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   BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87   

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BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87 (https://dejure.org/1988,2021)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1988 - 4 AZR 798/87 (https://dejure.org/1988,2021)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 (https://dejure.org/1988,2021)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 780
  • BB 1988, 1675
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie -

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Zugleich treffen ihn aber auch die Erschwernisse, die mit der Leistung von Nachtarbeit verbunden sind und ihren Grund darin haben, daß der Arbeitnehmer während der üblichen Ruhe- und Schlafenszeiten arbeiten muß (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), wobei die Beklagte wiederum gegen sich gelten lassen muß, daß nach der ausdrücklichen Regelung der Tarifvertragsparteien in § 4 Abs. 1 MTV Einzelhdl NW - im Gegensatz zu denen des öffentlichen Rechts (vgl. § 188 Abs. 1 ZPO, § 761 ZPO, § 104 StPO) - in ihrem Bereich die Zeit der Nachtarbeit bereits um 19.30 Uhr beginnt.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Das leitet das Landesarbeitsgericht mit Recht aus dem Tarifwortlaut, dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus ersichtlichen Sinn und Zweck der Tarifregelung her (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Wie das Landesarbeitsgericht selbst mit Recht hervorhebt, verdient seine Beurteilung auch deswegen Zustimmung, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - und 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

    Auszug aus BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
    Sie verwenden ihn jedoch ersichtlich, zumal sie selbst nichts anderes bestimmen, in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung und gehen daher, wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, davon aus, daß Wechselschichtarbeit dann vorliegt, wenn ein Teil der Belegschaft arbeitet, während ein anderer Teil arbeitsfrei gestellt ist, und sich beide Teile regelmäßig ablösen, die Arbeitsplätze also schichtübergreifend besetzt sind (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe, das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 - AP Nr. 4 zu § 2 AZO sowie Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2 - 3, S. 56).
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

    Da die Tarifvertragsparteien den Begriff der Schichtarbeit i. S. von § 5 Ziff. 2 b MTV selbst nicht besonders erläutert haben, ist bei der Auslegung nach dem Tarifwortlaut von seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung auszugehen (BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Sie verlangen ebensowenig, daß die überwiegende Arbeitszeit einer Schicht innerhalb der Nachtzeit liegen muß (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2002 - 5 Sa 1473/01

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Nachtarbeit; Voraussetzungen von

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  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    In der Entscheidung vom 8. Juni 1988 (- 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß die Tarifvertragsparteien in Ermangelung einer anderen eigenen Regelung den Begriff der "Nachtschicht" im Sinne seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden.
  • LAG Berlin, 22.05.1992 - 10 Sa 21/92

    Wechselschichtzulage; BAT ; Tarifauslegung; Krankenhaus; Erholungsurlaub

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  • BAG, 16.02.1994 - 10 AZR 516/93

    Anspruch eines Pförtners auf Zahlung einer Wechselschichtzulage - Berufstypische

    Mit der Gewährung der Wechselschichtzulage sollen die besonderen Erschwernisse abgegolten werden, die mit dem fortwährenden Wechsel der Arbeitszeit und der dadurch bedingten Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus sowie mit dem beträchtlichen Anteil an Nachtarbeit verbunden sind (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88

    Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis

    Richtig weist die Revision darauf hin, daß nach gefestigter Senatsrechtsprechung derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99

    Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs

    1.2 Für diesen Fall ist nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie von der allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung des zu definierenden Begriffs auszugehen (BAG, Urteil vom 08.06.1988 - 4 AZR 798/87 - in AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 20.06.1990, a. a. O.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2000 - 2 Sa 163/00

    Tariflicher Anspruch auf Zahlung von Nachtschichtzuschlägen ; Unregelmäßige

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  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

    Auch der Umstand, daß der GTV und die Protokollnotiz nach deren Eingangssatz einheitlich zum 1. Juli 1986 in Kraft treten sollten, also mit einer Rückwirkung von nur rund drei Wochen, bestätigt die Richtigkeit der Auslegung des Senats, die aus den dargelegten Gründen zugleich zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 370/94

    Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag i.R.d. Spätschicht geleisteten

    Danach muß es sich bei einer Nachtschicht um eine Arbeit handeln, die während der allgemeinen Nachtstunden geleistet wird (BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Berlin, 15.11.2000 - 13 Sa 1884/00

    Entrichtung einer Wechselschichtzulage nach § 29 a des Tarifvertrages zur

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