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   BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79   

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https://dejure.org/1981,20547
BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79 (https://dejure.org/1981,20547)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1981 - 4 AZR 98/79 (https://dejure.org/1981,20547)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1981 - 4 AZR 98/79 (https://dejure.org/1981,20547)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Dabei übersieht die Revision auch, daß, soweit tarifliche Protokollnotizen die Aufgaben des Klägers regeln, für eine Heranziehung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale kein Raum ist (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 198o - 4 AZR 75o/78 -, [demnächst] AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Damit nomieren sie nämlich zugleich, daß sie diese Aufgaben ihrerseits als besonders schwierig und bedeutungsvoll im Sinne der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ansehen, so daß die Gerichte für Arbeitssachen dies bei Erfüllung der Merkmale der Protokollnotiz' als tarifrechtlich vorgegeben nicht mehr zu prüfen haben (vgl.das Urteil des Senats vom 29. Oktober 198o - 4 AZR 75o/78 -, [demnächst] AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Andernfalls wäre er wie andere inhaltlich dem BAT entsprechende Spezialtarife durchgehend mit den Rechtsfolgen des § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG wirksam geblieben (vgl.das Urteil des Senats vom 24. September 198o - 4 AZR 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Schließlich übersieht die Reviäon, daß das Landesarbeitsgericht vorliegend den Sachverständigen entgegen dem Inhalt seines Beweisbeschlusses in Wahrheit nur zur eigenen Unterstützung und Klärung des Sachverhalts von Amts wegen nach § 144 ZPO und nicht zum Beweis streitiger Tatsachen herangezogen hat, womit es von seinem entsprechenden tatrichterlichen Ermessen Gebrauch machte (vgl. das Urteil des Senats vom 24. September 198o - 4 AZR 727/78 -, [demnächst] AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ist der BAT einschließlich seiner Anlage 1 a zum 31» Dezember 1969 gekündigt worden mit der Kolge, daß seine Bestimmungen bis zu seiner Wiederinkraftsetzung am 1. Januar 1975 lediglich nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergegolten haben (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 3 [37] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung sowie BAG 27, 22 [ 26] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    arbeitsgerichts ist die Geltung dieses Tarifvertrages auch nicht etwa einzelvertraglich zwischen den Parteien vereinbart worden (vgl. BAG 27, 22 [3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • RG, 09.02.1911 - VI 680/09

    Einwilligung in die Klagezurücknahme; Verjährung

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Das ist in der Revisionsinstanz auch schon deswegen ausgeschlossen, weil dort eine Klageerweiterung gleich welcher Art nicht mehr möglich ist (vgl. RGZ 75, 286 [2931 und 1?1, 129 C13H; Baumbach- Laut erbach-Albers-Hartmann, ZPO, 39 Aufl., § 321 Anm. 1 B; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 3o4 - 3o5, Stein-Jonas-Schumann-Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 321 II 2; Thomas-Putzo, ZPO,11. Aufl., § 321 Anm. 1).
  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Weiter verkennt die Reviäon, daß für prozessuale Rügen aus § 286 ZPO schon deswegen kein Raum ist, weil der Sachverhalt einschließlich der Aufgaben des Klägers unstreitig ist (vgl. BAG AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nach- v/eisen).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Ebenfalls nimmt das Landesarbeitsgericht mit Recht an, daß beim Kläger auch das weitere subjektive Tätigkeitsmerkmal der "langjährigen praktischen Erfahrung" erfüllt ist, wobei eine dreijährige Erfahrung ausreichend ist (vgl. BAG AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Dabei sieht das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten an (vgl. das Urteil des Senats vom Io. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 [demnächst] AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Dabei ist es auch unmaßgeblich, ob die von den Tarifvertragsparteien vorgenommene rechtliche Differenzierung in unterschiedlichen Fallgruppen verschiedener oder derselben Vergütungsgruppe in demselben oder verschiedenen Tarifverträgen oder auch - wie vorliegend - in der Weise vorgenommen worden ist, daß spezielle Aufgäen in Protokollnotizen tariflich verselbständigt und so einer bestimmten Vergütungsgruppe zugewiesen werden (vgl. BAG AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 98/79
    Demgegenüber kann sich die Revision nicht erfolgreich auf die Entscheidung des Senats AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 berufen.
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