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   BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02   

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https://dejure.org/2003,699
BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 (https://dejure.org/2003,699)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 (https://dejure.org/2003,699)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 9 AZR 574/02 (https://dejure.org/2003,699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstfahrzeug eines Arbeitnehmers; Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Verantwortung für das Betriebsrisiko und Wirtschaftsrisiko ; Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs ; Verpflichtung des Arbeitnehmers für die Mehrkosten eines Leasingvertrages; Wegfall der ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 242; ; AGBG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; AGBG § 23
    Unzulässige Dienstwagenregelung in Arbeitsvertrag - Vertragskontrolle; Dienstwagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenzen von Vertragsklauseln für Dienstwagen ? Unzulässige Verpflichtung, die Kosten für Leasingraten nach Rückgabe des Fahrzeugs zu tragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kostenbeteiligung am Dienstfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach Rückgabe des Fahrzeugs?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung am Dienstfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach Rückgabe des Fahrzeugs?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Filialleiter gekündigt aber für den Dienstwagen sollte er weiter zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstwagen: Pflicht des Arbeitnehmers, bei Beendigung alle Restraten eines Leasingvertrages an den Arbeitgeber zu zahlen?

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Keine Zahlungen des Arbeitnehmers für Dienstwagen nach dessen Rückgabe!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 256
  • NJW 2004, 1754
  • ZIP 2004, 2252
  • MDR 2004, 818
  • NZA 2003, 484
  • NZA 2004, 484
  • NZV 2004, 571
  • BB 2004, 1172
  • DB 2004, 988
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 125/81

    Mietrecht - Leasing - Kündigung - AGB - Kündigungsfolgen - Unwirksamkeit der AGB

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Im Leasingrecht wäre eine Klausel, die den Leasinggeber zur Rücknahme der Leasingsache berechtigt, den Leasingnehmer gleichwohl zur Entrichtung der für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags anfallenden Leasingraten verpflichtet, wegen der mit dem Leitbild des Leasingvertrags unvereinbaren Äquivalenzstörung unwirksam (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. 31. März 1982 - VIII ZR 125/81 - NJW 1982, 1747 mwN).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Voraussetzung ist eine typisierbare Fallgestaltung, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lässt (ausführlich BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Danach sind gem. § 23 Abs. 1 AGBG Verträge "auf dem Gebiet des Arbeitsrechts" von der Prüfung nach Maßgabe des AGB-Gesetzes ausgeschlossen (BAG 13. Dezember 2000 - 10 AZR 168/00 - BAGE 96, 371).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Die Bereichsausnahme gilt nicht für Miet-, Kauf- oder Darlehensverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, weil sie rechtlich selbständig sind und nicht auf Grund, sondern nur "gelegentlich" des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 219/92 - BAGE 73, 178, 181, 182).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94

    Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Offen zu lassen ist daher auch, ob eine solche Klausel das aus § 622 Abs. 5 BGB abgeleitete Verbot der einseitigen Kündigungserschwernis verletzt (vgl. hierzu BAG 9. November 1994 - 10 AZR 62/94 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 81 mwN).
  • LAG Hamm, 03.07.2002 - 14 Sa 624/02

    Leasingraten für zurückgegebenes Leasingfahrzeug; Zulässigkeit einer Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juli 2002 - 14 Sa 624/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere 2.792,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. September 2001 zu zahlen.
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Ist der Inhalt eines Vertrags für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muss korrigierend eingegriffen werden (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Ist der Inhalt eines Vertrags für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muss korrigierend eingegriffen werden (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    a) Ungeachtet der Bereichsausnahme des § 23 AGB-Gesetzes unterliegen Arbeitsverträge der allgemeinen richterlichen Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
    Der Urteilsausspruch war vom Senat nach § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der 20 Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 ABGB eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; Senat 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - BAGE 107, 256).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Dabei ist auch zu beachten, dass das Arbeitsrecht als das Recht der abhängigen Arbeit grundsätzlich dem Arbeitgeber die Verantwortung für das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko zuweist (BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484).

    Dies gilt auch für ein Dienstfahrzeug (so schon BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484).

    Sie ist ein attraktives Angebot an Arbeitnehmer, ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder aufrechtzuerhalten (vgl. BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484).

    Die Regelungsmacht der Betriebspartner umfasst nicht das Recht, den Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus an den Folgen der Investitionsentscheidung des Arbeitgebers zu beteiligen (vgl. auch zu einer Individualvereinbarung: BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484).

    Dies hat im Übrigen das BAG bereits in seiner Entscheidung vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 klargestellt.

    Zahlungspflichten des Arbeitnehmers, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses knüpfen, bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung, die hier nicht ersichtlich sind (zum Ganzen: BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484).

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Zwar handelt es sich hierbei um einen Bestandteil der Vergütung in Form einer Sachleistung, welche ein typisches Mittel zur Gehaltsfindung ist (vgl. BAG, 9. September 2003, 9 AZR 574/02, NZA 2004, 484 ; 19. Dezember 2006, 9 AZR 294/06, NZA 2007, 809 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Mit ihr wird dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zugewendet (BAG 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - BAGE 107, 256).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07

    Eigenanteil - Leasingrate - Dienstwagen - Arbeitnehmerkündigung - AGB-Kontrolle

    Der Kläger wird im Ergebnis verpflichtet, ihr insoweit ein unverzinsliches Darlehen zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt: BAG 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - NZA 2004, 1754).

    Er erhält aber im Gegenzug die Befugnis, das höherwertige Fahrzeug auch privat zu nutzen (zu all dem: BAG 9. September 2003, a.a.O.).

    Zahlungspflichten des Arbeitnehmers, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses knüpfen, bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung (BAG 9. September 2003, a.a.O.).

    Zum Anderen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner auf das zitierte LAG-Urteil ergangenen Revisionsentscheidung (9. September 2003, a.a.O.) die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob eine Vertragsklausel zur Verpflichtung der Zahlung von Restleasingraten für ein Dienstfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer kündigt (dies bejahend: Ehrich in: EWiR 2005, 63).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    Eine Abwälzung dieses Risikos auf den Arbeitnehmer ist nicht gerechtfertigt (vgl. BAG 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - Rn. 36).
  • LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20

    Unberechtigter Nettolohn-Einbehalt für die Kosten der Sonderausstattung eines

    Die Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung sind überschritten, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet wird, Mehrkosten für eine von ihm gewünschte Sonderausstattung eines Dienstwagens in den ersten zwölf Monaten des 36-monatigen Leasingvertrags zu zahlen, ohne dass die Dauer der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens durch ihn berücksichtigt wird (in Anschluss an BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02).

    Es liege eine Fallkonstellation vor, die nach der BAG-Rechtsprechung (Urt. v. 09.09.2003, 9 AZR 574/02) die Grenzen einer zulässigen Vertragsgestaltung überschreite.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Vertragsklausel ge mäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet wird, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fahrzeug dem Arbeitgeber zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die Leasingraten an den Arbeitgeber in einem Einmalbetrag zu entrichten hat (vgl. BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - unter B. II. 2. b) der Gründe).

    Diese Rechtsprechung findet auf die vorliegend geltend gemachten Ansprüche Anwendung, bei denen es sich um Entgeltansprüche im Sinne des § 611 a Abs. 2 BGB und damit um Ansprüche aus dem Vertrag im Sinne des § 10 Abs. 1 Arbeitsvertrag handelt (vgl. auch BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - unter B. I. der Gründe zur Anspruchsgrundlage).

  • ArbG Chemnitz, 02.02.2006 - 11 Ca 4455/05

    Verpflichtung zur Übernahme des Dienstwagens nach Kündigung

    Anders als in der vom BAG (Urteil vom 9.9.2003, 9 AZR 574/02, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Sachbezüge) entschiedenen Sache kommt es im Zuge der hier streitigen Klausel nicht sofort zu einem vom Arbeitnehmer zu finanzierenden Wertzufluss auf Seiten des Arbeitgebers, die schon vor Einführung der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht zur Unwirksamkeit jener Klausel nach § 242 BGB geführt hat.
  • LAG Köln, 30.06.2017 - 4 Sa 939/16

    Befristung; Wunsch des Arbeitnehmers; Erprobung; sonstiger Sachgrund; Auslegung

    Mit ihr wird dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zugewandt (BAG, Urteil vom 09. September 2003 - 9 AZR 574/02 -, Rn. 38, juris).
  • LAG Hessen, 14.10.2005 - 12 Sa 2008/04

    Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag - Auslegung -

    Sie ist aber ohne das Arbeitsverhältnis nicht denkbar, sie ist Bestandteil des Arbeitsvertrages (BAG v. 9.9.2003, 9 AZR 574/02 EzA § 611 BG 2002 Inhaltskontrolle Nr. 1).

    Man kann bei dieser Ausgangslage weder sagen, dass der Dienstwagen ein notwendiges Arbeitsmittel war, noch, dass die Bedingungen für die Übernahme eines Dienstwagens ein besonders attraktives Mittel waren, ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder aufrecht zu erhalten (wie in dem der Entscheidung des BAG v. 9.9.2003 a.a.O. zugrunde liegenden, aber nicht gleich gelagerten Fall).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 10 Sa 180/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ausschlussfrist - Dienstwagen -

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

  • ArbG Regensburg, 27.04.2020 - 4 Ca 566/19

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Manteltarifvertrag,

  • LAG Düsseldorf, 08.07.2011 - 10 Sa 108/11

    AGB, Dienstwagen, Leasingrate, Kündigungserschwernis, unangemessene

  • ArbG München, 10.05.2007 - 30 Ca 16717/06

    Leasing Dienstwagen, Eigenanteil, unangemessene Benachteiligung

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2003 - 3 Sa 6/03

    Kündigung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, Formular, AGB-Konrolle,

  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

  • ArbG Siegburg, 31.08.2016 - 4 Ca 2408/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung

  • ArbG Darmstadt, 29.10.2008 - 1 Ca 189/08

    Erstattung der Zusatzkosten für Ausstattung eines Dienst-PKW durch den

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