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BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung von Seeleuten - Fahrt des Schiffes - Klagefrist - Ankunft in Deutschland - Restriktion des Gesetzes
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.07.1984 - S 1 Ca 375/82
- LAG Hamburg, 12.11.1984 - 2 Sa 98/84
- BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
Papierfundstellen
- BB 1986, 1092
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.03.1973 - 2 AZR 255/72
Fortsetzung des Heuerverhältnisses - Ablauf der Kündigungsfrist - Ordentliche …
Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
In ähnlicher Weise hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 15. März 1973 - 2 AZR 255/72 - = AP Nr. 3 zu § 63 SeemG) die bereits erwähnte materiell-rechtliche Vorschrift des § 63 Abs. 3 SeemG a. F. einschränkend ausgelegt und aufgrund einer Restriktion angenommen, das Heuerverhältnis setze sich nach ordentlicher Kündigung durch den Reeder bei vor zeitiger Einreise des Besatzungsmitglieds nach Deutschland nur bis zu diesem Zeitpunkt fort, sofern der Reeder für eine angemessene und kostenfreie Rückbeförderung sorge.Er hat auch die weitere Entwicklung des Schiffsverkehrs nicht zum Anlaß einer Änderung dieser Verfahrensnorm genommen, andererseits jedoch durch das Dritte Änderungsgesetz des Seemannsgesetzes (…aaO) die materiell-rechtliche Vorschrift des § 63 Abs. 3 SeemG dem Grundgedanken des Senatsurteils vom 15. März 1973 (aaO) entsprechend geändert.
- BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75
Reeder - Kündigung - Ausspruch im Ausland - Fortsetzung des Heuerverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
Außerdem soll der Seemann davor geschützt werden, die Rückreise nach Deutschland selbst, unter Umständen noch mit eigenen finanziellen Mittel durchführen zu müssen (BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 553/75 - AP Nr. 4 zu § 63 SeemG).Dieser Fall tritt im modernen Schiffsverkehr häufiger ein, da die Zahl der Schiffe, die monate- oder jahrelang keinen deutschen Hafen mehr anlaufen, ständig zu nimmt (Fettback, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 63 SeemG).
- BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59
Verwirkung eines Klageanspruchs
Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
Schließlich muß dem Gegner die Erfüllung des Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nun nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten sein (BAG Urteil vom 28. Juli I960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung, Bl. 2 R, m.w.N.). - Drs-Bund, 27.03.1951 - BT-Drs I/2090
Auszug aus BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
a) Die Sondervorschrift des § 24 Abs. 3 KSchG (§ 22 Abs. 3 KSchG a. F.) soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 1/2090, zu § 22 KSchG) sicherstellen, daß trotz der Erschwerung der Rechtsverfolgung, die sich aus den besonderen Verhältnissen der Schiffahrt und des Luftverkehrs ergeben kann, den Besatzungsmitgliedern genügend Zeit bleibt, um die für die Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlichen Schritte zu unternehmen.
- BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00
Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA
Eine derartige Lücke liegt vor, wenn das Gesetz zwar eine vom Wortlaut her anwendbare Regelung enthält, diese aber nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht paßt und deshalb einer Einschränkung bedarf (BAG 9. Januar 1986 - 2 AZR 163/85 - AP KSchG 1969 § 24 Nr. 1). - BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 143/00
Kein Vorrang der Bundesanstalt für Arbeit bei Insolvenz
Eine derartige Lücke liegt vor, wenn das Gesetz zwar eine vom Wortlaut her anwendbare Regelung enthält, diese aber nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht paßt und deshalb einer Einschränkung bedarf (BAG 9. Januar 1986 - 2 AZR 163/85 - AP KSchG 1969 § 24 Nr. 1).