schriftlich zu äußern (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 25, BAGE 148, 129) .

  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Ob dies konkludent, zB durch die Benennung als Zeuge, geschehen kann, erscheint mit Blick auf die höchstpersönliche Natur des Schutzinteresses des Arztgeheimnisses nicht frei von Zweifeln (vgl. MüKoZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 385 Rn. 13; aA BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 40, BAGE 148, 129; Musielak/Voit/Huber ZPO 18. Aufl. § 385 Rn. 8).
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Es bestimmt einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn die Partei dies spätestens am siebenten Tag vor dem zur Verkündung bestimmten Termin beantragt und glaubhaft macht, dass sie ohne ihr Verschulden ausgeblieben ist und die Verlegung des Termins nicht rechtzeitig beantragen konnte (vgl. BAG, Urteil v. 08.05.2014, 2 AZR 75/13, juris Rn. 21).

    Ihm ist auch dann Genüge getan, wenn die betreffende Partei Gelegenheit hatte, sich zu der Rechtssache schriftlich zu äußern (BAG, Urteil vom 08.05.2014, 2 AZR 75/13, juris Rn. 25).

    An dieser Entscheidung wirken die ehrenamtlichen Richter mit (Germelmann/Matthes/ Prütting/Schleusener ArbGG § 55 Rn. 18-19; wohl auch: BAG, Urteil v. 08.05.2014, 2 AZR 75/13, juris Rn. 22 ff.)).

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 10 Sa 263/23

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Zeugenaussage

    Ob dies konkludent, zB durch die Benennung als Zeuge, geschehen kann, erscheint mit Blick auf die höchstpersönliche Natur des Schutzinteresses des Arztgeheimnisses nicht frei von Zweifeln (vgl. MüKoZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 385 Rn. 13; aA BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 40, BAGE 148, 129; Musielak/Voit/Huber ZPO 18. Aufl. § 385 Rn. 8).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 4 Sa 10/14

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung - rechtswidrige Verwendung

    Er trägt nämlich die Darlegungs-und Beweislast auch dafür, dass nicht solche Tatsachen vorgelegen haben, die das kündigungsrelevante Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (BAG vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - m. w. N.).
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

    Der Rechtsstreit ist unter Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Entscheidungen und auch unter Aufhebung des Verfahrens (§ 562 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu II der Gründe, BGHZ 76, 236; vgl. auch BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23, BAGE 148, 129) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien vom Arbeitsgericht mit dem Hinweis auf eine Verkündung eines Urteils entlassen wurden, zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückzuverweisen.
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Im fortgesetzten Berufungsverfahren wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass mit der Zurückverweisung kein "neues" Berufungsverfahren beginnt, sondern die Berufungsinstanz lediglich wieder eröffnet und das Verfahren in die Lage zurückversetzt wird, in der es sich zu der Zeit befand, als die Verhandlung vor Erlass des aufgehobenen Urteils geschlossen wurde (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 148, 129; BGH 13. Dezember 1962 - III ZR 89/62 -; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 74 Rn. 141; vgl. auch MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 5 f.; Zöller/Heßler ZPO 32. Aufl. § 563 Rn. 2) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 6 Sa 28/19

    Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Auflösungsgrund, Täuschung,

    Vielmehr kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn dem Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 -).

    weise nicht mehr zugemutet werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 -).

  • LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16

    Vermögensschädigende Handlungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 408/21

    Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Arbeitnehmerkündigung

  • LAG Köln, 17.06.2020 - 3 Sa 153/20

    Teilweise unzulässige Berufung, Auseinandersetzung mit erstinstanzlichem Urteil,

  • LAG Niedersachsen, 22.02.2023 - 8 Sa 713/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; befristet; Befristung; Entgeltfortzahlung;

  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 144/21

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Bewerber - Einladungspflicht - freie Stelle

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4575/14

    Zurückverweisung aufgrund Mitwirkung eines nicht der mündlichen Verhandlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2023 - 5 Sa 324/22

    Außerordentliche Kündigung - Mitwirkung an Betrug - Vortäuschen einer

  • LG Karlsruhe, 26.03.2019 - 19 S 56/18

    Schweigepflichtentbindung durch Zeugenbenennung

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