Rechtsprechung
   BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11464
BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17 (https://dejure.org/2018,11464)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2018 - 9 AZR 531/17 (https://dejure.org/2018,11464)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 (https://dejure.org/2018,11464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 4 Satz 1 KSchG, §§ 611 ff. BGB, Art. 33 Abs. 4 GG, § 66 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, § 55 Satz 1 und Satz 2 HRG, § 55 Satz 3 HRG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 43 VwVfG, § 113 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, § 101 Abs. 1 Satz 4 HSG, § 66 Abs. 1 Satz 3 HSG, § 101 Abs. 1 Satz 3 HSG, § 66 HSG, § 101 HSG, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG, § 242 BGB, § 66 Abs. 2 Satz 1 HSG, § 93 HSG, § 140 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 1 BGB, § 44 VwVfG, Art. 2 Abs. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art bei Lehrbeauftragen an Hochschulen; Bindende Wirkung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes im Arbeitsgerichtsverfahren; Prüfung eines angemessenen Schutzes für die Lehrbeauftragen an Hochschulen im ...

  • bag-urteil.com

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten

  • Betriebs-Berater

    Status einer Lehrbeauftragten als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

  • rewis.io

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art bei Lehrbeauftragen an Hochschulen

  • datenbank.nwb.de

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 495
  • BB 2018, 2099
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    b) Die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung des Dienstverhältnisses ist für die Frage seiner Rechtsnatur ohne Belang, weil das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 13; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 16 mwN) .

    Ebenso wenig ist entscheidend, dass das Dienstverhältnis hinsichtlich der materiellen Bedingungen wie ein Arbeitsverhältnis abgewickelt wurde (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 13) .

    a) Die beklagte Musikhochschule ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger öffentlicher Verwaltung und damit in der Lage, öffentlich-rechtlich zu handeln (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 15 mwN) .

    b) An Hochschulen können neben Beamtenverhältnissen und Arbeitsverhältnissen grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art begründet werden (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 16; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 19 mwN) .

    Der Verwaltungsakt ist die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts typische Handlungsform der öffentlichen Verwaltung (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 17 mwN) .

    aa) Die Gerichte aller Rechtszweige sind an das Bestehen und den Inhalt von wirksamen Verwaltungsakten, selbst wenn sie rechtswidrig sind, gebunden, soweit ihnen nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19 mwN) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    b) Die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung des Dienstverhältnisses ist für die Frage seiner Rechtsnatur ohne Belang, weil das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 13; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 16 mwN) .

    b) An Hochschulen können neben Beamtenverhältnissen und Arbeitsverhältnissen grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art begründet werden (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 16; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 19 mwN) .

    Behördenbedienstete sind zwar regelmäßig Beamte, Angestellte oder Arbeiter, in der Rechtsprechung sind aber auch andere Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Art, insbesondere wenn es um die zeitweise Übertragung hoheitlicher Aufgaben geht, anerkannt (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 19 mwN) .

    So enthalten beispielsweise Ernennungsurkunden von Richtern und Beamten regelmäßig keine Rechtsbehelfsbelehrungen (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 23) .

    Auch die Begründung eines Beamtenverhältnisses bedarf der Zustimmung des Berufenen (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 24) .

    Zudem kann ein nichtiges Beamtenverhältnis nicht gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; vgl. auch BAG 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - zu 4 der Gründe, BAGE 8, 260) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    (aa) Es ist mit Treu und Glauben iSv. § 242 BGB nicht vereinbar, eine unredlich erworbene Rechtsposition oder eine formale Rechtsposition im Widerspruch zu den zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen auszunutzen (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 36) .

    Institutioneller Rechtsmissbrauch ist gegeben, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise entgegen dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 45; vgl. auch BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 39, BAGE 154, 196; Staudinger/Looschelders/Olzen [2015] § 242 Rn. 217; MüKoBGB/Schubert 7. Aufl. § 242 Rn. 211) .

    In diesem Fall ist eine Einschränkung der sich aus dem Rechtsinstitut oder der Rechtsnorm scheinbar ergebenden Rechtsfolgen geboten, wenn sie anderenfalls zu einem mit Treu und Glauben unvereinbaren, untragbaren Ergebnis führen würden (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - aaO; vgl. Palandt/Grüneberg 77. Aufl. § 242 Rn. 40; Staudinger/Looschelders/Olzen aaO; MüKoBGB/Schubert aaO Rn. 212) .

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) schließen nicht aus, die Leistung von Diensten öffentlich-rechtlich zu regeln, wie das Beamtenverhältnis zeigt (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - zu I 2 b aa der Gründe; vgl. BVerwG 29. August 1975 - VII C 60.72 - zu A 3 b der Gründe, BVerwGE 49, 137) .

    So entsteht bei der rückwirkenden Rücknahme einer Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, in dem alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - zu I 2 b ee der Gründe; vgl. auch BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 85, 351; BVerwG 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses ist (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 26) .

    Dieser kann sich aus unions- oder verfassungsrechtlichen Gründen ergeben, zB ein Schutz zur Vermeidung von Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Lehraufträge (vgl. dazu EuGH 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 41 ff.; vgl. auch BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 24 ff.) oder ein aus der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitender Mindestbestandsschutz (vgl. BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133; BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Zudem kann ein nichtiges Beamtenverhältnis nicht gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; vgl. auch BAG 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - zu 4 der Gründe, BAGE 8, 260) .
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Dagegen ist die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nicht schon deswegen anzunehmen, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (sog. "gesetzloser" Verwaltungsakt) oder die infrage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (BVerwG 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 - zu 1 der Gründe) .
  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Für die Nichtigkeit des Verwaltungsakts kommt es schon nach dem Gesetzeswortlaut ("ist nichtig") grundsätzlich - vorbehaltlich etwaiger Abweichungen aufgrund spezieller Rechtsvorschriften - auf den Erlasszeitpunkt an (vgl. BVerwG 5. April 2011 - 6 B 41.10 - Rn. 4) .
  • EuGH, 13.03.2014 - C-190/13

    Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Dieser kann sich aus unions- oder verfassungsrechtlichen Gründen ergeben, zB ein Schutz zur Vermeidung von Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Lehraufträge (vgl. dazu EuGH 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 41 ff.; vgl. auch BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 24 ff.) oder ein aus der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitender Mindestbestandsschutz (vgl. BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133; BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 - Rn. 35 mwN) .
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
    Die Anforderung, dass das Gesetz allgemein zu sein hat, ist erfüllt, wenn sich wegen der abstrakten Fassung des gesetzlichen Tatbestands nicht absehen lässt, auf wie viele und welche Fälle das Gesetz Anwendung findet (BVerfG 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 - Rn. 127) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2017 - 4 Sa 309/16
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Der Begriff des Arbeitnehmers iSv. § 5 ArbGG und der des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses sind nicht deckungsgleich (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 20; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 5 Rn. 14; Reinfelder RdA 2016, 87, 89) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Das gilt sowohl für ausdrückliche Entscheidungen des Integrationsamts nach § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX als auch für die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

    Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 58) schließt das Recht ein, das teilweise oder vollständige Erlöschen des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 63) .
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Dies folgt bereits daraus, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur

    aa) Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Ein Arbeitsverhältnis ist anzunehmen, wenn der Schwerpunkt des privatrechtlich begründeten Rechtsverhältnisses die Leistung von weisungsbedingten Diensten gegen Zahlung eines Entgeltes ist (BAG 8, 5.2018 - 9 AZR 531/17, NJOZ 2019, 773 (774)).
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    Die gebotene Auslegung der Revisionsanträge (vgl. hierzu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 14) ergibt, dass der Kläger die Beklagte in der Revisionsinstanz ua. auf die Zahlung weiterer Vergütung iHv. 130.460,00 Euro brutto in Anspruch nimmt.
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

    Die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 58) schließt das Recht ein, das teilweise oder vollständige Erlöschen des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis verstirbt.
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Ein solches Verständnis engte die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien (vgl. dazu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 58) unzulässig ein.
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 582/18

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Erledigung von Rechtsangelegenheiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - 6 A 2007/15

    Rechtmäßige Befristung des Vertrags eines Lehrbeauftragten für das Fach

  • LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
  • LAG Hamm, 09.02.2023 - 5 Sa 568/22

    Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Mitwirkungsobliegenheit

  • LAG Köln, 08.11.2023 - 9 Ta 134/23
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22

    Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4

  • LAG Hamm, 24.01.2023 - 8 Ta 128/22

    Gebührenstreitwert eines Kündigungsschutzverfahrens mit allgemeiner

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
  • LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22

    Arbeitszeitreduzierung - Verteilungswunsch der Arbeitszeit - Wünsche des

  • LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2023 - 6 E 331/22

    Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten

  • VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 1095/19

    Kein Sachschadensersatz für Lehrbeauftragte an Hessischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht