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   BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10   

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BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 (https://dejure.org/2011,770)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 (https://dejure.org/2011,770)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 (https://dejure.org/2011,770)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • openjur.de

    Kündigung; Vollmacht; unverzügliche Zurückweisung; Ausbildungsverhältnis

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 BBiG 2005, § 174 S 1 BGB
    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wann ist das Zurückweisen einseitiger Rechtsgeschäfte im Falle einer fehlenden Vollmachtsurkunde noch unverzüglich?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 106; BGB § 131 Abs. 2; BGB § 174 S. 1
    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung ohne Vorlage einer Vollmacht ? Zurückweisungsrecht grundsätzlich eine Woche ab tatsächlicher Kenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung ohne Vollmacht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Minderjährigen - Einwurf des Schreibens in Briefkasten der Eltern ausreichend

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigem

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Probezeit und Kündigung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigung muss auch an die Eltern gehen

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Kündigung eines Minderjährigen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung eines minderjährigen Azubi

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Minderjähriger

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Bei Minderjährigen muss der Arbeitgeber die Kündigung an die Eltern schicken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung minderjähriger Azubis muss auch an Eltern gehen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kündigung rechtens: Wehrbereichsverwaltung Süd siegt gegen minderjährigen Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Bei einem minderjährigen Azubi an die Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines minderjährigen Azubis - Adressierung der Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung ist unverzüglich zurückzuweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden durch Bevollmächtigten des Ausbilders gegenüber den Eltern des Auszubildenden - Bundesarbeitsgericht entscheidet zu § 174 BGB

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kündigung des Ausbildungsvertrags eines Minderjährigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung mit Vollmacht gegenüber Minderjährigen: Zurückweisung innerhalb einer Woche notwendig!

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 64
  • NJW 2012, 2539
  • MDR 2012, 15
  • MDR 2012, 531
  • NZA 2012, 495
  • BB 2012, 960
  • DB 2012, 579
  • JR 2013, 84
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    Es erscheint aber bereits nicht unproblematisch, ob eine derart komplizierte, zutiefst ausdifferenzierte Regelung wie der Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. September 1996 noch den Anforderungen des Inkenntnissetzens nach § 174 Satz 2 BGB genügt, das ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vollmachtsurkunde sein muss (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6; zweifelnd bereits für umfangreiche Geschäftsverteilungspläne von Behörden Schmiegel/Yalçin ZTR 2011, 395, 403) .

    Derartige Nachforschungen soll § 174 BGB gerade vermeiden (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 -aaO) .

    Dafür reicht es aus, diesen aufzufordern, sich über die Organisationsstruktur aus den ihm übergebenen Unterlagen oder dem ihm zugänglichen Intranet zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, wer die mit der Vertretungsmacht verbundene Funktion konkret bekleidet (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 26, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6) .

    bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2) .

    bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92

    Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789; BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) .
  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    Entspricht diese den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung und wird auf sie innerhalb der Zweimonatsfrist des § 72a Abs. 6 Satz 3 iVm. § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG Bezug genommen, ist die Revision ausreichend begründet (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6 ff., BAGE 126, 339) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    (a) Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (st. Rspr. zuletzt BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 186 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165) .
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789; BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) .
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .
  • OLG München, 04.08.1995 - 21 U 5934/94

    Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses; Zurückweisung einer

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung der Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; OLG München 4. August 1995 - 21 U 5934/94 - NJW-RR 1997, 904) .
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789; BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision) .
  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
    Die Kündigungsgründe müssen nicht einmal mit der Berufsausbildung zusammenhängen (BAG 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - EzB BBiG § 15 Abs. 1 Nr. 5) .
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 68/09
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 32).

    Nachforschungen oder schwierige Abwägungsprozesse sind bei der rein formal und routinemäßig lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpfenden Rüge nach § 174 BGB nicht erforderlich (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 33).

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    b) Die Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 Satz 1 BGB ging - unabhängig von der Frage ihrer Rechtzeitigkeit (vgl. dazu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64) - ins Leere.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64) .

    Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO) .

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