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   BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74   

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BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74 (https://dejure.org/1975,369)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1975 - 3 AZR 352/74 (https://dejure.org/1975,369)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 (https://dejure.org/1975,369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsgehilfe - Vertragspflichtverletzung - Fristlose Kündigung - Auflösungsschaden - Konkurrenzschutz - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung, Vertriebsleiter, vertragswidriges Verhalten, Vorbereitung eines Konkurrenzunternehmens, Abwerbung von AN, wichtiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 628 Abs. 2; HGB § 60 § 74; ZPO § 139 § 287
    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 137
  • NJW 1975, 1987
  • MDR 1975, 875
  • VersR 1975, 1166
  • DB 1975, 1607
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74
    § o verbietet lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften BAG 14-, 72 / 75 ff. 7 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB / zu I b der Gründe 7 > AP Hr. 5 zu § 6o HGB /"zu I 1 der Gründe 7 5 AP Nr. 6 zu § 6o HGB /"zu A I 2 b der Gründe 7).
  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74
    allerdings die verfassungsrechtlichen Bedenken des Senats im Urteil vom 2. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 5 zu § 75 RGB /'zu IV der Gründe 7 mit Anm. von Beitzke / zu 3 /auch zum Abdruck in Band 25 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), aber der Inhalt des Wettbewerbsverbots wäre wenigstens schriftlich fixiert der sachliche, räumliche und zeitliche Geltungsbereich klar begrenzt und die Wirksamkeit des Verbots nach § 74- a HGB an strenge Voraussetzungen gebunden.
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Entsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht zumindest in den Fällen einer durch den Arbeitnehmer verschuldet veranlassten Kündigung des Arbeitgebers eine Beschränkung der Schadensersatzpflicht nach § 628 Abs. 2 BGB vorgenommen (BAG 27. Januar 1972 - 2 AZR 172/71 - AP BGB § 252 Nr. 2; 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - AP BGB § 628 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe = SAE 1976, 216, 219 mit zustimmender Anm. Hadding; unklar BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242, 252).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Dabei bildet die ordentliche Kündigungsfrist die zeitliche Grenze des Schadensersatzanspruchs (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO, zu B III 2 d der Gründe; BGH 3. März 1993 - VIII ZR 101/92 - aaO; BAG 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - BAGE 27, 137 = AP BGB § 628 Nr. 8, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Die dadurch verursachten Vermögenseinbußen muß der Vertragsbrüchi ge Arbeitnehmer ersetzen (vgl. das zu Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74- - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 628 BGB mit kritischer Anm. von Dieb = SAE 1976, 216 [mit zustimmender Anmerkung von Hadding]).

    Er könnte dann nämlich für die Zeit bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin keine Vergütung für seine Wettbewerbs unterlassung verlangen .weil er insoweit ohnehin aus dem Gesichtspunkt des Schadenersatzanspruches zur Wettbewerbsunterlassung verpflichtet wäre (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Samm lung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 9. Mai 1975 - 5 AZR 352/74 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 628 BGB mit Anmerkung von Lieb = SAE 1976, 216 [mit zustimmender Anmerkung von Hadding]).

  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

    Nach anderer Ansicht soll es im Einzelfall darauf ankommen, ob es auch ohne das vertragswidrige Verhalten des Gekündigten zur Beendigung des Vertragsverhältnisses gekommen wäre, da nicht in jedem Fall eine wirksame ordentliche Kündigung unterstellt werden könne (Soergel/Siebert/Kraft, BGB, 11. Aufl., § 628 Rdnr. 10; so auch Hadding SAE 1976, 219, 221 f in Anmerkung zu BAG SAE 1976, 216 m.w.Nachw. auch auf ältere Rechtsprechung und Literatur).

    Davon geht ersichtlich auch das Bundesarbeitsgericht aus, wenn es feststellt, der Kündigungsgegner sei nach § 628 Abs. 2 BGB "zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die nicht fristgerechte Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist" (NJW 1972, 1437), und § 628 Abs. 2 BGB gewährleiste, "daß der Kündigende so gestellt wird, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch eine fristgerechte Kündigung beendet worden" (SAE 1976, 216, 218).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    § 628 Abs. 2 BGB gewährleistet, daß der Kündigende so gestellt wird, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch eine fristgerechte Kündigung beendet worden (BAG Urteil vom 9. Mai 1975, BAGE 27, 137, 143 f. = AP Nr. 8 zu § 628 BGB, zu II 2 a der Gründe; KR-Weigand, 2. Aufl., § 628 BGB Rz 21).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

    Solche Fallgestaltungen lagen auch all den von der Beklagten zitierten Entscheidungen zugrunde, in denen eine zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist vorgenommen wurde (vgl. z. B. BGH Urteil vom 03.03.1993 - AZ: 8 ZR 101/92 -AP Nr. 1 zu § 89 a HGB, der inhaltlich mit § 628 Abs. 2 BGB übereinstimmt; BAG Urteil vom 26.03.1981 - AZ.: 3 AZR 485/78 - AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch; BAG Urteil vom 09.05.1975 - AZ.: 3 AZR 352/74 - AP Nr. 8 zu § 628 BGB, aber auch BAG Urteil vom 27.08.1972 - NJW 72, 1437).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Grundsätzlich ist der Schadenersatzanspruch des § 628 BGB aber auf das Erfüllungsinteresse gerichtet, d.h. er umfaßt die Pflicht, den Anspruchsberechtigten so zu stellen, wie er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses stünde (vgl. für den Fall des Auflösungsschadens durch unberechtigte Kündigung des Handlungsgehilfen: BAG Urteil vom 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - BAGE 27, 137, 143 = AP Nr. 8 zu § 628 BGB m. Anm. Lieb).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    § 6o Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften (vgl. M G 14, 72 [75 ff-] = AP Nr. 5 zu § 6o HGB [zu I b der Gründe]; AP Nr. 5 und 6 zu § 6o HGB [zu I 1 bzw. zu A I 2 b der Gründe]; AP Nr. 8 zu § 628 BGB [zu I 1 a der Gründe]).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis -

    Schließlich ist die Schadensersatzpflicht gem. § 628 Abs. 2 BGB auf die Schäden beschränkt, die bei vertragsgemäßer Beendigung nicht entstanden wären (BAG Urteil vom 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - BAGE 27, 137 = AP Nr. 8 zu § 628 BGB zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - BAGE 35, 179 = AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch, zu II 1 der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1997 - 11 U (Kart) 68/96

    Schadensersatz und Eintrittsrecht im Verhältnis elektiver Anspruchskonkurrenz ;

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  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 570/93

    Erwerbsschaden wegen nachteiliger Referenzauskunft - Anspruch auf Schadensersatz

  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92

    Anspruch gegen einen Co-Piloten auf Rückzahlung von Ausbildungskosten -

  • LAG Hessen, 15.01.1996 - 11 Sa 1973/94

    Ausbildungsverhältnis: Schadensersatzansprüche wegen vorzeitiger Auflösung

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 5/92

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Abgeltungsanspruch wegen Urlaub

  • LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97

    Außerordentliche Kündigung eines 'unkündbaren' Arbeitnehmers - Wahrung der

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