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   BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81   

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https://dejure.org/1981,1433
BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 (https://dejure.org/1981,1433)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 (https://dejure.org/1981,1433)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1981 - 4 AZN 213/81 (https://dejure.org/1981,1433)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 739
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats stellt die Zusage einer höheren Vergütung keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT dar, sondern betrifft den Arbeitsvertrag sibst, so daß hierfür keine konstitutive Schriftform vorgeschrieben ist (ständige Rechtsprechung seit BAG AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Wenn die Abrede die gegenseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag betrifft, also vornehmlich Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt zum Gegenstand hat, soll es sich nach dieser Rechtsprechung nicht um eine schriftformbedürftige Nebenabrede handeln (z. B. BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 - AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Vierten Senats, wonach die Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung nicht unter § 4 Abs. 2 BAT als Nebenabrede zu subsumieren ist (Beschluss vom 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 - BB 1982, 739).
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2052/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Vierten Senats, wonach die Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung nicht unter § 4 Abs. 2 BAT als Nebenabrede zu subsumieren ist (Beschluss vom 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 - BB 1982, 739).
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2049/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Vierten Senats, wonach die Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung nicht unter § 4 Abs. 2 BAT als Nebenabrede zu subsumieren ist (Beschluss vom 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 - BB 1982, 739).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Vereinbarungen über Arbeitsleistungen und Arbeitsentgelt (BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT) sowie die Vereinbarung einer höheren (übertariflichen) Vergütung formfrei erfolgen kann (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 - AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 651/88
    Daran fehlt es je doch, wenn die betreffenden Rechtsfragen bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind und neue rechtliche Gesichtspunkte dazu nicht vorgebracht werden oder erkennbar sind (vgl. die Beschlüsse des Senats BAGE 36, 85, 87 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie sowie vom 28. Januar 1 9 8 1 - 4 AZN 468/80 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 9- September 1981 - 4 AZN 213/81 - AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 464/83

    Pauschalierter "Gedingezuschlag" bei Arbeitern einer Staatswerft

    Davon ausgehend hat der Senat auch in der Zusage einer übertariflichen Vergütung keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, der mit § 4 Abs. 2 MTB II wörtlich übereinstimmt, gesehen (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 -, AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83

    Pauschalierter "Gedingezuschlag" - Vertraglicher Anspruch eines bei einer

    Davon ausgehend hat der Senat auch in der Zusage einer übertariflichen Vergütung keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, der mit § 4 Abs. 2 MTB II wörtlich übereinstimmt, gesehen (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 -, AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 465/83
    Davon ausgehend hat der Senat auch in der Züsage einer übertariflichen Vergütung keine .Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, der mit § 4 Abs. 2 MTB, II wörtlich übereinstimmt, gesehen (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 -, AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 532/87

    Zusage der Höhergruppierung durch arbeitsvertragliche Einzelabrede - Änderung

    Bei der Vereinbarung eines höheren Lohnes handelt es sich nicht um eine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BMT-G II (vgl. BAG Urteil vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 - AP Nr. 7 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), so daß eine schriftliche Vereinbarung nicht erforderlich ist.
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 650/88

    Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssache von grundsätzlicher

  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85

    Zusage einer Vergütung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Anwendung einer

  • LAG München, 17.05.2002 - 9 Sa 854/01

    Rechtmäßigkeit einer einseitigen Kürzung einer Qualifikationszulage durch den

  • LAG Hamm, 11.02.1985 - 16 (11) Sa 1220/84

    Widerruf einer Vereinbarung; Blutprobe; Arbeitsvergütung

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 373/82
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