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   BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77   

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BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77 (https://dejure.org/1978,300)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1978 - 5 AZR 358/77 (https://dejure.org/1978,300)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1978 - 5 AZR 358/77 (https://dejure.org/1978,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusage einer Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Bezugszeitraum - Zwölftelung bei Ausscheiden - Fälligkeit des Teilanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1223
  • BB 1979, 423
  • DB 1979, 505
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Diese Zwecke können einzeln oder auch gemeinsam einer Jahresleistung zugrunde liegen (BAG, Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - und - 5 AZR 685/77 - [demnächst] AP Nr. 92 und 95 zu § 611 BGB Gratifikation, vgl. auch das am 27. Oktober 1978 verkündete Urteil des Senats - 5 AZR 287/77 - [demnächst] AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 3 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Diese Zwecke können einzeln oder auch gemeinsam einer Jahresleistung zugrunde liegen (BAG, Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - und - 5 AZR 685/77 - [demnächst] AP Nr. 92 und 95 zu § 611 BGB Gratifikation, vgl. auch das am 27. Oktober 1978 verkündete Urteil des Senats - 5 AZR 287/77 - [demnächst] AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 3 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Dieser Grundsatz hat in der geltenden Rechtsordnung an verschiedenen StelDai seinen Niederschlag gefunden, so z.B. in § 523 Abs. 1 Halbs. 2 und Abs. 2, § 325 Abs. 1 Satz 2, §§ 472, 473 und § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB? § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG-, § 5 BUrlG (vgl. auch BAG 24, 177 [184] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 b der Gründe]).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Dies gelte sowohl für eine Rückzahlungsverpflichtung (BAG 1, 36 [4o] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation [Bl. 2]; AP Nr. 83 zu § 611 BGB Gratifikation [unter I 2 a der Gründe]) als auch für die Annahme, daß der Arbeitnehmer zur Zeit der Fälligkeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen müsse (BAG AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 2 b der Gründe]).
  • BAG, 10.07.1974 - 5 AZR 494/73

    Gratifikation - Weihnachtsgeld - Vorbehalt einer Rückzahlungsklausel -

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Dies gelte sowohl für eine Rückzahlungsverpflichtung (BAG 1, 36 [4o] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation [Bl. 2]; AP Nr. 83 zu § 611 BGB Gratifikation [unter I 2 a der Gründe]) als auch für die Annahme, daß der Arbeitnehmer zur Zeit der Fälligkeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen müsse (BAG AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 2 b der Gründe]).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Diese Zwecke können einzeln oder auch gemeinsam einer Jahresleistung zugrunde liegen (BAG, Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - und - 5 AZR 685/77 - [demnächst] AP Nr. 92 und 95 zu § 611 BGB Gratifikation, vgl. auch das am 27. Oktober 1978 verkündete Urteil des Senats - 5 AZR 287/77 - [demnächst] AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 3 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
  • BAG, 12.10.1972 - 5 AZR 227/72

    Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Die vorzeitige Beendigung hat auf die Fälligkeit keinen Einfluß (vgl. BAG AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 7 der Gründe]).
  • BAG, 11.11.1971 - 5 AZR 277/71

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
    Die Bezeichnung allein kann allen falls als zusätzliches Indiz, nicht aber als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für eine bestimmte Zweckrichtung gedeutet werden (vgl. Blomeyer-Büchner, Rückzahlungskauseln im Arbeitsrecht, 1969, S. 42; Büchner, Anm. zu AP Nr. 71 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 2 a]; Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 83, 84 und 86 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 3 a]).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Für die Qualifikation einer Sonderzahlung ist entscheidend, aus welchem Motiv heraus sie gezahlt wird (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.) und welcher Zweck mit ihr verfolgt wird (Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.).

    Die der Sonderzahlung beigelegte Zweckbestimmung ergibt sich nicht vorrangig aus der Bezeichnung der Leistung (BAG Urteil vom 11. November 1971 - 5 AZR 277/71 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Gratifikation), sondern insbesondere aus den Voraussetzungen, von deren Erfüllung diese Leistung in der Zusage abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - aaO).

    Eine Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue kommt in derartigen Zusagen regelmäßig dadurch zum Ausdruck, daß die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit vorausgesetzt wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation), der Arbeitnehmer also innerhalb des Bezugszeitraumes eine bestimmte Zeitdauer dem Betrieb angehört haben muß (vgl. z. B. die Fallgestaltungen bei BAGE 40, 214 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 -, aaO; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein Anreiz und eine vorweggenommene Belohnung für eine zukünftige Betriebstreue werden in der Zusage meist dadurch sichergestellt, daß der Arbeitnehmer am Ende des Bezugszeitraumes in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden haben muß (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation) oder daß eine Rückzahlungsklausel für den Fall des Ausscheidens bis zu einem bestimmten Stichtag des Folgejahres vereinbart wird (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP Nr. 106 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Die Fälligkeit der Dezembervergütung nach § 2 Abs. 4 TV Mindestlohn (15. Januar 2008) wird von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 15. Dezember 2007 nicht berührt (vgl. BAG 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - zu 5 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 100 = EzA BGB §   611 Gratifikation, Prämie Nr. 60; ErfK/Preis 11. Aufl. § 614 BGB Rn. 6).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Sind weitere Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruchs auf eine Sonderzahlung nicht vereinbart, spricht dies dafür, daß die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird und nicht von weiteren Anspruchsvoraussetzungen abhängig ist (BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 100).
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