Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7690
BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92 (https://dejure.org/1992,7690)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 3 AZR 253/92 (https://dejure.org/1992,7690)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 3 AZR 253/92 (https://dejure.org/1992,7690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Anspruch auf Gleichbehandlung aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz - Fehlen vertraglicher Regelungen - Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung - Abwägung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, zu B I 2 b der Gründe, m.w.N.; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 -, zu II 3 a der Gründe, beide Entscheidungen sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im übrigen wird ergänzend auf das den Parteien bereits bekannte Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 (- 3 AZR 173/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen.

    Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung lösen folgende Rechtsfolge aus: Der benachteiligte Arbeitnehmer kann verlangen, den begünstigten Arbeitnehmern gleichgestellt zu werden (vgl. die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 -).

    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, muß der Arbeitgeber selbst eintreten (Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, zu B II 1 der Gründe, auf die weitere Begründung in diesem Urteil wird verwiesen).

    Auf andere Weise läßt sich die Gleichbehandlung nicht verwirklichen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, zu B II der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, zu B I 2 b der Gründe, m.w.N.; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 -, zu II 3 a der Gründe, beide Entscheidungen sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung lösen folgende Rechtsfolge aus: Der benachteiligte Arbeitnehmer kann verlangen, den begünstigten Arbeitnehmern gleichgestellt zu werden (vgl. die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 -).

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Aber auch wenn man, wie der Senat, den Ausschluß von Arbeitnehmern vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags als ein rechtstechnisches Mittel zum Ausschluß der Arbeitnehmer von tariflich vorgesehenen Leistungen ansieht, wäre eine solche "Regelung" mit dem Ziel des Ausschlusses unterhalbzeitig bzw. unter 18 Wochenstunden beschäftigter Arbeitnehmer ohne das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe unwirksam (Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).

    Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Selbst wenn ein Bedürfnis für Sozialleistungen bei einer bestimmten Mindeststundenzahl nicht mehr anzuerkennen sein sollte, ließe sich damit eine Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nicht rechtfertigen (BAGE 62, 345, 349 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob § 2 BeschFG dann eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitarbeitnehmern rechtfertigt, wenn die Teilzeitarbeit neben einem Hauptberuf ausgeübt wird (vgl. Urteile des Fünften Senats vom 11. März 1992 - 5 AZR 237/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985 - in bezug auf Lohnforderungen).
  • BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob § 2 BeschFG dann eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitarbeitnehmern rechtfertigt, wenn die Teilzeitarbeit neben einem Hauptberuf ausgeübt wird (vgl. Urteile des Fünften Senats vom 11. März 1992 - 5 AZR 237/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985 - in bezug auf Lohnforderungen).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 34/90

    Bereitschaftsdienst als Merkmal für die Beitragspflichtigkeit einer Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. November 1990 (- 7 RAr 34/90 - BB 1991, 766) betrifft nur die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Selbst wenn ein Bedürfnis für Sozialleistungen bei einer bestimmten Mindeststundenzahl nicht mehr anzuerkennen sein sollte, ließe sich damit eine Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nicht rechtfertigen (BAGE 62, 345, 349 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Es ist schon zweifelhaft, ob der BAT und der ihn ergänzende Versorgungstarifvertrag in den bis zum 31. März 1991 geltenden Fassungen eine abweichende Regelung im Sinne des § 6 Abs. 1 BeschFG enthielten (vgl. Teil-Urteil des Fünften Senats des BAG vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 45, 47 ff. [BAG 25.01.1989 - 5 AZR 161/88] = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe).
  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91

    Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
    Im übrigen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu Recht darauf hingewiesen, daß die soziale Schutzbedürftigkeit eher zunimmt, je geringer der Umfang der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ist (Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und Urteil vom 26. Februar 1992 - 5 AZR 225/91 -, n.v.).
  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht