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   BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22   

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BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22 (https://dejure.org/2023,1981)
BAG, Entscheidung vom 09.02.2023 - 7 AZR 266/22 (https://dejure.org/2023,1981)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 7 AZR 266/22 (https://dejure.org/2023,1981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 15 Abs. 5 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 625 BGB, § 625 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 8 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Beschäftigung nach Ablauf der Befristung; Keine Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Urlaubsgewährung nach Ablauf der Befristung; Verhältnis zwischen § 15 Abs. 5 TzBfG a.F. und § 625 BGB

  • rewis.io

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Fortsetzung nach Befristungsablauf - Urlaubsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 625 ; BUrlG § 8
    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Beschäftigung nach Ablauf der Befristung; Keine Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Urlaubsgewährung nach Ablauf der Befristung; Verhältnis zwischen § 15 Abs. 5 TzBfG a.F. und § 625 BGB

  • datenbank.nwb.de

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub - und die Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses und die Gewährung von Urlaub

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Fortsetzung nach Befristungsablauf - Urlaubsgewährung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Keine Fiktion unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubsgewährung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doch kein Ende nach Befristung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Entfristung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub nach Ende der Befristung: verlängert sich das Arbeitsverhältnis?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1901
  • MDR 2023, 920
  • NZA 2023, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Die Klagefrist für die Erhebung einer Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft, das Arbeitsverhältnis gelte nach § 15 Abs. 5 TzBfG aF als auf unbestimmte Zeit verlängert (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 28) .

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 24 mwN) .

    Arbeitgeber iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG aF ist nicht jeder Vorgesetzte (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 31; vgl. zu § 625 BGB BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - zu B I der Gründe, BAGE 97, 78) , sondern der Arbeitgeber selbst.

    Seiner Kenntnis steht die Kenntnis der zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreter gleich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 31 mwN) .

    Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 15) .

    Sie beruht vielmehr auf der Erwägung, gerade die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines solchen stillschweigenden Parteiwillens (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Ein solches Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15 mwN) .

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 625 BGB ist der Tatbestand dieser Norm nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub erhält (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 100, 292; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 223; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - zu 2 a der Gründe) .

    Hätte der Gesetzgeber angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 625 BGB - nach der allein die Gewährung von Arbeitsbefreiung keine Fortsetzungshandlung darstellt (vgl. BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - zu 2 a der Gründe)  - beabsichtigt, die Regelungsbereiche von § 625 BGB einerseits und § 15 Abs. 5 TzBfG aF andererseits mit inhaltlich unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen auszugestalten, erschlösse sich nicht, dass er einen mit § 625 BGB übereinstimmenden Regelungsgehalt ausdrücklich verlautbart.

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 15) .

    Kommt es vor oder nach dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags durch andere ggf. schlüssige Erklärungen zu einer Vereinbarung über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, findet § 15 Abs. 5 TzBfG aF keine Anwendung (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 15) .

  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Ungeachtet dessen hatte die Beklagte die von ihr im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung allein geschuldete Festlegung des Urlaubszeitraums auf Wunsch des Klägers (vgl. dazu BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16 mwN) bereits im September 2020 und damit noch vor Befristungsablauf vorgenommen.
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Wenngleich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch das Ziel verfolgt wird, dem Arbeitnehmer Erholung zu ermöglichen (vgl. BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 26; BT-Drs. IV/785 S. 1 f.) , besteht keine Verpflichtung, sich zu erholen (Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 12. Aufl. § 8 Rn. 15) .
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    (2) Mit der Einführung von § 15 Abs. 5 TzBfG aF durch das Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 wurde für die Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus eine spezielle Regelung geschaffen, während § 625 BGB für Dienstverhältnisse und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten (Kündigung, Aufhebung, Anfechtung) weiterhin Geltung beansprucht (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 479/17 - Rn. 27, BAGE 162, 124; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 625 BGB ist der Tatbestand dieser Norm nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub erhält (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 100, 292; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 223; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    (2) Mit der Einführung von § 15 Abs. 5 TzBfG aF durch das Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 wurde für die Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus eine spezielle Regelung geschaffen, während § 625 BGB für Dienstverhältnisse und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten (Kündigung, Aufhebung, Anfechtung) weiterhin Geltung beansprucht (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 479/17 - Rn. 27, BAGE 162, 124; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 748/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Auszug aus BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 625 BGB ist der Tatbestand dieser Norm nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub erhält (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 100, 292; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 223; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21

    Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15

  • LAG Köln, 23.05.2023 - 4 Sa 760/22

    Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung; Befristung; Treu und Glauben

    Die Urlaubsgewährung für einen Zeitraum nach Ablauf der Befristung erfüllt dieses Tatbestandsmerkmal nicht (BAG vom 09.02.2023, 7 AZR 266/22).

    Die Regelung unterstellt nicht allen möglichen denkbaren Verhaltensweisen der Vertragsparteien, die auf die stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses schließen lassen könnten, einen entsprechenden Erklärungswert (BAG vom 09.02.2023, 7 AZR 266/22).

  • LAG Nürnberg, 20.06.2023 - 7 Sa 378/22

    Rotes Kreuz - Schwesternschaft - Vereinsrechtliche Arbeitspflicht -

    Nach BAG, Urteil vom 09.02.2023 - 7 AZR 266/22 -, Rn. 20 setzt der Eintritt der in § 15 Abs. 5 TzBfG in der Fassung vom 21.12.2000 angeordneten Fiktion voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bewusst und in der Bereitschaft fortsetzt, die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter zu erfüllen.
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