Rechtsprechung
BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Teilurlaub nach § 26 Abs 2 Buchst b TV-L
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Abs 2 Buchst b TV-L, § 5 Abs 1 BUrlG, § 26 Abs 1 TV-L, § 3 Abs 1 BUrlG, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG
Teilurlaub nach § 26 Abs 2 Buchst b TV-L - IWW
§ 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 5 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, §§ 1, 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 362 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zwölftelungsprinzip des Urlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit; Keine Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs durch Anwendung des Zwölftelungsprinzips
- Betriebs-Berater
Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L
- bag-urteil.com
Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L
- rewis.io
Teilurlaub nach § 26 Abs 2 Buchst b TV-L
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub - Urlaubsabgeltungsanspruch; Umfang des Urlaubsanspruchs; Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L
- rechtsportal.de
SGB IX § 125 Abs. 1 S. 1
Zwölftelungsprinzip des Urlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilurlaub im öffentlichen Dienst - und die Urlaubsabgeltung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urlaubsabgeltungsanspruch - Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Erwerb von voller Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 10.06.2015 - 10 Ca 337/15
- LAG Sachsen, 08.12.2015 - 3 Sa 363/15
- BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Papierfundstellen
- NZA 2016, 1422
- BB 2016, 2547
- NZA-RR 2016, 615
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 765/12
Urlaub - tarifliche Kürzungsbestimmung bei Ausscheiden im Kalenderjahr
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig sei (BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13; 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21) .Eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV besteht nicht (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 16; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 134, 1) .
- BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 12) . - BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08
Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
aa) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 14; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15) , spricht für diese Rechtsauffassung.
- LAG Sachsen, 08.12.2015 - 3 Sa 363/15
Gesetzlicher Urlaubsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei …
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 3 Sa 363/15 - wird zurückgewiesen. - BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
aa) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 14; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15) , spricht für diese Rechtsauffassung. - BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig sei (BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13; 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21) . - BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09
Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16
Eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV besteht nicht (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 16; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 134, 1) .
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen
Daraus hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Daraus hat die Rechtsprechung den Umkehrschluss hergeleitet, dass eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit unzulässig ist (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18
Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
AGB-Kontrolle - Verfallklausel
bb) Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, folgt im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, dass die Regelung über den Teilurlaub keine Anwendung findet (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16) .So fehlt eine - in anderen Verträgen anzutreffende - Klausel, die die gesetzlichen Urlaubsansprüche aus dem Anwendungsbereich der Quotelungsregelung ausnimmt (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung im Tarifrecht BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 14) .
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs
§ 11 (5) Satz 2 Arbeitsvertrag trägt § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG Rechnung, aus dem sich im Umkehrschluss ergibt, dass nach erfüllter Wartezeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte eine Verringerung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 BUrlG unzulässig ist (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 325/16
Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3. 1 BRTV
a) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 15 mwN) , setzt für den Anspruchsausschluss das bloße Bestehen einer kostenlosen Beförderungsmöglichkeit voraus. - LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 250/18
Mindesturlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung
Den Arbeitsvertrags- und den Tarifvertragsparteien ist es nach § 13 BUrlG verwehrt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte zu kürzen (BAG, Urteil v. 09.08.2016, Az. 9 AZR 51/16, in juris recherchiert). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
Urlaubsabgeltung - Verfall des übergesetzlichen Urlaubs - Ausschlussfrist - …
Während es danach den Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG verwehrt ist, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einem Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte zu kürzen, können sie den weitergehenden Urlaubsanspruch grundsätzlich frei regeln ( BAG 09. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 16 und 17, NZA-RR 2016, 615 ). - BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 326/16
Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BRTV
a) Bereits der Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 51/16 - Rn. 15 mwN) , setzt für den Anspruchsausschluss das bloße Bestehen einer kostenlosen Beförderungsmöglichkeit voraus.