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   BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89   

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https://dejure.org/1990,2509
BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89 (https://dejure.org/1990,2509)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1990 - 5 AZR 584/89 (https://dejure.org/1990,2509)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1990 - 5 AZR 584/89 (https://dejure.org/1990,2509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 11 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1
    Mutterschutzlohn: Verdiensterhöhung durch vor Eintritt der Schwangerschaft vereinbarte Bereitschaftsdienste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 337
  • NJW 1991, 62
  • NZA 1990, 974
  • BB 1990, 2272
  • BB 1990, 2491
  • DB 1990, 2328
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89
    Das hatte jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf die schon zuvor getroffene Absprache über die Bereitschaftsdienste (vgl. dazu BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968; BAGE 3, 309, 311 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88

    Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages

    Auszug aus BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89
    Das hatte jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf die schon zuvor getroffene Absprache über die Bereitschaftsdienste (vgl. dazu BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968; BAGE 3, 309, 311 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 924/98

    Mutterschutzlohn bei späterer Verdienstkürzung

    Dadurch ist gewährleistet, daß für die werdende und die stillende Mutter der finanzielle Anreiz entfällt, entgegen ihren und des Kindes Interessen mit der Arbeit fortzusetzen oder sie nach Ablauf der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG ohne Einschränkung wieder aufzunehmen (BAG 8. August 1990 - 5 AZR 584/89 - BAGE 65, 337; Zmarzlik/Zipperer/Viehten Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, Bundeserziehungsgeldgesetz 8. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 1).
  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 16/90

    Sonntagsarbeit; Zulässigkeit in Krankenanstalt für Schwangere

    Soweit allerdings die noch zu treffenden tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ergeben, daß ein ständiger Einsatz der Klägerin an Sonntagen in der Zeit nach Beginn der Schwangerschaft vorgesehen war, könnten sich daraus Ansprüche gemäß § 11 Abs. 2 MuSchG ergeben (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. August 1990 - 5 AZR 584/89 - NZA 1990, 974 = NJW 1991, 62, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98

    Höhe des Mutterschutzlohns - dauerhafte Verdienstminderung infolge Änderung der

    Bei dem Anspruch auf Mutterschutzlohn sind arbeitsvertraglich vorgesehene bzw. angelegte Änderungen der Arbeitsbedingungen, die nach Ablauf des Referenzzeitraums eintreten, nicht nur zu berücksichtigen, wenn sie zu einer dauerhaften Verdiensterhöhung (vgl. BAG, Urteil vom 08.08.1990, 5 AZR 584/89, AP Nr. 13 zu § 11 MuSchG 1968), sondern auch wenn sie zu einer Verdienstminderung führen.
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