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   BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94   

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BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94 (https://dejure.org/1995,9216)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94 (https://dejure.org/1995,9216)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 (https://dejure.org/1995,9216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz nach außerordentlicher Kündigung eines Umschulungsverhältnisses - Anforderungen für eine wirksame außerordentliche Kündigung eines Umschulungsverhältnis - Entbehrlichkeit der Abmahnung hinsichtlich einer wirksamen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Auch für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers muß im Regelfall eine vergebliche Abmahnung vorausgegangen sein (vgl. BAGE 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 10. Oktober 1990 - 9 Sa 35/90 - BB 1991, 415; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1017; Bitter/Kiel. RdA 1995, 32), d.h. der Arbeitnehmer muß die Pflichtverletzungen konkret beanstandet und deutlich gemacht haben, daß der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem vertragskonformen Verhalten zurückkehre.

    Bei einem solchen Schuldverhältnis tritt an die Stelle des in § 326 BGB vorgesehenen Rücktrittsrechts das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird ersetzt durch den Anspruch auf Schadenersatz wegen schuldhafter Veranlassung der Kündigung, hier also durch den Anspruch aus der speziellen Norm des § 628 Abs. 2 BGB (vgl. BAGE 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 326 Rz 3, m.w.N.).

  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, daß im letzteren Fall der Kündigungsberechtigte sich den Schadenersatzanspruch bei Abschluß des Aufhebungsvertrages grundsätzlich vorbehalten muß (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Mit seiner Annahme, § 16 BBiG finde auf Umschulungsverhältnisse keine Anwendung, folgt das Landesarbeitsgericht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 2 der Gründe, und vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG, m.w.N.).
  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 164/88

    Arbeitsverhältnis: Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschulden - Frist

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 164/88 - AP Nr. 11 zu § 628 BGB, m.w.N.) ist die Norm entsprechend anwendbar, wenn die außerordentliche Kündigung aufgrund eines solchen Verhaltens gerechtfertigt gewesen wäre, die Vertragsauflösung aber in anderer Weise, etwa durch einen Aufhebungsvertrag, bewirkt wurde; entscheidend ist nicht die Form der Vertragsbeendigung, sondern der Anlaß.
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Solange erwartet werden kann, daß der Vertragspartner in Zukunft sein Fehlverhalten abstellt, ist eine Kündigung regelmäßig als ultima ratio nicht erforderlich (vgl. BAGE 67, 75 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 20.09.1994 - 13 Sa 11/94

    Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Ausbildung ; Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. September 1994 - 13 Sa 11/94 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.1990 - 9 Sa 35/90

    Kündigung: außerordentliche Eigenkündigung - Vorrang der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Auch für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers muß im Regelfall eine vergebliche Abmahnung vorausgegangen sein (vgl. BAGE 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 10. Oktober 1990 - 9 Sa 35/90 - BB 1991, 415; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1017; Bitter/Kiel. RdA 1995, 32), d.h. der Arbeitnehmer muß die Pflichtverletzungen konkret beanstandet und deutlich gemacht haben, daß der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem vertragskonformen Verhalten zurückkehre.
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Mit seiner Annahme, § 16 BBiG finde auf Umschulungsverhältnisse keine Anwendung, folgt das Landesarbeitsgericht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 2 der Gründe, und vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG, m.w.N.).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115 zu § 626 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
    Auch für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers muß im Regelfall eine vergebliche Abmahnung vorausgegangen sein (vgl. BAGE 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 10. Oktober 1990 - 9 Sa 35/90 - BB 1991, 415; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1017; Bitter/Kiel. RdA 1995, 32), d.h. der Arbeitnehmer muß die Pflichtverletzungen konkret beanstandet und deutlich gemacht haben, daß der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem vertragskonformen Verhalten zurückkehre.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Schließlich kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falles beachtet hat (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).

    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP BGB § 626 Nr. 51; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62; 2. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 463).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auch hinsichtlich des Erfordernisses einer vorherigen vergeblichen Abmahnung kann das Revisionsgericht grundsätzlich nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Grundsatz den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Grundsatzes alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat (Senatsurteil vom 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Schließlich kann das Revisionsgericht auch hinsichtlich des Erfordernisses einer Abmahnung nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima-ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Prinzip den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes alle wesentlichen Umstände des Falls beachtet hat (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27 = aaO; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - aaO).
  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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  • LAG Hessen, 23.03.2001 - 2 Sa 761/00

    Schadensersatzanspruch aus einem beendetem Arbeitsverhältnis nach § 628 Abs. 2

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  • LAG Hessen, 16.11.2001 - 9 Sa 199/01

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Auflösungsverschulden durch Missachtung

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  • ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (a.a.O.; BAG - Urteil vom 02. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; BAG 08. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.07.2002 - 6 Ca 1611/02

    Keine fristlose Kündigung bei ausbleibender Gehaltserhöhung!

    Nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung, es muss dem Kündigenden darüber hinaus auch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen (vgl. BAG U. v. 08.06.1995-2 AZR 1037/94 - in Juris dokumentiert; BAG U. v. 22.06.1982 - 8 AZR 164/88 - EzA § 628 BGB Nr. 17).
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