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   BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93   

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BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93 (https://dejure.org/1993,1121)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 10 AZR 66/93 (https://dejure.org/1993,1121)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 (https://dejure.org/1993,1121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz Erziehungsurlaubs - Entlohnung für geleistete Arbeit und Belohnung für Betriebstreue als Zweck der Gratifikation - Bestimmung von Sonderzahlungen mindernden oder ausschließenden Zeiten durch tarifliche ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; MuSchG 1968 § 8a; BErzGG i.d.F. der Bekanntm. vom 25.7.1989 §§ 4, 15; TVG § 4; TV über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 27.4.1990, §§ 2, 3
    13. Monatseinkommen und Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 421
  • BB 1994, 1716
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 1623
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 482/91 -, nicht veröffentlicht).

    Dieses Ruhen des Arbeitsverhältnisses bewirkt, daß die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten freigestellt sind (BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Vielmehr haben sowohl der Fünfte als auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der Frage, ob eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Anspruchsvoraussetzung für eine tarifliche Sonderzahlung ist, immer den jeweiligen Tarifvertrag unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sonderzahlung ausgelegt (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Nicht jedoch können auf Grund des Zwecks einer Sonderzahlung über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluß- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Vielmehr haben sowohl der Fünfte als auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der Frage, ob eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Anspruchsvoraussetzung für eine tarifliche Sonderzahlung ist, immer den jeweiligen Tarifvertrag unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sonderzahlung ausgelegt (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 604/92
    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Es gibt auch kein allgemeines Rechtsprinzip, daß der Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraumes überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht hat (BAG Urteil vom 5. August 1992, AP, aa0; BAG Urteile vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 604/92 - und vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 418/92 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 482/91
    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 482/91 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Nur dann könnte er bei der Auslegung des Tarifvertrages Berücksichtigung finden (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Vielmehr haben sowohl der Fünfte als auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der Frage, ob eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Anspruchsvoraussetzung für eine tarifliche Sonderzahlung ist, immer den jeweiligen Tarifvertrag unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sonderzahlung ausgelegt (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Vielmehr haben sowohl der Fünfte als auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der Frage, ob eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Anspruchsvoraussetzung für eine tarifliche Sonderzahlung ist, immer den jeweiligen Tarifvertrag unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sonderzahlung ausgelegt (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 401/80

    Mutterschutz - Mutterschutzurlaub

    Auszug aus BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
    Hinzu kommt, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 13. Oktober 1982, BAGE 40, 214 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation entschieden hatte, daß Zeiten des von einer Arbeitnehmerin im Bezugszeitraum eingebrachten Mutterschaftsurlaubs nach § 8 a MuSchG 1968, welcher in seiner rechtlichen Ausgestaltung weitgehend dem Erziehungsurlaub entsprach, nicht zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Anspruches auf ein tarifliches 13. Monatseinkommen führen, wenn dies im einschlägigen Tarifvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 418/92

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Während des Erziehungsurlaubs sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 9 Sa 13/20

    Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - langandauernde Erkrankung -

    (5.1) Nach älterer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entsteht der Anspruch auf die Sonderzahlung auch für den Fall einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit in voller Höhe (BAG 5, 8.1992 AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1993, 130 unter Aufgabe der älteren Rspr.; BAG 24.3.1993 AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; 8.12.1993 AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1994, 421; 22.5.1995 AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = NZA 1995, 951; 11.10.1995 AP Nr. 133 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = NZA 1996, 542; 15.3.2000 - 10 AZR 115/99, zitiert nach Schaub/Linck ArbR-HdB, § 78. Sondervergütungen und Bonuszahlungen Rn.24 - wobei der Rechtsprechung unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen zugrunde liegen).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Zum anderen hat der Senat zu diesem Argument in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1993, (-- 10 AZR 66/93 -- AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 108 -- d. Red.] ) Stellung genommen.
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung kann der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit berücksichtigt werden, als er in den tariflichen Bestimmungen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

    Er hat sich in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1993 (- 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation) für den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten im Baugewerbe vom 27. April 1990 mit dem auch hier von der Beklagten erhobenen Einwand auseinandergesetzt, die Tarifvertragsparteien seien bei ihrer Regelung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung in jedem Falle Voraussetzung für einen Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung sei.
  • BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 204/96

    Jahrssonderzahlung: Anspruch bei Erziehungsurlaub

    Auf den Willen der Tarifvertragsparteien, eine tatsächliche Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfange zur Anspruchsvoraussetzung für das 13. Monatseinkommen zu machen, könnte allenfalls dann geschlossen werden, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des RTV in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zweifelsfrei für alle denkbaren Fälle anerkannt gewesen wäre, daß eine gewisse Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Bezugszeitraum stets Voraussetzung für einen Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung - unabhängig von deren Sinn und Zweck - ist, auch wenn im einschlägigen Tarifvertrag eine entsprechende Anspruchsvoraussetzung nicht normiert ist (BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation); eine solche gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat aber zum Zeitpunkt des Abschlusses des RTV nicht bestanden.

    Dementsprechend hat der Senat in dem Urteil vom 8. Dezember 1993 (- 10 AZR 66/93 -, aaO) ausdrücklich festgestellt, daß dann, wenn ein Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung überhaupt keine Regelung für die Fälle einer fehlenden tatsächlichen Arbeitsleistung im Bezugszeitraum enthält, in der Regel nicht auf den Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen werden kann, nur für den Fall einer fehlenden tatsächlichen Arbeitsleistung im gesamten Bezugszeitraum den Anspruch auf die Sonderzahlung auszuschließen und eine ausdrückliche Regelung dieses Inhalts lediglich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu unterlassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 4 Sa 61/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

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  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 334/94

    Anspruch auf das tarifliche 13. Monatseinkommen in Höhe des Mindestbetrags von

    Bestätigung der Rechtsprechung des Zehnten Senats vom 17. Dezember 1992 (- 10 AZR 427/91 - AP Nr. 148 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 8. Dezember 1993 (- 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 8. Dezember 1993 (- 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 27. April 1990 ausgeführt hat, kann nicht darauf geschlossen werden, die Tarifvertragsparteien hätten eine Regelung, wonach bei einer fehlenden tatsächlichen Arbeitsleistung im gesamten Bezugszeitraum der Anspruch auf die Sonderleistung entfallen soll, lediglich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterlassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.1997 - 15 Sa 91/97

    Eigenständige tarifliche Regelung im konstitutiven Sinne, die die gesetzliche

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  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.1998 - 15 Sa 105/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 15 Sa 103/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 333/94

    Streit über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zugunsten eines als Maurer

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 986/94

    Klage einer Helferin in der Metallindustrie auf Zahlung einer tariflichen

  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

  • FG München, 11.10.2004 - 15 K 286/03

    Geringfügige Beschäftigung; Jubiläumszuwendung; Einkommensteuer 2000

  • LAG Nürnberg, 21.11.1996 - 8 (5) Sa 128/95

    Tarifliche Verfallklausel; Sinn und Zweck; Geltendmachung eines Anspruchs;

  • ArbG Essen, 06.07.1995 - 1 Ca 1325/95

    Beihilfezahlungen im Todesfall nach der Beihilfeverordnung des Landes NRW

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