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   BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99   

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BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 (https://dejure.org/2000,304)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 (https://dejure.org/2000,304)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 (https://dejure.org/2000,304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 5; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5; BGB § 611
    GmbH-Geschäftsführer; ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5; BGB § 611
    Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer: Im Zweifel kein ruhendes Arbeitsverhältnis nach Übertragung des früheren Tätigkeitsbereichs auf neu gegründete GmbH (Rechtsprechungsmodifikation)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Kein ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 62
  • NJW 2000, 3732
  • ZIP 2000, 1844
  • MDR 2000, 1443
  • NZA 2000, 1013
  • BB 2000, 1894
  • BB 2000, 2154
  • DB 2000, 1918
  • JR 2000, 527
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81).

    Dies gelte dann jedoch nicht, wenn der durch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eintretende Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes durch eine wesentlich höhere Vergütung aufgewogen werde (Senat 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 87 ff.; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP AngestelltenkündigungsG § 1 Nr. 2 zu III 2, 3 der Gründe; 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 145 ff.).

    c) In der Literatur wird überwiegend abgelehnt, den Fortbestand eines ruhenden Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag auch dann anzunehmen bzw. zu vermuten, wenn nicht schon nach den Gesamtumständen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag zumindest Geschäftsgrundlage der Geschäftsführerbestellung war (etwa Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialen Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung) (Martens Anm. zu AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 3; Boemke ZfA 1998, 209, 224; KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 6; KPK-Bengelsdorf 2. Aufl. Teil H § 14 Rn. 25; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 14 Rn. 7 b; Hachenburg-Stein GmbHG 8. Aufl. § 35 Rn. 190, vgl. LAG Köln 26. Februar 1997 - 8 Sa 1368/96 - LAGE ArbGG 1979 § 5 Nr. 6).

    Jedenfalls insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAG 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81) nicht mehr fest.

  • LAG Niedersachsen, 19.01.1999 - 13 Sa 633/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführerbestellung einer GmbH

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 633/98 -.

    2 AZR 207/99 13 Sa 633/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 1999 - 13 Sa 633/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder gegen ein Gesetz verstößt oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (st. Rspr. ua. BAG 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9).

    Mit Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9 zu II 1 b aa der Gründe) stellte der Senat in Frage, ob an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist.

  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    bb) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28), der Anstellungsvertrag nicht mit der juristischen Person abgeschlossen werden muß, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden soll; wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 aaO; Martens FS Hilger/Stumpf S 437, 438).

    Im Gegensatz zu dem Ausgangsfall der von der Revision zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1995 (AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13) erhielt der Kläger seine Vergütung nach dem 1. August 1994 auch nicht weiterhin vom Beklagten, sondern von der NOP.

  • LAG Köln, 26.02.1997 - 8 Sa 1368/96

    Vermutung für die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein freies

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    c) In der Literatur wird überwiegend abgelehnt, den Fortbestand eines ruhenden Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag auch dann anzunehmen bzw. zu vermuten, wenn nicht schon nach den Gesamtumständen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag zumindest Geschäftsgrundlage der Geschäftsführerbestellung war (etwa Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialen Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung) (Martens Anm. zu AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 3; Boemke ZfA 1998, 209, 224; KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 6; KPK-Bengelsdorf 2. Aufl. Teil H § 14 Rn. 25; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 14 Rn. 7 b; Hachenburg-Stein GmbHG 8. Aufl. § 35 Rn. 190, vgl. LAG Köln 26. Februar 1997 - 8 Sa 1368/96 - LAGE ArbGG 1979 § 5 Nr. 6).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.1995 - 6 Sa 259/94

    Aufhebungsvertrag; Schlüssig erklärte Willenserklärung; Eindeutige

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    Ein solcher Wille muß nur unzweifelhaft und eindeutig zum Ausdruck gekommen sein (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 Nr. 72; LAG Sachsen-Anhalt 9. März 1995 - 6 Sa 259/94 - LAGE BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 17; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 196; ErfK-Müller-Glöge § 620 BGB Rn. 224; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 122 Rn. 9; Frölich NZA 1997, 1273; entsprechend für eine Ausgleichsquittung Senat 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6, 11).
  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

    Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    Er geht davon aus, daß im Falle des Abschlusses eines vollständig neuen Vertrages im Zweifel nicht angenommen werden könne, daß daneben ein ruhendes Arbeitsverhältnis fortbestehen solle, zumal bei Gewährung einer höheren Vergütung (BAG 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    bb) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28), der Anstellungsvertrag nicht mit der juristischen Person abgeschlossen werden muß, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden soll; wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 aaO; Martens FS Hilger/Stumpf S 437, 438).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    Die Vergütungserhöhung müsse auch nicht gerade für die Aufgabe des Arbeitnehmerstatus gezahlt werden (BAG 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - BAGE 84, 377, 384 f.).
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
    bb) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28), der Anstellungsvertrag nicht mit der juristischen Person abgeschlossen werden muß, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden soll; wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 aaO; Martens FS Hilger/Stumpf S 437, 438).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer Geschäftsführer Dienstvertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; BAG 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12).

    Oft können auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluss des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; Rost FS Wissmann S. 61, 66; Jäger NZA 1998, 962, 964; Hohlfeld GmbHR 1987, 255, 257; Nägele DB 2001, 305, 308).

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Sie ist durch ein Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 1993 (7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9) unter teilweiser Korrektur älterer Rechtsprechung (17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383, 386 f.; 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 90 f.) begründet und seitdem fortgeführt worden (vgl. 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 -AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19 = EzA KSchG § 1 Nr. 59; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 62 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 40).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder gegen ein Gesetz verstößt oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49; 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Ebenso können die Hoffnung auf eine günstige wirtschaftliche Entwicklung oder ein erhöhtes Sozialprestige den Entschluss zum endgültigen Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 2 der Gründe mwN; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 -AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62, 67 ff., 69; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 54 f.; 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12, zu II 2 b der Gründe; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    Wird ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62, 66 mwN).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (§ 561 Abs. 1 ZPO aF) (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49).
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

    Der Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 329/04 - BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 mwN).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01

    Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der

    Ein entsprechender Beendigungswille muß nur unzweifelhaft und eindeutig zum Ausdruck kommen (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62).

    Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer (Geschäftsführerdienst-) Vertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird (BAG 28. Dezember 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG § 5 Nr. 12; Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO) und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2000 (aaO) darauf hingewiesen, daß - mangels weiterer Anhaltspunkte - grundsätzlich eine Vermutung dafür spricht, daß nach dem Willen der Parteien neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag (dort) mit der neuen GmbH nicht noch ein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber ruhend fortbestehen soll.

    Die Vergütungshöhe in dem neuen Geschäftsführerverhältnis gibt dabei nicht den entscheidenden, sondern nur einen von mehreren Aspekten für die Beantwortung der Frage, ob das bisherige Arbeitsverhältnis beendet worden ist, da oft auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluß des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen können (vgl. Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO).

  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    Arbeitsleistungen können sowohl in einem Arbeitsverhältnis wie auch in einem Geschäftsführerdienstverhältnis erbracht werden (BAG vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979).

    Ein entsprechender Beendigungswille muss nur unzweifelhaft und eindeutig zum Ausdruck kommen (BAG vom 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62).

    Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer (Geschäftsführerdienst-) Vertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird (BAG 28. Dezember 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG § 5 Nr. 12; Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO) und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern.

    Der BAG hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2000 (aaO) darauf hingewiesen, dass - mangels weiterer Anhaltspunkte - grundsätzlich eine Vermutung dafür spricht, dass nach dem Willen der Parteien neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag mit der neuen GmbH nicht noch ein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber ruhend fortbestehen soll.

    Die Vergütungshöhe in dem neuen Geschäftsführerverhältnis gibt dabei nicht den entscheidenden, sondern nur einen von mehreren Aspekten für die Beantwortung der Frage, ob das bisherige Arbeitsverhältnis beendet worden ist, da oft auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluss des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen können (vgl. BAG vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO; vom 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - EzA § 543 ZPO Nr. 11).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01

    GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG

    In Ergänzung zu den überzeugenden Ausführungen des Beschwerdegerichts sei der Kläger noch auf folgendes hingewiesen: Was in den Fällen der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen durch schlüssiges Verhalten (beispielsweise Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch die Bestellung zum Geschäftsführer, BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 a d. Gründe) gilt, ist genauso für die Frage der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch schlüssiges Verhalten verbindlich.

    c) Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wechsel eines leitenden Angestellten in eine Organstellung (zuletzt BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99) hilft dem Kläger nicht weiter.

    Derartige Gesamtumstände sind nach h. M. beispielsweise der Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialem Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung (umfassende Nachweise bei BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 c d. Gründe).

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 55/04

    Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

    Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Hessen, 14.03.2011 - 17 Sa 1673/10

    Annexkompetenz - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis - Zuständigkeit der

  • LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

  • LAG Sachsen, 04.07.2006 - 1 Sa 632/05
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00

    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vor dem Arbeitnehmer war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 25/16

    Statusfeststellungsverfahren; Gesellschafter-Geschäftsführer; Abgrenzung von

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines

  • LAG Niedersachsen, 26.06.2006 - 5 Sa 2100/05

    Bestand des Arbeitsverhältnisses nach Abberufung des Klägers als Geschäftsführer

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 394/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 329/04

    Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 59/01

    Eingruppierung - Assesor des Lehramts an Gymnasien

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 213/00

    Tarifliche Versorgungsankündigung oder Blankettzusage

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 15 U 158/04

    Anforderungen an eine Unterschrift; zur Kündigung eines Anstellungsverhältnisses

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00

    Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme

  • LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04

    Kein Sic-non-Fall, wenn es um die Kündigung des der Organstellung zugrunde

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 849/04

    Berücksichtigung von Zeiten einer Vorstandsmitgliedschaft im Rahmen einer

  • ArbG Ulm, 04.11.2005 - 3 Ca 72/05

    Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages; Schriftform

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - 10 Sa 2341/12

    Begründung Geschäftsführerdienstverhältnis - kein ruhendes Arbeitsverhältnis

  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

  • LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00

    Anspruch auf Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im

  • ArbG Karlsruhe, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06

    Vorliegen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Bestellung zum

  • ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 7849/11

    Zugang der Kündigung bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des

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