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   BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98   

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BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98 (https://dejure.org/1999,16929)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1999 - 1 AZR 697/98 (https://dejure.org/1999,16929)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 1 AZR 697/98 (https://dejure.org/1999,16929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf Nachteilsausgleich - Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Maßgeblichkeit des Zeitraums von 30 Kalendertagen für das Auslösen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Maßgebend sind insoweit die Zahlen entsprechend § 17 KSchG, wobei aber in größeren Betrieben mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein müssen (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Auch dann bleibt sie eine einheitliche Maßnahme, die insgesamt nur einheitlich beurteilt werden kann (siehe Senatsurteil vom 22. Mai 1979, aaO, unter I 2 b der Gründe).

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Maßgebend sind insoweit die Zahlen entsprechend § 17 KSchG, wobei aber in größeren Betrieben mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein müssen (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die von der Beklagten gerügte Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Nichtigkeit der Wahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, unter B I der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wird ein Betriebsrat wirksam für eine als betriebsratsfähig angesehene Einheit gewählt, ist auch hinsichtlich seiner Mitbestimmungsrechte von dieser Einheit auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76

    Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Die von der Beklagten gerügte Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Nichtigkeit der Wahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, unter B I der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat auch für den umgekehrten Fall, daß für den Teil eines Betriebes ein eigener Betriebsrat gewählt wurde, angenommen, daß dieser Betriebsrat alle entsprechenden Beteiligungsrechte hat; solange dessen Wahl nicht wirksam angefochten wurde, ist unerheblich, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt worden ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Diese seither ständig vertretene Auffassung hat der Senat auch in seiner vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 7. August 1990 (- 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972) nicht aufgegeben.

    Insoweit sind wiederum die Zahlen des § 17 KSchG zugrunde zulegen (Senatsurteil vom 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Maßgebend sind insoweit die Zahlen entsprechend § 17 KSchG, wobei aber in größeren Betrieben mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein müssen (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Voraussetzung ist ein grober und offensichtlicher Verstoß (siehe schon Senatsbeschluß vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 111 BetrVG nicht ohnehin einschränkend auszulegen ist, wenn es sich um einen Kleinbetrieb eines größeren Unternehmens handelt (s. im einzelnen Senatsurteil vom 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Voraussetzung ist ein grober und offensichtlicher Verstoß (siehe schon Senatsbeschluß vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87

    Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98
    Die Wesentlichkeit kann sich aus der Bedeutung des Betriebes für den Gesamtbetrieb ergeben (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 111 Rz 65, 66).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 8 Sa 1029/96
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