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   BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99   

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https://dejure.org/2000,47439
BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99 (https://dejure.org/2000,47439)
BAG, Entscheidung vom 08.08.2000 - 9 AZR 428/99 (https://dejure.org/2000,47439)
BAG, Entscheidung vom 08. August 2000 - 9 AZR 428/99 (https://dejure.org/2000,47439)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Auf eine besondere handwerkliche Leistung des Lichtbildners kommt es nicht an; es genügt ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, wie es in der Regel schon bei einfachen Fotografien gegeben ist (BGH 3. November 1999 - I Z R 5 5 /9 7 - NJW-RR 2000, 343).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine konkrete Schadensberechnung dann nicht erforderlich, wenn Schadenersatz wegen des vorübergehenden Verlustes von Gebrauchsvorteilen einer Sache verlangt wird, soweit eine Sache entzogen wird, auf deren ständige Verfügbarkeit der Berechtigte typischerweise für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung angewiesen ist (BGH G SZ 9. Juli 1986 - GSZ 1 /8 6 - BG HZ98, 212; BGH 21. Februar 1992 - V Z R 2 6 8 /9 0 - BG HZ117, 260; vgl. auch BAG 27. M ai 1999 - 8 AZR 415/98 - A P BGB § 611 Sachbezüge Nr. 12 zur Entziehung eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-PKW).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Zwar ist damit entgegen der Auffassung des Klägers nicht mit Rechtskraft über sein Eigentum oder sonstige Vorfragen entschieden, aus denen das Gericht auf das Bestehen des prozessualen Anspruchs geschlossen hat {vgl. BGH 13. November 1998 - V Z R 29/98 - NJW-RR 1999, 376).
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch -

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Vielmehr kann der Verletzte den Schaden abstrakt nach der Methode der Lizenzanalogie berechnen (vgl. BGH 24. Juni 1993 - IZ R 148/91 - NJW-RR 1993, 1321 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Der Kunde wird deshalb vertraglich verpflichtet, für den Fall der verzögerten Rückgabe pro Tag und Bild einen bestimmten Betrag zu zahlen, wobei entsprechende Klauseln als Vertrags strafe (OLG Hamburg 15. M ai 1986 - 3 U 178/85 - NJW-RR 1986, 1179; OLG Düssel dorf 11. November 1997 - 2 0 U 31/97 - NJW-RR 1999, 194; Mielke Fragen zum Foto recht 3. Aufl. S 117) oder als Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs beurteilt werden (Nordemann aaO S 480 ff. mwN).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 486/84

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung eines Betriebsgeheimnisses -

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Schadenersatz bei Vorenthaltung des Besitzes an geschützten Dias; Voraussetzungen der Schadensbemessung nach den Grundsätzen der Lizensanalogie; "Blockierungskosten" (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 486/84 - A P BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 4) .
  • OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85

    Stillschweigende Einbeziehung einer Vertragsbedingung; Anwendbarkeit des

    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Der Kunde wird deshalb vertraglich verpflichtet, für den Fall der verzögerten Rückgabe pro Tag und Bild einen bestimmten Betrag zu zahlen, wobei entsprechende Klauseln als Vertrags strafe (OLG Hamburg 15. M ai 1986 - 3 U 178/85 - NJW-RR 1986, 1179; OLG Düssel dorf 11. November 1997 - 2 0 U 31/97 - NJW-RR 1999, 194; Mielke Fragen zum Foto recht 3. Aufl. S 117) oder als Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs beurteilt werden (Nordemann aaO S 480 ff. mwN).
  • OLG Hamm, 12.03.1986 - 20 U 238/85
    Auszug aus BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99
    Der Kunde wird deshalb vertraglich verpflichtet, für den Fall der verzögerten Rückgabe pro Tag und Bild einen bestimmten Betrag zu zahlen, wobei entsprechende Klauseln als Vertrags strafe (OLG Hamburg 15. M ai 1986 - 3 U 178/85 - NJW-RR 1986, 1179; OLG Düssel dorf 11. November 1997 - 2 0 U 31/97 - NJW-RR 1999, 194; Mielke Fragen zum Foto recht 3. Aufl. S 117) oder als Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs beurteilt werden (Nordemann aaO S 480 ff. mwN).
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