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   BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81   

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BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81 (https://dejure.org/1983,19632)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1983 - 2 AZR 486/81 (https://dejure.org/1983,19632)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - 2 AZR 486/81 (https://dejure.org/1983,19632)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Gleichwohl ist eine solche tarifliche Vorschrift, wie der Vierte Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), unbedenklich wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

    Der sachliche Grund für die ungünstigere Vergütung der Klägerin gegenüber den nach BAT angestellten Lehrern liegt hier Jedoch in der zu lässigen tariflichen Differenzierung zwischen vollbeschäftigten Angestellten und den i.S. von § 3 Buchst, q BAT teilzeitbeschäftigten Angestellten (BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    4. Die mit der Klägerin getroffene Vergütungsvereinbarung stellt sich im übrigen - worauf auch das Landesarbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat - weder als sittenwidrig (§ 138 BGB) noch als Mißbrauch der Vertragsfreiheit dar (vgl. BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - aaO).

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 12/77

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe bei geringfügiger

    Auszug aus BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Auf das Urteil des Bundessoziälgeriehts vom 1. August 1978 - 7 RAr 12/77 - könne sich die Klägerin ebenfalls nicht berufen.

    2. Da es allein auf die vereinbarte, nicht aber auf die tatsächliche Arbeitszeit ankommt, kann sich die Klägerin auchnicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. August 1978 - 7 RAr 12/77 - berufen.

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht -

    Auszug aus BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Dann tritt eine Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrages dahingehend ein, daß als vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit die ständig erreichte Arbeitszeit anzusehen ist und das Arbeitsverhältnis dann in den Geltungsbereich des BAT fällt (vgl. Clemens/Scheuring/ Steingen/Gömer/Opalke aaO, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 427/59 - A P Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen oder willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 23.07.1981 - 12 Sa 66/81
    Auszug aus BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 1981 - 12 Sa 66/81 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 139/82

    Schwerbehinderte: Arbeitszeit, Vollbeschäftigung

    Nichts anderes ergibt sich aus einem unveröffentlichten, im Schrifttum wiederholt zitierten Urteil des Zweiten Senats (BAG Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 AZR 486/81 -).
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