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   BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12   

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https://dejure.org/2013,29112
BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12 (https://dejure.org/2013,29112)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 1 AZR 275/12 (https://dejure.org/2013,29112)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 (https://dejure.org/2013,29112)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung hinsichtlich der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Schichtarbeit und Zahlung einer außertariflichen Zulage

  • Betriebs-Berater

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 10
    Umfang der Mitbestimmung hinsichtlich der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Schichtarbeit und Zahlung einer außertariflichen Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung (hier: Zulage für Schichtarbeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung: Voraussetzungen der Nachwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1438
  • BB 2013, 2803
  • DB 2013, 2868
  • JR 2014, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
    Hierdurch soll verhindert werden, dass Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend durch Betriebsvereinbarung geregelt werden (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 26 mwN, BAGE 118, 211) .

    Deshalb verstößt eine Betriebsvereinbarung über eine übertarifliche Zulage gegen den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn sie sich in der Aufstockung der Tariflöhne erschöpft (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 29 mwN, aaO) .

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
    Andernfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 135, 382) .

    Im Falle einer vollständigen Einstellung der Leistungen verbleiben keine Mittel, bei deren Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hätte (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 19 f., BAGE 135, 382) .

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
    a) Die Regelungen über die Schichtarbeit unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
    Hiervon ist jedoch nicht auszugehen, wenn in der Betriebsvereinbarung zusätzliche Entgeltbestandteile geregelt sind, die an besondere Voraussetzungen gebunden und daher nicht Teil des Tariflohns sind (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 3 a bb (1) der Gründe, BAGE 87, 234) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 168/11

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung - Fortzahlung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
    Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - 5 Sa 168/11 - aufgehoben.
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Andernfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, und vom 9. Juli 2013, 1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Unterliegt demnach jedenfalls dieser Regelungskomplex der Gesamtbetriebsvereinbarung der zwingenden Mitbestimmung, so führt dies entsprechend der oben bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598, Randnummern 13 und 14, und vom 9. Juli 2013, 1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, jeweils mit weiteren Nachweisen) - wenn man zugunsten der Antragsgegnerin unterstellt, dass nicht auch der zweite, die Abschlagszahlung betreffende Regelungskomplex der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates (nach § 87 Absatz 1 Nummer 4 BetrVG) unterliegt, sondern eine freiwillige Regelung darstellt - zu der Frage, ob sich die beiden Regelungskomplexe sinnvoll in einen nachwirkenden und einen nachwirkungslosen Teil aufspalten lassen.

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es, wie sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2013 (1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, Randnummern 21 ff) entnehmen lässt, darauf an, ob die beiden Regelungskomplexe losgelöst nebeneinander stehen oder ob zwischen ihnen nach dem Regelungswillen der Betriebsparteien ein innerer Zusammenhang besteht, wobei für die Entscheidung dieser Frage der (systematische) Regelungszusammenhang zwischen den beiden Regelungskomplexen sowie der von den Regelungen jeweils verfolgte (Leistungs-) Zweck maßgeblich sind.

    Der Arbeitgeber kann sich in einem solchen Fall von der Verpflichtung, auch den Teil der Betriebsvereinbarung, der nicht der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, zu erfüllen, (nur) lösen, indem er eine neue Regelung mit dem Betriebsrat vereinbart, falls erforderlich in einem Einigungsstellenverfahren, auf das der Arbeitgeber hinwirken kann (auch dazu die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2013, 1 AZR 275/12, NZA 2013, 1438, Randnummer 24).

  • BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22

    Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

    Den Betriebsparteien steht es frei, für die gekündigten Regelungskomplexe eine nicht von Gesetzes wegen eingreifende Nachwirkung zu vereinbaren (vgl. zur Nachwirkung in solchen Fällen BAG 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 - Rn. 18) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - 26 Sa 1932/16

    Kein Anspruch auf Tariferhöhung aus einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

    Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09, Rn. 18; 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12, Rn. 18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 11 Sa 1103/17

    Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld - Nachwirkung - Gesamtzusage

    Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - BAGE 135, 382 = AP Nr. 53 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung = NZA 2011, 598; BAG, Urteil vom 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung = NZA 2013, 1430).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17

    Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung

    Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - BAGE 135, 382 = AP Nr. 53 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung = NZA 2011, 598; BAG, Urteil vom 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung = NZA 2013, 1430).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18

    Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV in

    Die BV Arbeitszeit bestimmt die Verteilung der Arbeitszeit des Klägers jedenfalls kraft Nachwirkung, § 77 Abs. 6 BetrVG (vgl. hierzu nur BAG 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 - Rn. 18) .
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