Rechtsprechung
BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifverträge - Bau - Tarifkonkurrenz - Selbständige Betriebsabteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRTV-Bau § 1; TVG § 1 § 4
Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 24.10.1973 - 6 Ca 769/73
- LAG Hessen, 21.05.1974 - 3 Sa 844/73
- BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04
Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung
Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbstständigkeit verlangt eine nach außen hin erkennbare deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten arbeitstechnischen Zweck (BAG 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 25). - BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten
Dafür wäre es erforderlich gewesen darzulegen, dass sich der Bereich "Installation Handwerk" nicht nur durch eine besondere personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und einen autonomen, spezifischen Zweck heraushebt (vgl. BAG 30. Mai 1958 - 1 AZR 478/57 - AP KSchG § 13 Nr. 13), sondern darüber hinaus eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung erfahren hat (vgl. BAG 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 25 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 20;… Karthaus/Müller BRTV 6. Aufl. S. 187). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04
Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und …
Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbstständigkeit verlangt eine nach außen hin erkennbare deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten arbeitstechnischen Zweck (BAG 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 25).
- BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 40/91
Selbständige Betriebsabteilung im Sinne des BRTV-Bau
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 19. September 1973 - BAGE 25, 313, 319 f. = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) knüpfen die Tarifvertragsparteien bei ihrer Begriffsbildung in Abschn. VI des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff der Betriebsabteilung an (…vgl. auch Blumensaat/Sperner/Unkelbach/Weimer, Kommentar zum BRTV-Bau 1972, § 1 Anm. 52, S. 122).Die besonderen Kriterien einer selbständigen Betriebsabteilung sind darüber hinaus eine deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie ein besonders ausgeprägter arbeitstechnischer Zweck (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975, aaO).
- BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86
Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb
Zur selbständigen Betriebsabteilung gehören aber eine personelle Einheit sowie organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und ein selbständiger, spezifischer Zweck (vgl. BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89
Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 572/99
Bauzuschlag bei Arbeiten Untertage
Daß diese Bauarbeiten den knappschaftlichen Tätigkeiten gleichgestellt sind und deshalb von der Rentenversicherung für den Bergbau, der Knappschaft, erfaßt werden, auch wenn sie von einem anderen als einem Bergbauunternehmen ausgeführt werden (vgl. in diesem Zusammenhang Ottow Anm. 3 b zu Senat 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 25), führt zu keinem anderen Ergebnis. - LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89
Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf …
Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den Begriff der Betriebsabteilung im Sinne seiner allgemeinen Bedeutung im Arbeitsrecht verwenden und demgemäß eine personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und einen selbständigen, spezifischen Zweck fordern (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 103/91
Selbstständige Betriebsabteilung im Sinne des BRTV-Bau - Anspruch auf …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 19. September 1973, - BAGE 25, 313, 319 f. = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) knüpfen die Tarifvertragsparteien bei ihrer Begriffsbildung in Abschn. VI des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff der Betriebsabteilung an (…vgl. auch Blumensaat/Sperner/Unkelbach/Weimer, Kommentar zum BRTV-Bau 1972, § 1 Anm. 52, S. 122).Die besonderen Kriterien einer selbständigen Betriebsabteilung sind darüber hinaus eine deutliche räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie ein besonders ausgeprägter arbeitstechnischer Zweck (BAG Urteil vom 8. Oktober 1975, a.a.O.).
- BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 573/99
- BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79