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   BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05   

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https://dejure.org/2006,4307
BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 (https://dejure.org/2006,4307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berichtigung einer "Bescheinigung über ordnungsgemäße Ableistung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum"; Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation; Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BGB § ... 630; ; GewO § 109; ; BBiG § 16; ; BÄO vom 21. Juli 2004 § 3; ; ÄApprO vom 14. Juli 1987 § 34d; ; ÄApprO vom 14. Juli 1987 § 35; ; ÄApprO vom 27. Juni 2002 § 42; ; VwGO § 42; ; VwGO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis - Berichtigung einer Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (vgl. BGH 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93 -NJW 1994, 1351; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).

    a) Ausgehend von diesen Anforderungen hat das Bundessozialgericht (12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696) für die Klage eines Arbeitnehmers auf Berichtigung des Inhalts einer Arbeitsbescheinigung (§ 133 AFG aF; jetzt: § 312 SGB III) das Rechtsschutzbedürfnis verneint.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1989 - 9 S 2961/89

    Zulassung eines tauben Prüflings zur ärztlichen Prüfung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Diese Regelung greift die diesbezügliche Approbationsvoraussetzung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO idF vom 21. Juli 2004 auf (vgl. VGH Baden-Württemberg 29. November 1989 - 9 S 2961/89 - MedR 1990, 202) und dient damit letztlich dazu, der zuständigen Behörde Anhaltspunkte zu liefern, ob eine eigenständige genaue Überprüfung dieser Approbationsvoraussetzung veranlasst ist.
  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Jedoch können besondere Umstände das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276; BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (vgl. BGH 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93 -NJW 1994, 1351; BSG 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NZA 1991, 696).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 182/05
    Jedoch können besondere Umstände das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276; BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Besondere Umstände können aber das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91  - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 110/07

    Personalakten - Ablehnung einer Paginierungspflicht

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann lediglich beim Vorliegen besonderer Umstände entfallen (vgl. Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, EzBAT TV Ärzte im Praktikum Nr. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 361/14

    Auskunftspflichten des Vorgesetzten - nachwirkende Fürsorgepflicht - Zeugnis

    Der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - liege ein anderer Sachverhalt zu Grunde.

    Das ist der Fall, wenn die klagende Partei das Rechtsschutzziel ebenso sicher auf einfacherem, schnellerem und billigerem Wege in einem anderen Rechtsweg oder in einem Verwaltungsverfahren erreichen kann (BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, juris).

    So fehlt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 (9 AZR 182/05) für den geltend gemachten Berichtigungsanspruch auf Änderungen der in einer Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum (§ 34d ÄApprO i.d.F. vom 14. Juli 1987) enthaltenen wertenden Äußerungen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Arzt seine Approbation bei der zuständigen Behörde bereits beantragt hat.

    Damit wird der durch Art. 19 Abs. 4 S 1 GG gewährleisteten Rechtsweggarantie genügt (BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 13 ff., juris).

    Dem Arbeitgeber kann nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung nicht aufgeben werden, den Zeugnisaussteller zu veranlassen, zur Durchführung des Approbationsverfahrens bestimmte Erklärungen über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers abzugeben (vgl. BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 18, juris).

    bb) Die Klägerin führt im Berufungsverfahren aus, sie habe ein Rechtsschutzbedürfnis, da es ihr anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - zugrunde liegenden Fall nicht darum gehe, inhaltlich eine wohlwollendere Bewertung zu erhalten, sondern überhaupt die vom Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen angeforderte inhaltlich vollständige Stellungnahme des Beklagten.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich in der Regel schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 22, BAGE 124, 203 = AP BGB § 241 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 241 Nr. 1; 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10 mwN, ZTR 2007, 100).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiellrechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 -, zu I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 1086/06

    Erneute Teilnahme am Einstellungsverfahren

    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich bei Leistungsklagen deshalb regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des erhobenen materiellen Anspruchs (st. Rspr. vgl. 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204, 211 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378, 381; 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10, EzBAT TV Ärzte im Praktikum Nr. 3).
  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiell-rechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05, Rn. 10, juris).
  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruches (vgl. BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 182/05 in NZA 2006, 1296; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 in NZA 1999, 1037).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag

    Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiellrechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen ( BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05  - Rn. 10 mwN, EzB GG Art. 19 Nr. 18) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Besondere Umstände können aber das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 182/05 - Rn. 10; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91  - zu II 1 der Gründe) .
  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 13 A 3134/07

    Anspruch auf Erteilung einer ärztlichen Approbation; Anspruchsvoraussetzungen für

  • LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 20/15

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Urlaubsgrundsätze - Unterlassungsanspruch

  • KAG Freiburg, 05.12.2008 - 4/08

    Zulässigkeit einer Konvergenzklage bzgl. einzelner Bestimmungen der Ordnung der

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