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BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitanteilige Kürzung der Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme - Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalles - Teilrente entsprechend dem Unverfallbarkeitsfaktor - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89
Zeitanteilige vorzeitige Altersrente
Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93
Er ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur möglichen Betriebszugehörigkeit (vgl. zur Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden eines Arbeitnehmers das Urteil des Senats vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP Nr. 17 zu § 6 BetrAVG). - BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92
Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93
Es gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für den Ausschluß von Leistungen eines Sozialplans aufgestellt hat (vgl. BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 2 der Gründe). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93
Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
Teilunwirksamkeit eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93
Es gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für den Ausschluß von Leistungen eines Sozialplans aufgestellt hat (vgl. BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 2 der Gründe).