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   BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21   

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BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 (https://dejure.org/2022,1971)
BAG, Entscheidung vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 (https://dejure.org/2022,1971)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 (https://dejure.org/2022,1971)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Der Grundsatz "ne ultra petita" im Zivilprozess; Divergenz zwischen den im Protokoll der Berufungsverhandlung festgehaltenen und den im Tatbestand des Berufungsurteils wiedergegebenen Klageanträgen; Unwirksame Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über einen nicht ...

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzugsvergütung, Klageerweiterung in der Berufungsinstanz, nicht protokollierte Anträge

  • rewis.io

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz -nicht protokollierte Anträge

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungs-instanz - Widerspruch zwischen Tatbestand und Protokoll - Entscheidung ohne Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Grundsatz "ne ultra petita" im Zivilprozess; Divergenz zwischen den im Protokoll der Berufungsverhandlung festgehaltenen und den im Tatbestand des Berufungsurteils wiedergegebenen Klageanträgen; Unwirksame Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über einen nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz -nicht protokollierte Anträge

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nach dem Sitzungsprotokoll nicht gestellte Klageantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugsvergütung - und die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Vergütung wegen Annahmeverzugs für das Jahr 2016 ohne Verzugspauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1475
  • MDR 2022, 1046
  • NZA 2022, 653
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Die Höhe der - zuletzt vor der Kündigung geschuldeten - monatlichen Vergütung und die Höhe des vom Kläger im Annahmeverzugszeitraum bezogenen Arbeitslosengeldes, das wegen des Anspruchsübergangs nach § 115 Abs. 1 SGB X den Annahmeverzugsanspruch - wie insoweit § 11 Nr. 3 KSchG lediglich klarstellt (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 19 mwN)  - mindert, stehen zwischen den Parteien außer Streit.

    b) Für die Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes bestehen - nach Aktenlage - bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte (vgl. zur Anrechnung nach § 11 Nr. 2 KSchG zuletzt BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12 ff. mwN und zu dem von der Beklagten in der Revisionserwiderung angesprochenen Auskunftsanspruch BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - BAGE 170, 327) .

  • LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18

    Schadensersatz wegen Mobbings

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. Oktober 2020 - 3 Sa 54/18 - wird im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs für das Jahr 2016 (zweitinstanzliche Zahlungsanträge zu 16. bis 27. ohne die Verzugspauschale) abgewiesen hat.

    Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht München mit rechtskräftigem Teilurteil vom 22. August 2019 (- 3 Sa 54/18 -) das erstinstanzliche Urteil abgeändert und festgestellt, dass weder die fristlose noch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 10. März 2015 das Arbeitsverhältnis aufgelöst haben.

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 18, BAGE 161, 198) .

    aa) Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Beilegung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39; ErfK/Koch 22. Aufl. ArbGG § 67 Rn. 7 mwN) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Die Beklagte hat den Kläger im Streitzeitraum nicht beschäftigt und befand sich aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) , ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 mwN, BAGE 153, 85) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    b) Für die Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes bestehen - nach Aktenlage - bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte (vgl. zur Anrechnung nach § 11 Nr. 2 KSchG zuletzt BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12 ff. mwN und zu dem von der Beklagten in der Revisionserwiderung angesprochenen Auskunftsanspruch BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - BAGE 170, 327) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    a) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Dabei ist grundsätzlich eine Gesamtberechnung vorzunehmen, den dafür zugrunde zu legenden Zeitraum bestimmen allerdings die Parteien mit ihren Anträgen und Einwendungen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) .
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Wegen der vom Landesarbeitsgericht verletzten Pflicht, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO) , und dem Gebot eines fairen Verfahrens muss dem Kläger in einem fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit eröffnet werden, die Anträge aus der Klageerweiterung auf Vergütung wegen Annahmeverzugs für das Jahr 2016 entsprechend den Erfordernissen aus § 160 Abs. 3 Nr. 2, § 297 ZPO zu stellen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 - Rn. 8; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) und eine Entscheidung über seine Anträge ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu erreichen.
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 18, BAGE 161, 198) .
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
    In einem solchen Fall gilt das Protokoll (vgl. BGH 24. Juli 2018 - VI ZR 294/17 - Rn. 11; 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14 - Rn. 48; Zöller/Feskorn ZPO 34. Aufl. § 314 Rn. 8; Musielak/Voit/Musielak ZPO 18. Aufl. § 314 Rn. 3, 7 und Musielak/Voit/Ball aaO § 559 Rn. 19; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 314 Rn. 7 - jeweils mwN) .
  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • ArbG München, 21.08.2017 - 29 Ca 3664/15

    Erkrankung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Krankheit, Leistungen, Arbeitsvertrag,

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 294/17

    Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll; Bestehen

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (BAG 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - NZA 2022, 653).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    aa) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192; 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 19, juris).(Rn.148).

    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 19, juris).

    Stellt das Landesarbeitsgericht hingegen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses fest, steht damit für das Berufungsgericht regelmäßig zugleich fest, dass sich der Arbeitgeber nach Ablauf der Kündigungsfrist im Annahmeverzug befunden hat (BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21 f., juris).

    Da § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten keine Anwendung findet, ist für die Frage der Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens auf § 67 Abs. 4 ArbGG abzustellen (BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 23 f., juris).

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

    Die Abweisung der vom Kläger in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageerweiterung wäre nur in Betracht gekommen, wenn für die Entscheidung über diesen Streitgegenstand Vorbringen erforderlich gewesen wäre, das unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 4 ArbGG nicht hätte berücksichtigt werden können (vgl. dazu BAG 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 23 f.) .
  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist von Amts wegen zu beachten (BAG 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 10 mwN.).

    Die gemäß § 297 ZPO in der mündlichen Verhandlung zu stellenden Sachanträge der Parteien sind indes auch als wesentliche Förmlichkeit im Protokoll festzustellen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (BAG 9. Februar 2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 13 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 466/21

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Whistleblowing

    Die Sachdienlichkeit kann im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BAG 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21 mwN).

    Danach ist eine in der nachträglichen objektiven Klagehäufung liegende Klageänderung in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, die also entweder vom Arbeitsgericht festgestellt (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder als neue Tatsachen berücksichtigungsfähig (§ 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) sind (vgl. BAG 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 23 mwN).

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 88/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 3 Sa 86/22 B v. 20.04.2023

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (vgl. BAG 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 87/22

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme; Beteiligungsvereinbarung; betriebliche

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (vgl. BAG 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 86/22

    Feststellungsinteresse zur Klärung eines (Teil-)Rechtsverhältnisses;

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (vgl. BAG 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22

    Annahmeverzug - Gesamtberechnung - erzielter Zwischenverdienst - Anrechnung -

    Das Bundesarbeitsgericht hat an seiner Rechtsprechung der Gesamtbetrachtung festgehalten (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/15 - Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 28, juris,).
  • LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 550/22

    Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - beweiswert

  • LAG Hessen, 15.02.2023 - 18 Sa 967/22

    Schriftsatz mit Antragstellung als elektronisches Dokument; Heilung eines

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