Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8182
BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88 (https://dejure.org/1988,8182)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1988 - 4 AZR 23/88 (https://dejure.org/1988,8182)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 4 AZR 23/88 (https://dejure.org/1988,8182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie -

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Zugleich treffen ihn aber auch die Erschwernisse, die mit der Leistung von Nachtarbeit verbunden sind und ihren Grund darin haben, daß der Arbeitnehmer während der üblichen Ruhe- und Schlafenszeiten arbeiten muß (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), wobei die Beklagte wiederum gegen sich gelten lassen muß, daß nach der ausdrücklichen Regelung der Tarifvertragsparteien in § 4 Abs. 1 MTV Einzelhdl NW - im Gegensatz zu denen des öffentlichen Rechts (vgl. § 188 Abs. 1 ZPO, § 761 ZPO, § 104 StPO) - in ihrem Bereich die Zeit der Nachtarbeit bereits um 19.30 Uhr beginnt.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Sie verwenden ihn jedoch ersichtlich, zumal sie selbst nichts anderes bestimmen, in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung und gehen daher, wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, davon aus, daß Wechselschichtarbeit dann vorliegt, wenn ein Teil der Belegschaft arbeitet, während ein anderer Teil arbeitsfrei gestellt ist, und sich beide Teile regelmäßig ablösen, die Arbeitsplätze also schichtübergreifend besetzt sind (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe, das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 - AP Nr. 4 zu § 2 AZO sowie Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2 - 3, S. 56).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Das leitet das Landesarbeitsgericht mit Recht aus dem Tarifwortlaut, dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus ersichtlichen Sinn und Zweck der Tarifregelung her (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht