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   BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15   

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https://dejure.org/2016,24436
BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15 (https://dejure.org/2016,24436)
BAG, Entscheidung vom 09.08.2016 - 9 AZR 575/15 (https://dejure.org/2016,24436)
BAG, Entscheidung vom 09. August 2016 - 9 AZR 575/15 (https://dejure.org/2016,24436)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG, § 4 MuSchG, § 17 S 2 MuSchG
    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 362 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 MuSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 MuSchArbV, § 4 MuSchG, § 275 Abs. 1 BGB, § 17 Satz 2 MuSchG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 9 BUrlG, § 7 Abs. 1 BUrlG, § 17 MuSchG, § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG, § 3 Abs. 1 MuSchG, Abs. 2 MuSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs nur bei bestehender Arbeitspflicht des Arbeitnehmers; Unvereinbarkeit von mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot und Erfüllung des Urlaubsanspruchs; Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot und Resturlaubsanspruch

  • hensche.de

    Urlaub, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot

  • bag-urteil.com

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

  • Betriebs-Berater

    Beschäftigungsverbot gemäß § 4 MuSchG nach Urlaubsfestlegung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs

  • rewis.io

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub; mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot - Beschäftigungsverbot gemäß § 4 MuSchG nach Urlaubsfestlegung; Erfüllung des Urlaubsanspruchs; nachträgliche Unmöglichkeit; Risiko der Leistungsstörung

  • rechtsportal.de

    MuSchG § 3 Abs. 2 ; MuSchG § 6 Abs. 1 ; BUrlG § 9
    Erfüllung des Urlaubsanspruchs nur bei bestehender Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter - und die bereits erfolgte Urlaubsfestlegung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschäftigungsverbot gemäß § 4 MuSchG nach Urlaubsfestlegung - Erfüllung des Urlaubsanspruchs - nachträgliche Unmöglichkeit - Risiko der Leistungsstörung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mutterschutz geht vor Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhalt des Urlaubsanspruchs bei Beschäftigungsverbot auch nach vorangegangener Urlaubsfestlegung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei einem Beschäftigungsverbot nach (vermeintlicher) Urlaubsgewährung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs während eines Beschäftigungsverbots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub ist trotz Beschäftigungsverbot in Geld abzugelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was tun bei Urlaubsgewährung und Beschäftigungsverbot im Mutterschutz?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.11.2016)

    Urlaub: Schwangere kann Anspruch auf Abgeltung haben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch trotz Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 65
  • NJW 2016, 3740
  • NZA 2016, 1392
  • BB 2016, 2804
  • DB 2016, 3052
  • JR 2018, 303
  • NZA-RR 2017, 17
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Die Bestimmung regelt nicht nur das für das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG maßgebliche Urlaubsjahr (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 19) , sondern auch die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den zuvor festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird (Düwell in jurisPK-Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kap. 5.23 Rn. 12) .

    Der in § 17 MuSchG genannte Begriff "mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote" macht deutlich, dass die Regelung nicht nur für die generellen Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG gilt, sondern auch für die weiteren mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 14) .

    Hierzu zählen die individuellen mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote wie beispielsweise § 3 Abs. 1 MuSchG (so ausdrücklich BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - aaO) .

    Nach Ablauf der Verbote im Jahr 2014 bestand dieser Urlaub gemäß § 17 Satz 2 MuSchG noch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 13 ff.) .

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Der nach § 362 Abs. 1 BGB erforderliche Leistungserfolg konnte mithin nicht eintreten (vgl. BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .

    Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt nicht allein die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung, sondern es muss auch der Leistungserfolg eintreten (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .

    Würde die Freistellung durch den späteren Eintritt der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nachträglich unmöglich, ohne dass der Arbeitgeber diese Unmöglichkeit zu vertreten hätte, würde er nach § 275 Abs. 1 BGB von der Verpflichtung zur Freistellung frei (so ausdrücklich zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 17 Satz 2 MuSchG BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - aaO; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es daher ohne Bedeutung, ob sich die Klägerin trotz des tätigkeitsbezogenen generellen Beschäftigungsverbots hätte erholen können (vgl. für den Fall der Flugdienstuntauglichkeit eines Flugzeugführers BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 26; aA für das Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG, weil nur die zulässige Beschäftigung, nicht aber die Arbeitspflicht als solche beschränkt sei: HWK/Hergenröder 7. Aufl. § 17 MuSchG Rn. 2; Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. Vor §§ 3 bis 8 MuSchG Rn. 50; Hk-MuSchG/BEEG/Pepping 4. Aufl. § 17 MuSchG Rn. 18; wohl auch Friese NZA 2003, 597, 601) .

    § 17 Satz 2 MuSchG enthält eine insoweit den Rechtswirkungen des § 9 BUrlG entsprechende Ausnahme von den Rechtsfolgen des § 275 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (st. Rspr., zB BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30) .

    Eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - aaO; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Die Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG treten unmittelbar kraft Gesetzes ein (BVerwG 27. Mai 1993 - 5 C 42.89 -) .
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Eine Ersatztätigkeit, zu deren Aufnahme die Klägerin verpflichtet gewesen wäre (vgl. hierzu BAG 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 228) , hat die Beklagte nicht zugewiesen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (st. Rspr., zB BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30) .
  • LAG Thüringen, 25.03.2015 - 4 Sa 91/14

    Urlaubsabgeltung bei mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25. März 2015 - 4 Sa 91/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Gesetzgeber einen vergleichbaren Sachverhalt offensichtlich gesehen hat, weshalb in § 17 MuSchG a.F. (jetzt § 24 MuSchG) ab dem Jahr 2002 (Vorschrift eingefügt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts vom 16.06.2002 (BGBl. I S. 1812), in Kraft getreten am 20.06.2002) ausdrücklich geregelt wurde, dass Ausfallzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten gelten, weshalb das BAG auch in einer Folgeentscheidung zu dieser Frage ausgeführt hat, dass nach der gesetzgeberischen Wertung Urlaub während der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht erlöschen könne (BAG, Urteil vom 09. August 2016, 9 AZR 575/15, juris, Rz.15), da § 17 MuSchG eine dem § 9 BUrlG entsprechende Ausnahme von den Rechtsfolgen des § 275 BGB enthalte, eine vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Unmöglichkeit damit qua gesetzlicher Ausnahmeregelung nicht gegeben sei.
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    b) Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66; 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56; 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72) .

    Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt jedoch nicht die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296) .

    Entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 12, BAGE 156, 65; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 46) geht der durch die Leistungshandlung konkretisierte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einem solchen Fall nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB nachträglich ersatzlos unter.

    c) § 24 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 15, BAGE 156, 65) .

    Der Gesetzgeber hat bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie weder § 9 BUrlG um eine behördliche Anordnung häuslicher Quarantäne erweitert noch für die Absonderung spezielle Regelungen geschaffen, wie sie in § 24 Satz 2 MuSchG (vgl. dazu BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 13 ff., BAGE 156, 65) , oder § 3 Abs. 1 Satz 1 THW-Helferrechtsgesetz (vgl. dazu BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 32 ff., BAGE 114, 313) normiert sind (vgl. Hein/Tophof NZA 2021, 601; Isenhardt ArbRAktuell 2022, 281, 282) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch eine sog. Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 20, BAGE 144, 150) .
  • LAG Hessen, 08.02.2017 - 2 Sa 1278/16

    Eine bloße Möglichkeit für den Arbeitgeber zur Umsetzung einer schwangeren

    Eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs allerdings nur dann bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum überhaupt eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., bspw. zuletzt BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, zitiert nach Juris).

    Der nach § 362 Abs. 1 BGB zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Leistungserfolg konnte mithin nicht eintreten (vgl. BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 12, zitiert nach Juris).

    Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt nicht allein die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung, sondern es muss auch der Leistungserfolg eintreten (vgl. BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 15, zitiert nach Juris).

    Daher folgt das Berufungsgericht der vom Arbeitsgericht zitierten Meinung aus dem Schrifttum unter Berücksichtigung der angezogenen aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 9. August 2016 - 9 AZR 575/15, zitiert nach Juris) ausdrücklich nicht.

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21

    Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit

    b) Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs allerdings nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (st. Rspr., zB BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 17; 9. August 2016 - 9 AZR 575/19 - Rn. 11, BAGE 156, 65 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 - 2 Sa 341/21

    Absonderungsanordnung während Urlaubs - häusliche Quarantäne - keine

    Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt nämlich nicht allein die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung, sondern es muss auch der Leistungserfolg eintreten ( BAG 09. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 15 ).
  • VG Würzburg, 17.01.2022 - W 8 K 21.532

    Keine Verdienstausfallentschädigung (Kostenerstattung der

    Anders als beim Vorliegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots oder einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung, die infolge nachträglicher Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nach § 275 Abs. 1 BGB jeweils zum Untergang des Urlaubsanspruchs führen (vgl. zum Beschäftigungsverbot BAG, U.v. 9.8.2016 - 9 AZR 575/15 - juris; zur arbeitsunfähigen Erkrankung BAG, U.v. 18.3.2014 - 9 AZR 669/12 - juris), war die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers an sich noch gegeben und die Arbeitspflicht durch die behördliche Quarantäneanordnung nicht suspendiert, so dass durch die Urlaubsgewährung eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgte (vgl. zu der damit verbundenen bejahten Frage der Anrechnung der Quarantänetage auf den Jahresurlaub, die eine Urlaubsgewährung denknotwendig voraussetzt: ArbG Neumünster, U.v. 3.8.2021 - 3 Ca 362 b/ 21 - juris Rn. 21; ArbG Bremen-Bremerhaven, U.v. 8.6.2021 - 6 Ca 6035/21 - juris; LArbG Düsseldorf, U.v. 15.10.2021 - 7 Sa 857/2 - juris Rn. 44 ff. und Hein/Tophof: Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601/603f. - beck-online).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2021 - 21 Sa 13/21

    Rückwandlung von krankheitsbedingt nicht realisierbaren Freistellungstagen in

    Auch im Urlaubsrecht (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BUrlG) kommt dem Wort "nehmen" keine gesonderte Bedeutung neben der Gewährung zu (vgl. dagegen zum Begriff des "Erhaltens" von Urlaub nach § 17 Satz 2 MuSchG a.F., jetzt § 24 Satz 2 MuSchG BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 15).
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