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   BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05   

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https://dejure.org/2006,444
BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 (https://dejure.org/2006,444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über einen Anspruch der Klägerin auf Teilzeitbeschäftigung während ihrer Elternzeit; Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage auf Leistungsklagen; Möglichkeit der Beantragung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternzeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BGB § 315; ; ZPO § 253; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15 § 16; BGB § 315; ZPO § 253 § 256
    Elternzeit; Verringerung der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitarbeit und / oder Elternzeit? - Auch wenn sie sich schon in Elternzeit befinden, können Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigung beantragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3595
  • NZA 2006, 1413
  • FamRZ 2007, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Dazu bedarf es nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG lediglich einer schriftlichen Mitteilung, die dem Arbeitgeber zugeht (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a aa der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 -BAGE 110, 224).

    Der Arbeitnehmer ist nicht gehindert, von vornherein den gesamten in Betracht kommenden Zeitraum ab Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes abzudecken (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit beantragen kann (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Entscheidung ist im Schrifttum im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen (Göhle-Sander jurPR-ArbR 10/2006 Anm. 2; Lambrich BB 2006, 558; Roßbruch PflR 2005, 556; Bartz/Schelling EWiR 2006, 37; wie der Senat auch Lambrich in Annuß/Thüsing TzBfG § 23 Rn. 17 f.; Ebener Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit 3. Aufl. S. 167 f.; Joussen NZA 2005, 336; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 2. Aufl. § 23 Rn. 9; Rolfs TzBfG § 23 Rn. 5; wohl auch Buchner/Becker MuSchG und BErzGG § 15 BErzGG Rn. 50; ErfK/Dörner 6. Aufl. § 15 BErzGG Rn. 19; aA Sowka SAE 2006, 125; offengelassen Arnold/Gräfl/Imping TzBfG § 23 Rn. 16 ff.).

    (4) Soweit der Senat in der Entscheidung vom 19. April 2005 (- 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 b ff der Gründe) ausgeführt hat, der Arbeitnehmer sei nicht an sein Verlangen auf eine bestimmte Verringerung der Arbeitszeit für die gesamte Dauer seiner Elternzeit gebunden, bedarf das allerdings der Klarstellung.

    Das ergibt sich aus allgemeinem Vertragsrecht (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - aaO, zu II 1 der Gründe; vgl. auch 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107).

    Sie beruht auf der Ausgestaltung der Elternzeit, die es dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BErzGG ermöglicht, einseitig die beiderseitigen Hauptpflichten vorübergehend für die von ihm bestimmte Zeit zum Erlöschen zu bringen (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a bb 2 der Gründe).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Der rückwirkende Vertragsabschluss ist nicht deshalb nichtig, weil er auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Nur besondere Umstände können das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Dazu bedarf es nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG lediglich einer schriftlichen Mitteilung, die dem Arbeitgeber zugeht (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a aa der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 -BAGE 110, 224).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Die Beklagte hat sich auf das Verringerungsverlangen der Klägerin vorbehaltlos eingelassen (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Das ergibt sich aus allgemeinem Vertragsrecht (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - aaO, zu II 1 der Gründe; vgl. auch 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage (vgl. 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 78 = EzA ZPO § 256 Nr. 68) ist auf eine Leistungsklage, wie sie hier vorliegt, nicht anzuwenden.
  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Nur besondere Umstände können das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Das Arbeitsverhältnis kommt zum Ruhen (vgl. nur BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 514/04

    Teilzeitanspruch, Elternzeit

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Die verlangte Elternteilzeit kann wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung noch finanzielle Auswirkungen haben (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 126, 276; ausführlich 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 12 f., AP BErzGG § 15 Nr. 47 = EzTöD 100 TVöD-AT § 11 Elternzeit Nr. 1).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und Elternteilzeit dienen diesem Schutz (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 47) .

    (2) Das Recht, während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit zu beanspruchen, berücksichtigt die Erfahrung, dass mit steigendem Alter des Kindes zwar (noch) nicht der Betreuungsbedarf sinkt, wohl aber zunehmend eine Fremdbetreuung in Betracht kommt, sodass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin mehr Zeit für die berufliche Tätigkeit bleibt (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 24) .

    Eltern sollte deshalb eine familiengerechte flexible Handhabung der Verringerung der Arbeitszeit ermöglicht werden (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 29) .

    Wenn der Gesetzgeber trotz der Uneinigkeit im Schrifttum und aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu § 15 Abs. 7 BErzGG (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 41) , wonach kein Anspruch auf eine bestimmte vertragliche Festlegung der verringerten Arbeitszeit bestanden hat, davon abgesehen hat, den Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf eine bestimmte Verteilung der während der Elternzeit verringerten Arbeitszeit ausdrücklich zu regeln, hindert dies nicht die Klarstellung, dass der Verringerungsanspruch nach § 15 Abs. 6 iVm. Abs. 7 BEEG die Verteilung der verringerten Arbeitszeit umfasst, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine konkrete Verteilung angegeben hat.

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Das Rechtsschutzinteresse besteht auch für den mittlerweile abgelaufenen Zeitraum fort (vgl. Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 22, AP BErzGG § 15 Nr. 49 = EzA BErzGG § 15 Nr. 16; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 13, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Es kommen Ansprüche des Klägers auf Annahmeverzugsvergütung in Betracht (vgl. Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - aaO).

    Dabei handelt es sich um eine negative Anspruchsvoraussetzung, deren tatsächliche Voraussetzungen vom Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 33, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Dagegen handelt es sich bei dem Recht auf Elternteilzeit um ein anderes Recht iSv. § 194 BGB (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 22, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Daraus lässt sich nicht herleiten, für den Umfang der gewünschten Elternteilzeit bestehe eine Beschäftigungspflicht, weil der Arbeitgeber im Verhältnis zur Elternzeit (Senat 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 19, AP BErzGG § 15 Nr. 47) nicht vollständig von der Beschäftigungspflicht freigestellt werde.

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