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   BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08   

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BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 (https://dejure.org/2009,6096)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 (https://dejure.org/2009,6096)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 (https://dejure.org/2009,6096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Telefonnutzung durch Gesamtbetriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtbetriebsrat; Nutzung von Telefonen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung der Telefonverbindungen in betriebsratslose Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtbetriebsrat: Anspruch auf Freischaltung von Telefonen in betriebsratslosen Verkaufsstellen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 357
  • MDR 2010, 820
  • NZA 2010, 662
  • BB 2010, 1212
  • DB 2010, 1188
  • DB 2010, 16
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Ein Anspruch nach dieser Bestimmung setzt voraus, dass der Arbeitgeber über die betreffende Unterlage bereits verfügt (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 10).

    aa) Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren (vgl. dazu BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 10).

    Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Angaben ist er allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29 mwN, aaO).

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrats, können die Gerichte dessen Entscheidung nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 104, 32).

    c) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 104, 32).

    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, dass zum erforderlichen Umfang der nach § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat zustehenden Kommunikationstechnik bei einer Telefonanlage auch deren Nutzbarkeit in einer Art und Weise gehört, die dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben ermöglicht, und dieser deshalb die technischen Veränderungen an der Anlage verlangen kann, die zu deren Nutzbarkeit erforderlich sind (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 3 a der Gründe mwN, BAGE 104, 32).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Diese hat möglichst dahin zu erfolgen, dass sie die erstrebte Sachentscheidung zulässt (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2009, 1218; 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13, NZA 2009, 1049).

    Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats im Rahmen dieser Zuständigkeit umfassen auch die entsprechenden Initiativrechte (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 32 f., NZA 2009, 1049).

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Ebenso entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Nutzung einer Telefonanlage zum Informationsaustausch mit den von ihm vertretenen Arbeitnehmern die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats betrifft und dieser nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, welche Informations- und Kommunikationswege er für erforderlich hält (27. November 2002 - 7 ABR 33/01 - zu B II 2 a aa der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 76 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 1).

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 27. November 2002 (- 7 ABR 33/01 - zu B II 2 a aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 76 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 1) etwas Anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Innerhalb dieses Zuständigkeitsbereichs kann der Gesamtbetriebsrat mit dem Arbeitgeber Gesamtbetriebsvereinbarungen auch für Betriebe ohne Betriebsrat abschließen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 120, 146).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07

    Zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonapparaten in

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2008 - 2 TaBV 7/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Der gestellte Antrag begrenzt und bestimmt den Gegenstand des Beschlussverfahrens (BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 69, 49).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 22, BAGE 122, 293).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Vielmehr ist es Sache des Verpflichteten, zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
    Das Abweichen von den gestellten Sachanträgen ist im dritten Rechtszug von Amts wegen zu beachten (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B I der Gründe, BAGE 106, 111).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des

    Die danach bestehende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats auch für Betriebe ohne Betriebsrat setzt dessen originäre Zuständigkeit für die zu regelnde Angelegenheit voraus, vermag eine solche aber nicht zu begründen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 132, 357) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Die Bestimmung gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - Rn. 10, BAGE 132, 357) .

    Das Abweichen von den gestellten Sachanträgen ist im dritten Rechtszug von Amts wegen zu beachten (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - Rn. 10, aaO; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B I der Gründe, BAGE 106, 111) .

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Insbesondere in einem Unternehmen, dessen vom Betriebsrat zu betreuende Betriebsstätten räumlich voneinander entfernt sind, kann es der Betriebsrat zur Ermöglichung des innerbetrieblichen Dialogs mit den von ihm repräsentierten Arbeitnehmern als erforderlich ansehen, dass seine Mitglieder jederzeit telefonieren können und telefonisch erreichbar sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 76) .
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Er kann sich aber anderer Wege der Informationsbeschaffung bedienen und insbesondere die im Unternehmen vorhandene Kommunikationstechnik nutzen (zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonen vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357) .
  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

    jedenfalls im Zusammenhang mit Sachmitteln, vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 11.11.1998, 7 ABR 57/97, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; Beschluss vom 09.12.2009, 7 ABR 46/08, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

    Ist die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG begründet, nimmt er gemäß Abs. 1, Satz 1 Halbs. 2 die Rechte eines Betriebsrats auch für solche Betriebe wahr, in denen kein Betriebsrat besteht (vgl. BAG 09. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08).
  • ArbG Siegen, 13.04.2011 - 1 BV 30/10

    Der Betriebsrat hat Anspruch auf Auskunft in anonymisierter Form über erteilte

    Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Angaben ist er allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG vom 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71; BAG vom 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - DB 2010, Seite 1188).

    Ein Anspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 2 auf Zurverfügungstellung entsprechender Unterlagen setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber über die betreffenden Unterlagen bereits verfügt (vgl. BAG vom 30.09.2008 a.a.O. sowie BAG vom 09.12.2009 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 TaBV 81/10

    Mobiltelefon mit Prepaid-Karte für Betriebsratsvorsitzende; unbegründeter Antrag

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97, Rn. 15 f.; BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 99, Rn. 12).

    Die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Arbeitgebers können auch nicht darauf verwiesen werden, zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat ihren Privatanschluss, ein eigenes Mobiltelefon oder einen öffentlichen Fernsprecher zu benutzen (BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97, Rn. 20; LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - LAG Hamm 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 - NZA-RR 2010, 522 m.w.N.).

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15

    Anspruch auf Überlassung einer Kopie des Verzeichnisses über Schwerbehinderte zur

    Der Gesamtbetriebsrat wäre insoweit auch für betriebsratslose Betriebe zuständig, § 50 Abs. 1 S. 1, 2. HS BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - NZA 2010, 662; Fitting, § 50, Rn. 29), für die der antragstellende örtliche Betriebsrat ebenfalls keine Zuständigkeit behaupten könnte.
  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

    Die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Arbeitgebers können auch nicht darauf verwiesen werden, zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat ihren Privatanschluss, ein eigenes Mobiltelefon oder einen öffentlichen Fernsprecher zu benutzen (BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - DB 2010, 1188, Rn. 20; vgl. LAG München 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - m.w.N.).
  • LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 4 TaBV 4/10

    Anspruch eines Betriebsrats auf einen PC mit Internet-Zugang und ein Mobiltelefon

  • LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang mit E-Mail-Adresse bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

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