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   BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17   

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https://dejure.org/2018,11466
BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17 (https://dejure.org/2018,11466)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2018 - 9 AZR 586/17 (https://dejure.org/2018,11466)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 (https://dejure.org/2018,11466)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und "Dienstreise" iSd. § 6 des Lohntarifvertrags für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2015

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Anforderungen an die Zahlung einer Tagesauslösung bei Einsätzen auf einer Außenarbeitsstelle; Tarifliche Definition einer Außenarbeitsstelle; Tarifliches Verständnis zur Definition einer Dienstreise auch bei einem längerem Zeitraum der dienstlichen Tätigkeit ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und "Dienstreise" iSd. § 6 des Lohntarifvertrags für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2015

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf tarifliche Auslösung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 4
    Tarifliche Anforderungen an die Zahlung einer Tagesauslösung bei Einsätzen auf einer Außenarbeitsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und "Dienstreise" iSd. § 6 des Lohntarifvertrags für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2015

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und "Dienstreise" iSd. § 6 des Lohntarifvertrags für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 20

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.03.1985 - 4 AZR 287/83
    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Im Gegensatz zur Ansicht der Beklagten ist im Rahmen der Auslegung dieses tariflichen Begriffs nicht auf das steuerrechtliche Begriffsverständnis der früheren Lohnsteuerrichtlinien abzustellen (vgl. BAG 20. März 1985 - 4 AZR 287/83 -) .

    Demgegenüber zieht eine Reise ausschließlich in privaten Angelegenheiten keine Auslösung nach sich (BAG 20. März 1985 - 4 AZR 287/83 -) .

    Da der Kläger nicht als sog. Ortskraft ausschließlich für eine Tätigkeit bei der E in M eingestellt worden ist, muss der Senat nicht entscheiden, ob in diesen Fällen der tägliche Weg zu und von der Außenarbeitsstelle keine Dienstreise darstellt (vgl. dazu BAG 20. März 1985 - 4 AZR 287/83 -) .

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT: BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; 31. Mai 1994 - 3 AZR 694/93 - zu 3 der Gründe; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .

    Hierfür ist unerheblich, ob die Dienstreise von der Wohnung oder vom Betriebssitz aus angetreten wird (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - aaO) .

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .

    Die einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage ein Anspruch aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht und der Wortlaut des Tarifvertrags die Geltendmachung künftiger Ansprüche nicht von vornherein ausschließt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 29 ff., BAGE 144, 210; 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.) .

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Nach der allgemein üblichen Definition ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 125, 274) .

    Entscheidend ist, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 36) .

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT: BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; 31. Mai 1994 - 3 AZR 694/93 - zu 3 der Gründe; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94

    Aus- und Fortbildung: Vergütung von Reisezeiten

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT: BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; 31. Mai 1994 - 3 AZR 694/93 - zu 3 der Gründe; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 694/93

    Arbeitsvergütung für Fahrzeiten außerhalb der Stammwache

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT: BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; 31. Mai 1994 - 3 AZR 694/93 - zu 3 der Gründe; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Die einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage ein Anspruch aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht und der Wortlaut des Tarifvertrags die Geltendmachung künftiger Ansprüche nicht von vornherein ausschließt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 29 ff., BAGE 144, 210; 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Der Schuldner muss sich nicht auf ihre Wirkung berufen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (st. Rspr., zB BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 154, 252) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
    Die einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage ein Anspruch aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht und der Wortlaut des Tarifvertrags die Geltendmachung künftiger Ansprüche nicht von vornherein ausschließt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 29 ff., BAGE 144, 210; 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.) .
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 36/87

    Berücksichtigung des steuerpflichtigen Teils der tariflichen Nahauslösung bei der

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • LAG Hamm, 15.11.2017 - 3 Sa 1204/17

    Anspruch eines Heizungsmonteurs auf tarifliche Tagesauslösungen

  • ArbG Herne, 04.07.2017 - 3 Ca 2313/16

    Fahrgeld, Außenarbeitsstelle

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 26; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - aaO) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Durch die Geltendmachung mit Schreiben vom 16. Februar 2019 ist die viermonatige Verfallfrist des § 21 Satz 1 MTV sowohl für die seit dem 1. November 2018 fällig gewordenen als auch für die erst künftig entstehenden und fällig werdenden Vergütungsdifferenzen gewahrt (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 37; 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .
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