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   BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84   

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https://dejure.org/1986,6476
BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84 (https://dejure.org/1986,6476)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1986 - 5 AZR 563/84 (https://dejure.org/1986,6476)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - 5 AZR 563/84 (https://dejure.org/1986,6476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines vor dem saudi-arabischen Arbeitsgericht erstrittenen Forderungsbetrags - Arbeitsvertrag mit Auslandsberührung - Parteifähigkeit - Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift - Anwendbarkeit des deutschen Bereicherungsrechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60

    Schiffsversteigerung im Ausland

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 35, 267, 269; BGH Urteil vom 20. Januar 1977 - WM 1977, 398, 399; BGHZ 73, 391, 393) ist für einen derartigen Bereicherungsanspruch das Recht maßgebend, welches die der Wertverschiebung zugrundeliegenden schuldrechtlichen Beziehungen beherrscht oder beherrschen würde.
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (BGHZ 23, 307, 313; 80, 222, 227, m.w.N.); demgemäß fehlt ihr selbst - wie die Revision zutreffend bemerkt - die Parteifähigkeit (BGHZ 80, 222, 227; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 50 Anm. III 2; Stein/-Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 50 Rz 17).
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Dabei ist die Bezeichnung allein nicht ausschlaggebend, vielmehr ist entscheidend, welcher Sinn ihr im Wege der Auslegung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts der Klageschrift beizulegen ist (vgl. etwa BGH Urteil vom 16. Mai 1983 - VIII ZR 34/82 - NJW 1983, 2448).
  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Die Vertragsparteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen, wobei sich diese Wahlfreiheit nicht auf das nachgiebige Recht beschränkt, sondern sogar eine kollisionsrechtliche Verweisung gestattet (vgl. insbesondere BAG 24, 411, 418 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BAG 27, 99, 103 = AP Nr. 12 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (BGHZ 23, 307, 313; 80, 222, 227, m.w.N.); demgemäß fehlt ihr selbst - wie die Revision zutreffend bemerkt - die Parteifähigkeit (BGHZ 80, 222, 227; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 50 Anm. III 2; Stein/-Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 50 Rz 17).
  • BAG, 27.01.1983 - 2 AZR 188/81

    Gerichtsstand - Vorprozessuale Vereinbarung - Ausländisches Gericht - Schriftform

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Wie in sonstigen bürgerlich-rechtlichen Verfahren kann auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die internationale Zuständigkeit durch Vereinbarung geregelt werden, soweit nicht im Einzelfall die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers den Vorrang vor der Vereinbarungsbefugnis der Prozeßparteien hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG 22, 410 = AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; zuletzt BAG Urteil vom 27. Januar 1983 - 2 AZR 188/81 - AP Nr. 12 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu B I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68

    Heilung des Mangels der Parteifähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Die Parteifähigkeit der Gesellschafter, die sich für die juristischen Personen des Auslands nach dem jeweiligen ausländischen Recht bemißt (vgl. BGHZ 51, 27, 28), wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Die Begründung der internationalen Zuständigkeit der saudi-arabischen Arbeitsgerichte wäre nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Unterwerfung der Kläger unter die Jurisdiktion des Urteilsstaates denkbar (vgl. BGH Urteil vom 26. Januar 1979 - V ZR 75/76 - NJW 1979, 1104; Zöller/Geimer, ZPO, 14. Aufl., § 328 Anm. N IV 1 d; Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl., § 328 Anm. 2 Nr. 1).
  • BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77

    Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 35, 267, 269; BGH Urteil vom 20. Januar 1977 - WM 1977, 398, 399; BGHZ 73, 391, 393) ist für einen derartigen Bereicherungsanspruch das Recht maßgebend, welches die der Wertverschiebung zugrundeliegenden schuldrechtlichen Beziehungen beherrscht oder beherrschen würde.
  • BAG, 20.07.1970 - 3 AZR 417/69

    Möglichkeit der Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
    Wie in sonstigen bürgerlich-rechtlichen Verfahren kann auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die internationale Zuständigkeit durch Vereinbarung geregelt werden, soweit nicht im Einzelfall die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers den Vorrang vor der Vereinbarungsbefugnis der Prozeßparteien hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG 22, 410 = AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; zuletzt BAG Urteil vom 27. Januar 1983 - 2 AZR 188/81 - AP Nr. 12 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu B I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

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