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   BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 739/94   

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https://dejure.org/1995,31491
BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 739/94 (https://dejure.org/1995,31491)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1995 - 2 AZR 739/94 (https://dejure.org/1995,31491)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 (https://dejure.org/1995,31491)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 739/94
    Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung nach § 99 BetrVG, so ist nicht die Änderungskündigung unwirksam, der Arbeitgeber kann dann lediglich die Versetzung tatsächlich nicht durchführen (Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 -;, a.a.O.).
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 - zu II der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 74, 291) .
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Für derartige Fälle folgert das Bundesarbeitsgericht kündigungsschutzrechtlich, daß eine nicht mitbestimmte, aber sozial gerechtfertigte Änderung der Vertragsbedingungen nicht unwirksam ist, sondern vom Arbeitgeber lediglich individualrechtlich nicht durchgesetzt werden kann, solange die Mitbestimmung in Fragen der Lohngestaltung nicht durchgeführt ist (vgl. insb. Leitsatz 2 der Entscheidung vom 17. Juni 1998, a.a.O. und BAG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BAG 2 AZR 739/94 - in juris veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17

    Prüfungsanforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte

    Die Beteiligung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeit für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 08. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 5 Sa 68/01

    Außerordentliche Änderungskündigung und Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl;

    Dieser war lediglich nach § 99 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Einstellung zu beteiligen, ohne dass hiervon die Wirksamkeit der Änderungskündigung abhing (vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 08.06.1995 - 2 AZR 739/94 - n.v.).
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