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   BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05   

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https://dejure.org/2006,444
BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über einen Anspruch der Klägerin auf Teilzeitbeschäftigung während ihrer Elternzeit; Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage auf Leistungsklagen; Möglichkeit der Beantragung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternzeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BGB § 315; ; ZPO § 253; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15 § 16; BGB § 315; ZPO § 253 § 256
    Elternzeit; Verringerung der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitarbeit und / oder Elternzeit? - Auch wenn sie sich schon in Elternzeit befinden, können Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigung beantragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3595
  • NZA 2006, 1413
  • FamRZ 2007, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und Elternteilzeit dienen diesem Schutz (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 47) .

    (2) Das Recht, während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit zu beanspruchen, berücksichtigt die Erfahrung, dass mit steigendem Alter des Kindes zwar (noch) nicht der Betreuungsbedarf sinkt, wohl aber zunehmend eine Fremdbetreuung in Betracht kommt, sodass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin mehr Zeit für die berufliche Tätigkeit bleibt (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 24) .

    Eltern sollte deshalb eine familiengerechte flexible Handhabung der Verringerung der Arbeitszeit ermöglicht werden (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 29) .

    Wenn der Gesetzgeber trotz der Uneinigkeit im Schrifttum und aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu § 15 Abs. 7 BErzGG (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 41) , wonach kein Anspruch auf eine bestimmte vertragliche Festlegung der verringerten Arbeitszeit bestanden hat, davon abgesehen hat, den Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf eine bestimmte Verteilung der während der Elternzeit verringerten Arbeitszeit ausdrücklich zu regeln, hindert dies nicht die Klarstellung, dass der Verringerungsanspruch nach § 15 Abs. 6 iVm. Abs. 7 BEEG die Verteilung der verringerten Arbeitszeit umfasst, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine konkrete Verteilung angegeben hat.

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Das Rechtsschutzinteresse besteht auch für den mittlerweile abgelaufenen Zeitraum fort (vgl. Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 22, AP BErzGG § 15 Nr. 49 = EzA BErzGG § 15 Nr. 16; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 13, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Es kommen Ansprüche des Klägers auf Annahmeverzugsvergütung in Betracht (vgl. Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - aaO).

    Dabei handelt es sich um eine negative Anspruchsvoraussetzung, deren tatsächliche Voraussetzungen vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 33, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Dagegen handelt es sich bei dem Recht auf Elternteilzeit um ein anderes Recht iSv. § 194 BGB (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 22, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Daraus lässt sich nicht herleiten, für den Umfang der gewünschten Elternteilzeit bestehe eine Beschäftigungspflicht, weil der Arbeitgeber im Verhältnis zur Elternzeit (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 19, AP BErzGG § 15 Nr. 47) nicht vollständig von der Beschäftigungspflicht freigestellt werde.

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Insbesondere sei ein auf die Änderung des Arbeitsvertrags gerichteter Antrag des Arbeitnehmers iSv. § 145 BGB, den der Arbeitgeber annehmen oder ablehnen könne, entbehrlich (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 18, AP BErzGG § 15 Nr. 47) .
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