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   BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93   

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https://dejure.org/1994,2294
BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93 (https://dejure.org/1994,2294)
BAG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 9 AZR 199/93 (https://dejure.org/1994,2294)
BAG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 9 AZR 199/93 (https://dejure.org/1994,2294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorruhestand nach der Verordnung der ehemaligen DDR über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8.2.1990 i.V. mit dem Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 303
  • NZA 1995, 790
  • BB 1994, 1640
  • BB 1995, 98
  • DB 1994, 1683
  • DB 1995, 636
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 14/94

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93
    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der nach den Bestimmungen der Verordnung vom 8. Februar 1990 begründete Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber geht unter (BSG Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -).

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93
    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93
    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93
    Eine das Vorruhestandsverhältnis begründende schriftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien war in keinem Fall vorgesehen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

    Auszug aus BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93
    Eine das Vorruhestandsverhältnis begründende schriftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien war in keinem Fall vorgesehen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 351/94

    Vorruhestand im Beitrittsgebiet

    Hat ein Vorruheständler nach dem 3. Oktober 1990 bei der Bundesanstalt für Arbeit beantragt, Vorruhestandsgeld nach Maßgabe a der Nr. 5 der Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III des Einigungsvertrages zu zahlen, ist der bisherige Arbeitgeber von seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Vorruhestandsgeld freigeworden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - DB 1995, 636, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Erfüllten sie die persönlichen, gesundheitlichen und betrieblichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 VO, so mußten sie lediglich einen Antrag an ihren Betrieb richten, um den Anspruch auf Vorruhestandsgeld entstehen zu lassen, § 2 Abs. 2 Satz 1 VO (Senatsurteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - DB 1995, 636, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (Senatsurteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 -, aaO.; BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 648/93

    Zuschuß zum Vorruhestandsgeld

    Der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen solchen Betriebszuschuß zum Vorruhestandsgeld ist auch nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages erhalten geblieben, obwohl der arbeitsrechtliche Anspruch auf Vorruhestandsgeld durch die Maßgaben des Einigungsvertrages in einen gegen die Bundesanstalt für Arbeit gerichteten sozialrechtlichen Anspruch umgewandelt worden ist (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Vorruhestand, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.

    Zwar hat Art. 9 Abs. 2 in Verb. mit der Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 5 des Einigungsvertrages mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 einen gesetzlichen Schuldnerwechsel hinsichtlich des Anspruchs auf das Vorruhestandsgeld bewirkt (vgl. BAG Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Vorruhestand, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BSG Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RaR 14/94 - BSGE 74, 211).

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

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  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 376/94
    Dem hat sich der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Vorruhesandsgeld, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) angeschlossen.
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