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   BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00   

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https://dejure.org/2000,1255
BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 (https://dejure.org/2000,1255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BeschSchG § 2; ; ZPO § 322

  • RA Kotz

    Verdacht auf sexuelle Belästigung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 103; KSchG § 15 Abs. 1; BeschSchG § 2
    Sexuelle Belästigung von Mitarbeitern: Kein eigenständiger Kündigungstatbestand i. S. einer vorbeugenden Schutzmaßnahme aufgrund des Beschäftigtenschutzgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2265
  • NZA 2001, 91
  • BB 2000, 2052
  • DB 2000, 2127
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98

    Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -.

    Ein weiteres, von der Arbeitgeberin nach der Verurteilung des Beteiligten zu 3) durch das Amtsgericht Wipperfürth eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren blieb in drei Instanzen erfolglos (vgl. Senatsbeschluß 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38).

    a) Die gemäß § 322 Abs. 1 ZPO iVm. §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG mit dem Beschluß des Senats vom 16. September 1999 (aaO) eingetretene materielle Rechtskraft der den Antrag zurückweisenden Entscheidung in dem Vorverfahren steht der Berücksichtigung der erst nach der letzten Anhörung in den Tatsacheninstanzen dieses Vorverfahrens rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen.

    Der Senat hat in dem Verfahren 2 ABR 68/98 die Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund ihrer Rechtshängigkeit im vorliegenden Verfahren nicht als neue Tatsache berücksichtigt (16. September 1999 aaO zu II 2 f der Gründe).

    Dies war im Verfahren 2 ABR 68/98 aufgrund der Erforderlichkeit weiterer Tatsachenfeststellungen nicht möglich.

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. September 1999 (aaO zu II 2 e der Gründe) angenommen, daß die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen einer im Betrieb begangenen Straftat in Verbindung mit der vorgeworfenen Tat als neue Tatsache an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu begründen, weil sie den Betriebsfrieden gefährden kann.

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. September 1999 (aaO) ausgeführt hat, ist ein Strafurteil ohne Rückkoppelung an die eigentlichen Tatvorwürfe nicht geeignet, ein persönliches Defizit des Arbeitnehmers (fehlende Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Eignung) zu belegen, das als personenbedingter Grund zur Kündigung berechtigen würde.

    Selbst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Unschuld geltend zu machen (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

    Erforderlich ist substantiierter Vortrag (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

    Ergibt danach die Prüfung durch die Arbeitsgerichte, daß auf der Grundlage der Schilderung des Arbeitnehmers der Tatvorwurf unberechtigt, nach der Darstellung des Arbeitgebers dagegen die strafgerichtliche Schuldfeststellung zutreffend ist, sind die Vorwürfe gegebenenfalls unter Berücksichtigung neuer Beweismittel durch eine erneute Beweisaufnahme ein weiteres Mal aufzuklären (Senat 16. September 1999 aaO zu II 2 e der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 08.12.1999 - 12 TaBV 35/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 35/99 - Beschluß vom 8. Dezember 1999.

    2 ABR 1/00 12 TaBV 35/99.

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 1999 - 12 TaBV 35/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Für die Grenzen der Rechtskraft der Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren gelten die für Urteile maßgeblichen Grundsätze (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 293 ff.).

    Dazu müssen sich diejenigen Tatsachen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen wurden (BAG 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139; 21. Januar 1981 - 6 ABR 68/79 - BAGE 35, 1, 2 ff.; 20. März 1996 aaO zu B II 4 der Gründe).

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Die Parteien bzw. Beteiligten können aber eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die persönliche Anwesenheit, die Ausübung des Fragerechtes und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe).

    Nicht verlangt werden kann eine Auseinandersetzung der Beteiligten mit der Begründung des Strafurteils und den Aussagen der Zeugen im Strafverfahren, da es sich nicht um eine wiederholte Vernehmung iSv. § 398 ZPO handelt (vgl. BGH 6. Juni 1988 aaO zu 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Dazu müßten Dritte von der Arbeitgeberin unter Androhung von Nachteilen die Entlassung des Beteiligten zu 3) verlangt haben (vgl. Senat 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 12 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 2 zu II 1 der Gründe; 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 134 f.).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Bei der Entscheidung über einen Zustimmungsersetzungsantrag handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung (Senat 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Dazu müssen sich diejenigen Tatsachen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen wurden (BAG 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139; 21. Januar 1981 - 6 ABR 68/79 - BAGE 35, 1, 2 ff.; 20. März 1996 aaO zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
    das Bestehen oder Nichtbestehen eines Gestaltungsgrundes (vgl. allgemein zu Gestaltungsurteilen Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 66, 67, 121; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 58. Aufl. § 322 Rn. 43 "Gestaltungsurteil"; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 4 f.; Musielak ZPO § 322 Rn. 63 f.; entsprechend für die Rechtsfolgen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Gestaltungsaktes "Kündigung" Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143, 150 ff.).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

  • BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79

    Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Die sexuelle Belästigung muss aber feststehen (BAG 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - AP BeschSchG § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 50).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Bei der Entscheidung über einen Zustimmungsersetzungsantrag handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung (BAG, Beschluss vom 08. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - Rn. 17, juris = NZA 2001, 91).
  • ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13

    Außerordentliche Kündigung wegen Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis

    aa) Zur Frage, inwieweit allein die Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, hat sich das BAG in zwei Entscheidungen vom 08.06.2000 (2 ABR 1/00) und vom 16.09.1999 (2 ABR 68/98) geäußert: "Maßgeblich ist, ob der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann.

    Sowohl unter dem Aspekt verhaltens- als auch unter dem personenbedingter Gründe ist immer auch auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten oder - hier nicht relevant - den Verdacht der Tatbegehung abzustellen." (BAG vom 08.06.2000, a.a.O. Rz 21).

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