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BAG, 09.08.2011 - 9 AZN 673/11 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11
Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von …
Auf Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hob das Bundesarbeitsgericht das Urteil mit Beschluss vom 9. August 2011 auf und verwies den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungskammer zurück (- 9 AZN 673/11 - Bl. 406 ff. d.A.), da dem Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör entscheidungserheblich nicht genügt sei, die Beklagte habe seit dem 18. März 2004 gewusst, dass die Unterschrift unter den Mitgliedsantrag seiner Ehefrau nicht von dieser, sondern von ihm stamme, weil er die Urkunde in Anwesenheit der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden unterzeichnet habe, die den Antrag an diesem Tag benötigt habe, um ihn an den Vorstandsvorsitzenden weiterzuleiten, wobei mit der Ehefrau des Klägers telefonisch vereinbart worden sei, die Unterschrift nachzuholen (Zeugnis Frau A., Zeugnis Frau B.).