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   BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14   

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BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14 (https://dejure.org/2015,40913)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2015 - 7 AZR 148/14 (https://dejure.org/2015,40913)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2015 - 7 AZR 148/14 (https://dejure.org/2015,40913)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 BEEG, § 21 Abs 3 BEEG, § 16 Abs 1 S 1 BEEG, § 15 Abs 2 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG
    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • IWW

    § 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 TzBfG, § ... 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 16 Abs. 1 BEEG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 17 Sätze 1 und 3, § 167 ZPO, § 6 KSchG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 21 Abs. 3 BEEG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 21 Abs. 1, Abs. 3 BEEG, § 21 Abs. 4 BEEG, § 15 Abs. 6, Abs. 7 BEEG, § 15 Abs. 6 BEEG, § 15 Abs. 7 BEEG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung noch vor Stellung eines Elternzeitverlangens durch die zu vertretende Stammkraft

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Elternzeitvertretung: Vertragsbefristung erfordert keinen vollständigen Elternzeitantrag

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Elternzeitvertretung: Vertragsbefristung erfordert keinen vollständigen Elternzeitantrag

  • bag-urteil.com

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • Betriebs-Berater

    Befristung zur Elternzeitvertretung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung noch vor Stellung eines Elternzeitverlangens durch die zu vertretende Stammkraft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elternzeitvertretung bereits bei Ankündigung von Elternzeit möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeitvertretung - und die befristete Einstellung der Vertretungskraft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elternzeitvertretung und die wirksame Befristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angekündigte Elternzeit reicht als Befristungsgrund

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Bewegung im Befristungsrecht: Frühzeitige Zweckbefristung der Elternzeitvertretung ist möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Elternzeitwunsch ist für eine befristete Elternzeitvertretung ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 273
  • NJW 2016, 2057
  • MDR 2016, 284
  • NZA 2016, 169
  • BB 2016, 179
  • BB 2016, 251
  • DB 2016, 478
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 16; vgl. zur Vorgängerregelung in § 21 BErzGG BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27) .

    Teil des Sachgrunds ist daher eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 17) .

    Ansonsten darf und muss der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 21 mwN) .

    aa) Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (st. Rspr., vgl. etwa BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23) .

    Selbst wenn sie nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert worden wäre, unterläge sie als von der Beklagten gestellte Einmalbedingung iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsregeln (vgl. BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23) .

    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 25) .

    Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB durch das Berufungsgericht unterliegt einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23; vgl. für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, BAGE 136, 294) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308) .

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Nach § 15 Abs. 6 BEEG kann der Arbeitnehmer während der Gesamtdauer der Elternzeit, frühestens aber mit der Erklärung, Elternzeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 33, BAGE 123, 30) , vom Arbeitgeber zweimal unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG eine Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit beanspruchen.

    Der Arbeitgeber kann sich jedoch nicht auf das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe berufen, wenn er mit einer Ersatzeinstellung vor dem Elternzeitantrag das Risiko einer etwaigen Doppelbesetzung in Kauf genommen hat (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 61, aaO) .

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) .

    Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308) .

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Sollte die Vereinbarung insoweit eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweisen, wäre diese gegebenenfalls unter Berücksichtigung des hypothetischen Parteiwillens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 12; 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - zu III der Gründe) .

    Sie schließt die Vereinbarung einer Zweckbefristung nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 BEEG, die im Fall der vorzeitigen Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers im Vergleich zu einer Kündigung nach § 21 Abs. 4 BEEG eine erleichterte Beendigung des mit dem Vertreter eingegangenen Arbeitsverhältnisses ermöglicht (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 18) , nicht aus.

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 16; vgl. zur Vorgängerregelung in § 21 BErzGG BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27) .

    Unerheblich ist es, ob im Zeitpunkt des Ablaufs des befristeten Vertrags eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Vertreter besteht (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 30) .

  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Da der zweckbefristete Arbeitsvertrag nach § 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über die Zweckerreichung endet, wird in Fällen, in denen der Zweck bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist erreicht ist, die Klagefrist gemäß § 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund Zweckerreichung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 23) .

    Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36) .

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 243/94

    Keine Zweckbefristung nach § 21 Abs. 3 BErzGG

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Allerdings musste die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach der bis zum 30. September 1996 geltenden Fassung des § 21 Abs. 3 BErzGG kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein; ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag konnte nach dieser Vorschrift nicht abgeschlossen werden (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 243/94 - BAGE 78, 239) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer zunächst Elternzeit unter völliger Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat, der Arbeitgeber eine Vertretung befristet eingestellt hat und weder diese noch die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer bereit sind, ihre Arbeitszeit zu verringern (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 4 der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

  • LAG Sachsen, 23.01.2014 - 9 Sa 342/13
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Einer zusätzlichen eigenen sachlichen Rechtfertigung der gewählten Vertragslaufzeit bedarf es nicht (BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 42, BAGE 152, 273) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Von besonderer Bedeutung sind - neben anderen Umständen - die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 46, BAGE 152, 273) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Aber auch dann, wenn die Klausel nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert worden wäre, unterläge sie als von dem beklagten Land gestellte Einmalbedingung im Sinne von § 310 Absatz 3 Nr. 2 BGB den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsregeln (vergleiche dazu BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 12).

    Erfolgt kein Hinweis - nicht einmal in allgemeiner Form - ist auch noch eine spätere Geltendmachung möglich (vergleiche zur Befristungskontrollklage BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 20).

    (b) Allerdings ist zweifelhaft, ob die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in Arbeitsverträgen der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Absatz 1 unterliegt (verneinend hinsichtlich Befristungsabreden BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 25 mwN; offen gelassen hinsichtlich einer auflösenden Bedingung BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 33).

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Von besonderer Bedeutung sind - neben anderen Umständen - die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 46, BAGE 152, 273) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

    Danach besteht ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt u.a. dann, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder einer auf Tarifvertrag oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes eingestellt wird (BAG 09.09.2015 - 7 AZR 148/14, NZA 2016, 169 ff.).

    Die Inanspruchnahme von anschließender Elternzeit war zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Thema gewesen (anders als in BAG 09.09.2015 - 7 AZR 148/14, NZA 2016, 169).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1421/20

    Befristungsabrede - Sachgrund - Abwesenheitsvertretung - Mutterschutz -

    Es muss sich deshalb aus den Umständen bei Vertragsschluss ergeben, dass der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausfallenden Arbeitnehmers zurückzuführen ist (BAG, 9. September 2015 - 7 AZR 148/14, juris Rn. 28; BAG, 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15, juris Rn. 27).
  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

    Diese Anträge sind ausdrücklich als uneigentlicher Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit den Befristungskontrollanträgen gestellt worden (vgl. BAG, 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 54).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

    Von besonderer Bedeutung sind - neben anderen Umständen - die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG vom 12.04.2017 - 7 AZR 436/15, juris, Rz. 33; BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 148/14, juris, Rz. 46).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22

    Befristung zur Vertretung

    Von besonderer Bedeutung sind - neben anderen Umständen - die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG 09.09.2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 46).
  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 17 Sa 1873/15
    Sie ist einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden kann, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 09.09.2015 - 7 AZR 148/14 - Rnr. 13, BB 2016, 251; 25.06.2015 - 6 AZR 383/14 - Rnr. 25, ZTR 2015, 582; 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 - 40).
  • LAG Hamm, 23.02.2023 - 11 Sa 794/22

    Befristeter Einsatz als Vertretungskraft; Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des

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