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   BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 283/80   

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https://dejure.org/1982,1990
BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 283/80 (https://dejure.org/1982,1990)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1982 - 5 AZR 283/80 (https://dejure.org/1982,1990)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1982 - 5 AZR 283/80 (https://dejure.org/1982,1990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erscheinen am Arbeitsplatz - Hinderungsrund

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Witterungsbedingte Ausfallzeiten - Ohne Arbeit gibt's kein Gehalt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Konsequenzen für Arbeitnehmer die zu spät zur Arbeit kommen

  • advocati-md.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kein Lohn wenn Weg zur Arbeit abgeschnitten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zu spät wegen Schneechaos

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zu spät wegen Schneechaos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer tragen Wegerisiko: Kein Lohn für Verspätungs- und Ausfallzeiten wegen Schnee und Eis - Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko / Arbeitnehmer hat das Wegerisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 139
  • NJW 1983, 1078
  • BB 1983, 901
  • DB 1983, 397
  • JR 1984, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Die Arbeitsleistung ist in diesem Fall wegen Ereignissen nicht möglich, die weder in der Person des Arbeitnehmers noch der des Arbeitgebers ihre Grundlage haben (vgl. BAG, Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 - juris Rn. 24).

    Entscheidend ist nach dem Bundesarbeitsgericht, ob sich das Leistungshindernis gerade aus Eigenschaften und Umständen ergibt, die in der Person des verhinderten Arbeitnehmers begründet sind, ohne Rücksicht darauf, ob und - wenn ja - wie viele weitere Arbeitnehmer von dem Ereignis betroffen worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 - juris Rn. 25).

    Dies kann zudem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausnahmsweise auch der Fall sein, wenn das Hindernis zwar als objektiv einzuordnen ist, gleichwohl aber den betroffenen Arbeitnehmer wegen seiner besonderen persönlichen Verhältnisse in der Weise betrifft, dass es gerade auf seinen körperlichen oder seelischen Zustand zurückwirkt oder er von einer Naturkatastrophe betroffen wird und ihm die Arbeitsleistung deshalb vorübergehend nicht zuzumuten ist, weil er erst seine eigenen Angelegenheiten ordnen muss (BAG, Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 24. März 1982 - 5 AZR 1209/79 - juris Rn. 11; Joussen, in: Beck-OK Arbeitsrecht, Stand 1. September 2022, § 616 BGB Rn. 21).

    Insofern ist jedoch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann, wenn sich das Leistungshindernis gerade aus Eigenschaften und Umständen ergibt, die in der Person des verhinderten Arbeitnehmers begründet sind, keine Rücksicht darauf zu nehmen, ob und - wenn ja - wie viele weitere Arbeitnehmer von dem Ereignis betroffen worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 - juris Rn. 25).

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
    vgl. z.B. BAG, Urteile vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris Rn. 19, und vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 -, juris Rn. 23, sowie vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 -, juris Rn. 21 f.; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Auflage 2022, BGB, § 616 Rn. 3; Bieder, in: BeckOGK, Stand: 1. Februar 2020, BGB, § 616 Rn. 14; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 616 Rn. 19; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 616 Rn. 54.

    vgl. BAG, Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1209/79 -, juris Rn. 11, und vom 8. September 1982 - 5 AZR 283/80 -, juris Rn. 24; OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 11 U 60/21 -, juris Rn. 25; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Auflage 2022, BGB, § 616 Rn. 6a; Bieder, in: BeckOGK, Stand: 1. Februar 2020, BGB, § 616 Rn. 15; Legleitner, in: Herberger/Martinek u.a. jurisPK-BGB, 9. Auflage, Stand: 1. Februar 2020, § 616 Rn. 4.

  • LAG Brandenburg, 31.03.1999 - 6 Sa 794/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung für den Tag der

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