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   BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12   

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https://dejure.org/2013,41551
BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12 (https://dejure.org/2013,41551)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2013 - 7 ABR 12/12 (https://dejure.org/2013,41551)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 7 ABR 12/12 (https://dejure.org/2013,41551)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - Versetzungen im Einsatzbetrieb - Zustimmungserfordernis

  • openjur.de

    DRK-Schwesternschaft e.V.; Personalgestellung; Betriebsrat im Stammbetrieb; Versetzungen im Einsatzbetrieb; Zustimmungserfordernis

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - Versetzungen im Einsatzbetrieb - Zustimmungserfordernis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 AÜG
    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - Versetzungen im Einsatzbetrieb - Zustimmungserfordernis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Betriebsrats bei der Versetzung gestellten Personals im Einsatzbetrieb

  • rewis.io

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - Versetzungen im Einsatzbetrieb - Zustimmungserfordernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzung gestellten Personals

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgestellung, Versetzung und die Zustimmung des Betriebsrats - die DRK-Schwesternschaft e.V.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Betriebsrats im Stammbetrieb regelmäßig erforderlich vor Versetzungen gestellten Personals im Einsatzbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personalgestellung von Mitgliedern des DRK-Schwesternschaft e.V. - Zustimmung des im Stammbetrieb gebildeten Betriebsrats zu Versetzungen im Einsatzbetrieb

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 177
  • MDR 2014, 599
  • NZA 2014, 795
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26) .

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es daher aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, aaO) .

    Diese Interessen können auch berührt sein, wenn Mitglieder aufgenommen werden, die - in gleicher Weise wie die Beschäftigten des Vereins, mit denen er Arbeitsverträge abgeschlossen hat - auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages im Universitätsklinikum oder in einer sonstigen Pflegeeinrichtung eines Dritten eingesetzt werden sollen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 19 f., aaO) .

    § 14 Abs. 1 AÜG war nämlich wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 20, BAGE 135, 26) .

    (1) Bei Einstellungen ist eine Zuständigkeit des Betriebsrats des Vereins neben derjenigen des beim Einsatzarbeitgeber gebildeten Betriebsrats bzw. Personalrats anerkannt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 18, BAGE 135, 26) .

    (2) Bei Versetzungen im Universitätsklinikum kommt eine Zuständigkeit des Betriebsrats allerdings nur in Betracht, wenn der Verein als Vertragsarbeitgeber gegenüber den betroffenen Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26; dazu Fitting 26. Aufl. § 99 Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Diese Interessen der Belegschaft kann der sie vertretende Betriebsrat nur wahren, wenn er auch bei der Versetzung von in dem Betrieb eingegliederten Nichtarbeitnehmern beteiligt wird (vgl. für die Versetzung von Beamten, die nach §§ 1, 6 BwKoopG zugewiesen worden sind: BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 43, BAGE 138, 25) .

    Dieser für Arbeitnehmer entwickelte Versetzungsbegriff gilt auch bei anderen Gruppen von Beschäftigten, soweit das Mitbestimmungsrecht anwendbar ist (vgl. für zugewiesene Beamte: BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 25 f., BAGE 138, 25) .

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26) .

    (2) Bei Versetzungen im Universitätsklinikum kommt eine Zuständigkeit des Betriebsrats allerdings nur in Betracht, wenn der Verein als Vertragsarbeitgeber gegenüber den betroffenen Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26; dazu Fitting 26. Aufl. § 99 Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Würde er schon die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllen, gäbe es praktisch keine Versetzung im Sinne des Satzes 1 (vgl. BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Auch Leiharbeitsverhältnisse fallen grundsätzlich unter diese Vorschrift (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 60) , weil sie typischerweise einen wechselnden Einsatz bei verschiedenen Arbeitgebern vorsehen.
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Die Regelung des § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG schließt somit für bestimmte Fallgestaltungen das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung aus (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 81/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Für die Annahme einer Einstellung reicht es daher aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, aaO) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Da der Gestellungsvertrag die Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Personen betrifft, handelt es sich um einen typischen Vertrag, dessen Auslegung auch dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht obliegt (vgl. für Revisionsverfahren BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 62/09

    Vertragsauslegung - Beihilfeanspruch nach Ausscheiden wegen Erreichens des

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses kann ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt ermöglichen (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 22; 15. Juni 2011 - 10 AZR 62/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
    Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

    Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. zu alldem etwa BAG v. 09.10.2013 - 7 ABR 12/12 - Rn. 28, AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; BAG v. 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14

    Einsatz von Drittpersonal als Einstellung i. S. v. § 99 Abs 1 S 1 BetrVG

    Die Personen müssen derart in den Betrieb eingliedert werden, dass der Betriebsinhaber die für eine weisungsabhängige Tätigkeit typischen Entscheidungen auch über Ort und Zeit der Tätigkeit zu treffen hat (vgl. BAG vom 09. Oktober 2013 - 7 ABR 12/12 - = AP-Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • LAG München, 06.02.2014 - 4 TaBV 85/13

    Gesamtbetriebsvereinbarung Erweiterte Mitbestimmung 2001 bei der Vereinten

    Selbst wenn es sich bei der einjährigen Qualifizierung der Arbeitnehmerin N zur Gewerkschaftspolitischen Assistenz um einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand i.S.d. deshalb unmittelbar Anwendung findenden Katalogs des § 99 Abs. 1 BetrVG, etwa um eine Versetzung im Rechtssinne (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 S. 1, 81 Abs. 2 und Abs. 1 BetrVG), gehandelt haben sollte (vgl. näher nur BAG, B. v. 09.10.2013, 7 ABR 12/12 - Rzn. 27 f -) - was nicht ausreichend vorgetragen ist -, hätte im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG die Arbeitgeberin den Betriebsrat und Beteiligten zu 1 dieses Verfahrens mit ihrem Schreiben vom 23.01.2012 zunächst ersichtlich ausreichend informiert gehabt - jedenfalls wäre der Betriebsrat hier verpflichtet gewesen, die Arbeitgeberin um eine, rechtzeitige, Vervollständigung einer seiner Ansicht nach etwa unzureichend erteilten Information zu bitten, da diese ersichtlich von der vollständigen Unter-.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 306/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang bei fehlender

    Die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses kann ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt ermöglichen (vgl. BAG vom 9. Oktober 2013 - 7 ABR 12/12 - Rn. 23 mwN.).
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