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   BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13   

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https://dejure.org/2015,54191
BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13 (https://dejure.org/2015,54191)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 4 AZR 131/13 (https://dejure.org/2015,54191)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 (https://dejure.org/2015,54191)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 ALTV 2, § 56 Lohngr 7 ALTV 2
    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, §§ 139, 286, 291 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Eingruppierung eines bei den US-Stationierungsstreitkräften als ...

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Stationierungsstreitkräften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Maßstab für die fachlichen Anforderungen ist dabei grundsätzlich die abgeschlossene Berufsausbildung des Arbeitnehmers (vgl. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 534/07 - Rn. 24 mwN bzgl. Fremdsprachenkenntnissen eines Kraftfahrzeugmechanikers) .

    a) Für die Eingruppierung des Arbeitnehmers nach dem TV AL II bedarf es zunächst der Prüfung, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausübt oder unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 534/07 - Rn. 13 mwN) .

    Die Vergütungsgruppen des TV AL II sind jeweils für sich abgegrenzt und enthalten eigene Tätigkeitsmerkmale (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 534/07 - Rn. 16) .

    Dabei reicht allerdings eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn - wie hier - die dafür maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren (Aufbau-)Lohngruppen ausgehen (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 534/07 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    b) Der Senat hat zu diesen Tätigkeitsmerkmalen des TV AL II bereits mehrfach entschieden, dass ein "[Hinausgehen] über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6" TV AL II nicht nur dann vorliegen kann, wenn der Arbeiter Arbeiten ausführt, die nicht zum Berufsbild des von ihm erlernten Berufs gehören, sondern auch dann, wenn er in seinem Beruf besondere Leistungen erbringt und hierbei erhöhten Anforderungen gerecht zu werden hat (BAG 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -; 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) .

    Unter schwierigen Aufgaben in diesem Sinne sind solche zu verstehen, die in herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können, wie etwa in einem höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit als für sonstige Aufgaben des Arbeitnehmers (BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - mwN) .

    Für die Eingruppierung in der Lohngruppe 7 TV AL II muss der Zeitanteil der deren Anforderungen erfüllenden Tätigkeit (bzw. bei getrennt zu bewertenden Teiltätigkeiten deren Summe, vgl. BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Arbeitnehmers ausmachen.

    d) Angesichts des Vortrags des Klägers zur Größe und Komplexität der zu betreuenden Anlage erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das Landesarbeitsgericht im Rahmen seines Beurteilungsspielraums und bei Würdigung aller Umstände zu dem Schluss gelangt, die vom Kläger überwiegend erbrachten Tätigkeiten erforderten besondere Leistungen innerhalb des erlernten Berufs, die über die Selbständigkeit iSd. Lohngruppe 6 TV AL II hinausgehen, etwa eine besondere Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, Spezialkenntnisse, außergewöhnliche Erfahrungen oder sonstige Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit (vgl. BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - mwN) .

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87

    Eingruppierung eines Kampfgerätemechanikers bei den alliierten Streitkräften

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    b) Der Senat hat zu diesen Tätigkeitsmerkmalen des TV AL II bereits mehrfach entschieden, dass ein "[Hinausgehen] über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6" TV AL II nicht nur dann vorliegen kann, wenn der Arbeiter Arbeiten ausführt, die nicht zum Berufsbild des von ihm erlernten Berufs gehören, sondern auch dann, wenn er in seinem Beruf besondere Leistungen erbringt und hierbei erhöhten Anforderungen gerecht zu werden hat (BAG 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -; 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) .

    Dies gilt umso mehr, als bei der Prüfung eines "Hinausgehens" iSd. Lohngruppe 7 TV AL II zwar zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um die Spitzengruppe für Handwerker handelt (BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) , andererseits aber nach der Rechtsprechung des Senats auch keine besonders selbständigen oder besonders schwierigen Leistungen erbracht werden müssen, weil der Tarifvertrag nur ein "Hinausgehen" und kein "erhebliches Hinausgehen" über die Anforderungen der Lohngruppe 6 TV AL II verlangt (vgl. BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) .

    Nicht jede fachfremde Tätigkeit führt automatisch zu einer Eingruppierung in die Lohngruppe 7 TV AL II (vgl. BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) .

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Übt ein Arbeitnehmer allerdings mehrere voneinander abgetrennte Tätigkeiten aus, müssen die Teiltätigkeiten mit qualifizierenden Anforderungen den überwiegenden Teil der Arbeitszeit des Arbeitnehmers in Anspruch nehmen (st. Rspr., sh. etwa BAG 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    g) Soweit der Kläger erst- und zweitinstanzlich sein Begehren auch auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt hat, handelt es sich um einen selbständigen Streitgegenstand (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 55) .
  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    b) Der Senat hat zu diesen Tätigkeitsmerkmalen des TV AL II bereits mehrfach entschieden, dass ein "[Hinausgehen] über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6" TV AL II nicht nur dann vorliegen kann, wenn der Arbeiter Arbeiten ausführt, die nicht zum Berufsbild des von ihm erlernten Berufs gehören, sondern auch dann, wenn er in seinem Beruf besondere Leistungen erbringt und hierbei erhöhten Anforderungen gerecht zu werden hat (BAG 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -; 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung eines Berufsbilds in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 44; 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 34 ff.; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 12; 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 15; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 40; auch zu den "Blättern zur Berufskunde" der Bundesagentur für Arbeit) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., sh. zuletzt etwa BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung eines Berufsbilds in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 44; 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 34 ff.; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 12; 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 15; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 40; auch zu den "Blättern zur Berufskunde" der Bundesagentur für Arbeit) .
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06

    Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung eines Berufsbilds in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 44; 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 34 ff.; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 12; 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 15; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 40; auch zu den "Blättern zur Berufskunde" der Bundesagentur für Arbeit) .
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 516/85

    Eingruppierung von Schildermalern - Auslegung des Tarifvertrags für die

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • LAG Hessen, 11.12.2012 - 13 Sa 687/12

    Eingruppierung - fachliche Anforderungen

  • BAG, 15.06.2011 - 4 ABR 115/09

    Eingruppierung im Service-Center eines Unternehmens der Verlagsbranche

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

    (3) Mit dem Begriff der Stationsleitung ist ein bestimmtes Berufsbild verbunden (vgl. zur Maßgeblichkeit des Berufsbildes zB BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen auf Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände ( vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen aus Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris ).
  • BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters

    Ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn existiert insoweit nicht (vgl. zur Maßgeblichkeit des Berufsbildes zB BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 8/17

    Eingruppierung - Sporttherapeut

    63 Das Arbeitsgericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bestimmung eines Berufsbildes in Eingruppierungsstreitigkeiten ( vgl. BAG 09. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Rn. 26, juris ) auf die Darstellung der Bundesagentur für Arbeit (unter www.berufenet.arbeitsagentur.de) zur Konkretisierung der Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte eines Sporttherapeuten mit Bachelorstudium zurückgegriffen und zutreffend im Einzelnen ausgeführt, weshalb die vom Kläger jeweils angeführten Gesichtspunkte nicht den Schluss darauf zulassen, dass für die Aufgabenerfüllung die über ein Bachelorstudium hinausgehenden Kenntnisse und Fertigkeiten des von ihm abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums erforderlich sind.
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

    Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1426/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

    Soweit der Kläger erstinstanzlich einen Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz erhebt, stellt dies einen anderen Streitgegenstand dar, als die in zweiter Instanz erhobene verdeckte Gestaltungsklage, die auf die Ausübung billigen Ermessens gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht gerichtet ist ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, speziell für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Juris).
  • ArbG Essen, 17.06.2020 - 5 BV 97/19
    Mit dem Begriff der Stationsleitung ist ein bestimmtes Berufsbild verbunden (vgl. zur Maßgeblichkeit des Berufsbildes zB BAG 9. Dezember 2015- 4 AZR 131/13 - Rn. 26 mwN).
  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1427/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

    Soweit der Kläger erstinstanzlich einen Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz erhebt, stellt dies einen anderen Streitgegenstand dar, als die in zweiter Instanz erhobene verdeckte Gestaltungsklage, die auf die Ausübung billigen Ermessens gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht gerichtet ist ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, speziell für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

    Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus dem TV 13. MOE 2002 i.V.m. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, speziell für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
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