Rechtsprechung
BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie
- rechtsprechung-im-internet.de
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie
- IWW
§ 75 Abs. 1 BetrVG, Art. ... 3 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 PostPersRG, § 4 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, § 13 SUrlV, Abs. 3a, Abs. 4 PostPersRG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 4 PostPersRG, § 1 des Postumwandlungsgesetzes, § 4 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG, § 8 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 PostPersRG, Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 5 GG, § 18 BBesG, § 6 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, § 112 Abs. 5 BetrVG, § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 4 Satz 1 KSchG
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Abfindung; Klageverzichtsprämie
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 04.02.2014 - 3 Ca 2194/13
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06
Kürzung einer Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Dieser Grundsatz ist auch bei einer einvernehmlichen Regelung der Betriebsparteien zu berücksichtigen (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 18, BAGE 124, 335) .Sie haben auch insoweit einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 21, BAGE 124, 335) .
- BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) . - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) .
- BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
Befristung - beurlaubter Beamter
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich demgegenüber nach dem Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 15) . - BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Ein Beurteilungsspielraum besteht hinsichtlich der den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteile und ein Gestaltungsspielraum beim Ausgleich oder der Abmilderung der von ihnen prognostizierten Nachteile (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 20, BAGE 128, 275) . - BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Geldleistungen in Form einer Abfindung stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar, sondern sollen die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23) . - BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12
Dienstkleidung - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15, BAGE 149, 195) . - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
(b) Durch Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG ist klargestellt, dass die Beschäftigung von Beamten bei privaten Unternehmen verfassungsrechtlich zulässig ist und die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung der Beamten der Deutschen Bundespost bei deren privaten Nachfolgeunternehmen grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden (BVerwG 22. Juni 2006 - 2 C 26/05 - zu 2 a der Gründe, BVerwGE 126, 182) . - LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für …
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 336/14 - aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst:. - BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12
Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte …
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14
Die Formulierung der Vorschrift ("nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar") macht deutlich, dass der Bundesgesetzgeber auch hier am Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ausdrücklich festgehalten und die Übertragung einer amtsangemessenen Tätigkeit für unabdingbar erachtet hat (BVerwG 3. April 2014 - 2 B 70/12 - Rn. 20) .