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   BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22   

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https://dejure.org/2022,35478
BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22 (https://dejure.org/2022,35478)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2022 - 6 AZR 31/22 (https://dejure.org/2022,35478)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 (https://dejure.org/2022,35478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Personalabbau als Betriebsänderung; Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 InsO; Grob fehlerhafte Sozialauswahl beim Interessenausgleich; Sozialauswahl und Rentennähe des Arbeitnehmers; Lebensalter als Kriterium bei der Sozialauswahl; Etappenweise Stilllegung des Betriebs und ...

  • rewis.io

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rentennähe darf bei der sozialen Auswahl berücksichtigt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialauswahl - und der "rentennahe" Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung: Rentennähe ist bei Kündigung berücksichtigungsfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung: Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigungen nach der Firmenpleite - Was für eine Rolle spielt das Lebensalter bei der Sozialauswahl?

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Arbeitgeberseitige Kündigung nur aufgrund der Rentennähe unwirksam!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Kündigung Berücksichtigung der Rentennähe zulasten des Arbeitnehmers möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl bei der betriebsdingten Kündigung - Entlastung für Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl - Auswahlkriterium „Lebensalter“ kann zum Nachteil des Arbeitnehmers berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutzrecht; Soziale Auswahl - Kündigung in der Insolvenz; Berücksichtigung der Rentennähe bei der Sozialauswahl; grobe Fehlerhaftigkeit iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO; Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Sozialauswahl in der Insolvnez - grober Auswahlfehler iS. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO - Berücksichtigung der Rentennähe bei Sozialauswahl? - Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2740
  • ZIP 2023, 1548
  • NZA 2023, 692
  • NZI 2023, 555
  • NZA-RR 2023, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 1 InsO lässt iVm. § 1 Abs. 3 KSchG im Rahmen der einer Namensliste in einem Interessenausgleich zugrundeliegenden Auswahlentscheidung bei der Gewichtung des Kriteriums "Lebensalter" nicht nur die Berücksichtigung der Möglichkeit zu, bereits eine Regelaltersrente zu beziehen (vgl. dazu BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - BAGE 159, 82) .

    Die Kündigung soll also grundsätzlich den Arbeitnehmer "treffen", der auf das Arbeitsverhältnis am wenigsten angewiesen ist (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 15 mwN, BAGE 159, 82) .

    Zugleich sollen die Kosten der Arbeitsförderung gesenkt werden (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 15, BAGE 159, 82; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 50 mwN) .

    Schließlich müssen ältere Arbeitnehmer zur Vermeidung oder Beendigung der Arbeitslosigkeit häufig schlechtere Arbeitsbedingungen als im beendeten Arbeitsverhältnis und damit zusätzlich weitere Nachteile in ihrem späteren Arbeitsleben sowie in ihrer Rentenbiografie in Kauf nehmen (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 24, BAGE 159, 82; Däubler/Beck/Brors AGG 5. Aufl. § 10 Rn. 52) .

    Auch sind für diesen Personenkreis bis zum Anspruch auf Altersrente regelmäßig größere Rentennachteile als bei rentennahen Arbeitnehmern zu erwarten (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 24, BAGE 159, 82) .

    Damit bleibt die Berücksichtigung eines (zeitnahen) Anspruchs auf den Bezug einer Altersrente bei der Sozialauswahl bezogen auf das Kriterium "Lebensalter" möglich (BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 18, BAGE 159, 82) .

    gg) Unter Zugrundelegung vorstehenden Normverständnisses hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der Regelaltersrente beziehen kann oder eine solche tatsächlich bezieht, jedenfalls hinsichtlich des Sozialauswahlkriteriums "Lebensalter" deutlich weniger schutzbedürftig ist als Arbeitnehmer ohne einen solchen Anspruch (BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 14 ff., BAGE 159, 82; zustimmend: Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 135 Rn. 23; LKB/Krause 16. Aufl. § 1 Rn. 940; APS/Kiel 6. Aufl. KSchG § 1 Rn. 640; KR/Rachor 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 733; LSSW/Schlünder 11. Aufl. § 1 Rn. 451; Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 10 Rn. 91; Richter Benachteiligung wegen des Alters im Erwerbsleben S. 372; aA: Preis/Sagan/Preis/Reuter EuArbR 2. Aufl. Rn. 6.90; Temming Altersdiskriminierung im Arbeitsleben S. 181 ff.; Bütefisch Die Sozialauswahl S. 263 f.; die Berücksichtigung des Lebensalters wegen des unionsrechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung gänzlich ablehnend AR/Kaiser 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 204) .

    Es besteht kein Automatismus zwischen der Berücksichtigung der Rentennähe eines Arbeitnehmers und einer Auswahlentscheidung zu seinen Lasten (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 24, BAGE 159, 82) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Um eine solche handelt es sich auch bei einem bloßen Personalabbau, wenn - wie vorliegend - die Zahlen und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG erreicht sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 18, BAGE 147, 89) .

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, also ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich, insbesondere bei der Gewichtung der Auswahlkriterien, jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 21 f. mwN, BAGE 147, 89) .

    aa) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, die der Namensliste zugrundeliegende Auswahlentscheidung sei evident unausgewogen und deswegen grob fehlerhaft, weil das Kriterium "Betriebszugehörigkeit" eindeutig unzureichend bewertet worden sei und letztlich keine Rolle gespielt habe, hält dem für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 1 Abs. 3 KSchG und des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO geltenden eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab (dazu BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 36 mwN, BAGE 147, 89) in jeder Hinsicht stand.

    Insoweit gilt der Maßstab des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO weiter (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 147, 89; zur Darlegungslast BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25, 27) .

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Ihr Zweck (dazu vorstehend Rn. 24) , eine Rangfolge der von der unternehmerischen Entscheidung betroffenen Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit zu bilden, kann nicht erreicht werden, wenn es auf die Frage, welcher Arbeitnehmer aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist, nicht ankommt, weil alle Arbeitsplätze wegfallen (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe) .

    aa) Einer Sozialauswahl bedarf es deshalb nicht, wenn der Arbeitgeber in Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung alle Arbeitsverhältnisse zu demselben Termin (im Fall der Betriebsschließung idR dem Stilllegungstermin) kündigt, dabei aber die Kündigungen entsprechend der jeweils geltenden, unterschiedlich langen Kündigungsfristen zeitlich gestaffelt erklärt, sodass die Arbeitnehmer mit den kürzesten Kündigungsfristen die Kündigungserklärung zuletzt erhalten (vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - Rn. 31; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe) .

    Die Antwort hierauf gibt die soziale Auswahl entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dahingehend, dass dem sozial schutzbedürftigsten Arbeitnehmer der Arbeitsplatz möglichst weitgehend erhalten bleiben soll (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe; 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 a der Gründe) .

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Ob der Betriebsrat seiner ihm vom Gesetzgeber übertragenen hohen Mitverantwortung für Betriebsänderungen iSv. § 111 BetrVG (dazu BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 36, BAGE 154, 303) tatsächlich gerecht geworden ist, unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 33) .

    Darum liegen keine "Teil-Namenslisten" vor, die den Anforderungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht genügten (vgl. BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 33 f., BAGE 154, 303; Salamon BB 2022, 2612, 2614) .

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Die Antwort hierauf gibt die soziale Auswahl entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dahingehend, dass dem sozial schutzbedürftigsten Arbeitnehmer der Arbeitsplatz möglichst weitgehend erhalten bleiben soll (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe; 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 a der Gründe) .

    Für die Abwicklung unentbehrliche Arbeitnehmer können daher in jedem Fall weiterbeschäftigt werden (vgl. BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 c der Gründe für den Fall der etappenweisen Betriebsstilllegung) .

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Ist eine Sozialauswahl gar nicht oder methodisch fehlerhaft durchgeführt worden, ist die Kündigung jedenfalls nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25 mwN) .

    Insoweit gilt der Maßstab des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO weiter (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 147, 89; zur Darlegungslast BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25, 27) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Ist eine Sozialauswahl gar nicht oder methodisch fehlerhaft durchgeführt worden, ist die Kündigung jedenfalls nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25 mwN) .

    Insoweit gilt der Maßstab des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO weiter (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 147, 89; zur Darlegungslast BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25, 27) .

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Da das Gesetz einen typisierenden Maßstab anlegt, hängt die geringere Schutzbedürftigkeit grundsätzlich auch nicht von der konkret zu erwartenden Rentenhöhe ab (EuGH 5. Juli 2012 - C-141/11 - [Hörnfeldt] Rn. 42, 47; 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 48) .

    (a) Die Gewichtung des Lebensalters unter Berücksichtigung der Rentennähe soll dazu beitragen, die noch vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten gerecht zu verteilen (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 43 ff.) .

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Das gilt umso mehr, als auch das Kriterium "Betriebszugehörigkeit" zwar mit der Belohnung der Betriebstreue einen anderen Aspekt der sozialen Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl berücksichtigt, tendenziell jedoch ältere Arbeitnehmer begünstigt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 58, BAGE 140, 169) .

    Sie berücksichtigt die mit der zeitnahen Möglichkeit des Rentenbezugs bei typisierender Betrachtung einhergehende wirtschaftliche, nicht bedarfsabhängige Absicherung angemessen (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 32, BAGE 142, 225; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 63, BAGE 140, 169; vgl. auch Koch FS Preis 2021 S. 655, 662) .

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
    Bei dieser Rentenart ist allerdings zu berücksichtigen, dass gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchst. a SGB VI Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung wie Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn außer bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden (zur Verfassungskonformität dieser Regelung BSG 17. August 2017 - B 5 R 8/16 R - Rn. 41 ff., BSGE 124, 58, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG 1. Juni 2022 - 1 BvR 323/18 -) .

    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit den Regelungen in § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchst. a SGB VI bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (dazu vorstehend Rn. 40) das Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks Frühverrentung verhindert (dazu BSG 21. Oktober 2021 - B 5 R 11/20 R - Rn. 21; 17. August 2017 - B 5 R 8/16 R - Rn. 23 ff., BSGE 124, 58) .

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2011 - 7 Sa 1677/10

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund

  • BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer;

  • BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21

    Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 10/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 11/20 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • LAG Hamm, 21.01.2009 - 2 Sa 1351/08

    Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl im Rahmen eines

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

  • LAG Köln, 17.08.2005 - 7 Sa 520/05

    Bedeutung des Lebensalters bei der Sozialauswahl - Zumutbarkeit der Versetzung

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Darum sind zB Kündigungen wirksam, wenn zwar Fehler bei der Sozialauswahl erfolgt sind, sich diese aber auf das Ergebnis der Auswahl nicht ausgewirkt haben, der Auswahlfehler also nicht kausal geworden ist (st. Rspr., zuletzt BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71) .
  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2022 (- 6 AZR 31/22 - Rn. 60) ausführlich begründet.
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 32/22

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl - Nachschieben von Kündigungsgründen

    Dabei handelt es sich nicht um "Teil-Namenslisten", die den Anforderungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht genügten (Einzelheiten im Parallelverfahren BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 60) .

    Das hat der Senat in dem Parallelverfahren (BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 62 ff.) bereits entschieden und nimmt zur Begründung darauf Bezug.

    Das hat der Senat in dem Parallelverfahren (BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71) bereits entschieden und verweist darauf zur Begründung.

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