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   BAG, 09.02.1981 - 2 AZB 20/80   

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https://dejure.org/1981,3669
BAG, 09.02.1981 - 2 AZB 20/80 (https://dejure.org/1981,3669)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1981 - 2 AZB 20/80 (https://dejure.org/1981,3669)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 (https://dejure.org/1981,3669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsschrift - Angefochtenes Urteil - Angabe des Verkündungsdatums - Vollständige Anschrift - Parteistellung des Berufungsführers - Sitz des erstinstanzlichen Gerichts - Aktenzeichen erster Instanz

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1977 - VIII ZR 128/76

    Anforderungen an eine Berufungsschrift - Zweifelsfreie Bezeichnung des

    Auszug aus BAG, 09.02.1981 - 2 AZB 20/80
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sowie der allgemeinen Meinung im Schrifttum (vgl. BAG AP Nr. 26 und 35 zu § 518 ZPO [zu II 1 bzw. 1 der Gründe]; BGH LM Nr. 10 zu § 518 ZPO und MDR 1978, 308 sowie die Li teraturnachweise in BAG AP Nr. 35 aaO).

    Ohne Mitteilung des Verkündung sdaturns wäre die Identität des angefochtenen Urteils nur dann fraglich geworden, wenn in demselben Verfahren erster Instanz mehrere Urteile (etwa Teil- und Schlußurteil; vgl. dazu BGH MDR 1978, 308) ergangen wären.

  • BAG, 12.03.1982 - 7 AZB 19/81
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BAG AP Nr. 17, 26 und 35 zu § 518 ZPO; BGH LM Nr. 10 zu § 518 ZPO und die Entscheidung des BAG vom 9. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 - [demnächst] AP Nr. 45 zu § 518 ZPO) Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht für seine Ansicht, eine Berufungsschrift sei unzulässig, wenn in ihr irrtümlich ein falsches Verkündungsdatum und auch ein falsches Aktenzeichen genannt worden sei, auf die Entscheidung BAG BB 81, 1037 = der bereits zitierte Beschluß vom 9 Februar 1981 - 2 AZB 20/80 -.

    Der Senat folgt dieser Entscheidung und befindet sich - entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts - damit auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats vom 9- Februar 1981 - 2 AZB 20/80 - (aaO) und zu AP Nr. 35 zu § 518 ZPO.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesen Entscheidungen nicht entschieden, daß beim Fehlen oder bei fehlerhafter Angabe des Verkündungstermins und des Aktenzeichens der angefochtenen Entscheidung das Rechtsmittel unzulässig sei, sondern lediglich ausgeführt, das Rechtsmittel sei noch zu lässig, wenn ein falsches Aktenzeichen in der Rechtsmittelschrift genannt worden sei (AP Nr. 35 zu § 518 ZPO) oder die Angabe des Verkündungsdatums fehle (Beschluß vom 9. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 - aaO).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 494/85

    Berufungsurteil ohne Tatbestand und ohne Angabe des Verkündungsdatums

    Fehlt diese Angabe oder ist sie fehlerhaft, führt dies jedoch nicht zwangsläufig zur Unzulässigkeit der Revision (vgl. BAG Beschluß vom 9. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 - AP Nr. 45 zu § 518 ZPO; BGH in VersR 1984, 870; Zöller/Schneider, aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 518 Anm. 2 B).

    Notwendig ist allein, daß aufgrund der Angaben in der Rechtsmittelschrift, sonstiger innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebrachter Unterlagen oder der übrigen Gerichtsakten die Identität des angefochtenen Urteils unzweifelhaft feststeht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BAG Beschluß vom 9. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 -, aaO, mit weiteren Nachweisen; BGH MDR 1978, 308; BHG in VersR 1984, 870; Zöller/Schneider, aaO).

    Bereits die ersten drei genannten Angaben hätten vorliegend zur Identifizierung ausgereicht, da in dem Rechtsstreit nur ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ergangen ist (vgl. BAG Beschluß vom 9. Februar 1981 - 2 AZB 20/80 -, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Daraus folgt: Bei behebbaren Identitätszweifeln besteht kein Anlass, die Unzulässigkeit der Berufung anzunehmen (BAG 09.02.1981 - 2 AZB 20/80 - AP Nr. 45 zu § 518 ZPO; BGH 11.01.2001 - III ZR 113/00 - NJW 2001, 1070, 1071; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 519 Rz. 33).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 Sa 31/99

    Arbeitsentgelt: Funktionszulage - Wegfall nach Änderung eines befristeten in ein

    Dem am letzten Tag der Berufungsfrist eingereichten Original der Berufungsschrift war entsprechend § 518 Abs. 2 ZPO als Anlage eine Kopie des angefochtenen Urteils beigefügt, so dass dem Erfordernis der Bezeichnung des angefochtenen Urteils (§ 518 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ) genügt worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Februar 1981 - 2 AZB 20/80, AP Nr. 45 zu § 518 ZPO ).
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZB 17/82
    Aufgrund der Angaben in der Berufungsschrift muß die Identität des angefochtenen Urteils unzweifelhaft feststehen (vgl. BAG AP Nr. 45 zu § 518 ZPO, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
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