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   BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87   

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BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 (https://dejure.org/1988,167)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 (https://dejure.org/1988,167)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 (https://dejure.org/1988,167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lohnrechners der Verteidigungsverwaltung auf Bezahlung nach BAT-Vergütungsgruppe - Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Dauer der Übertragung - Rechtsmissbräuchliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1117
  • DB 1988, 1121
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung nimmt das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend an, daß es im Regelungsbereich des § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    Es nimmt dabei auch Bedacht darauf, daß die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT sowohl durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung des öffentlichen Arbeitgebers als auch im Wege konkludenten Verhaltens erfolgen kann, wobei freilich für den Angestellten jeweils deutlich erkennbar werden muß, daß er die betreffende Tätigkeit nur vorübergehend ausüben soll (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77

    Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Ebenfalls zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß es für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT jeweils eines sachlichen Grundes bedarf, der auch für deren Dauer vorliegen muß (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT und 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

    Fehlt es dagegen für die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, dann liegt, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig erkannt hat, eine rechtsmißbräuchliche Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeit nach § 24 Abs. 1 BAT vor (vgl. die Urteile des Senats BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT, vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT und vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT).

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung nimmt das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend an, daß es im Regelungsbereich des § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).

    Ebenfalls zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß es für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT jeweils eines sachlichen Grundes bedarf, der auch für deren Dauer vorliegen muß (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT und 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Sowohl bei dem sachlichen Grund als auch beim Rechtsmißbrauch handelt es sich jeweils um einen unbestimmten Rechtsbegriff, so daß die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie vom jeweils zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dabei übersieht der Kläger, daß beide Vorinstanzen ersichtlich von einem unstreitigen Sachverhalt ausgegangen sind, so daß schon deswegen für Rügen nach § 286 ZPO kein Raum ist (vgl. BAGE 46, 292, 307 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Es nimmt dabei auch Bedacht darauf, daß die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT sowohl durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung des öffentlichen Arbeitgebers als auch im Wege konkludenten Verhaltens erfolgen kann, wobei freilich für den Angestellten jeweils deutlich erkennbar werden muß, daß er die betreffende Tätigkeit nur vorübergehend ausüben soll (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung nimmt das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend an, daß es im Regelungsbereich des § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Sowohl bei dem sachlichen Grund als auch beim Rechtsmißbrauch handelt es sich jeweils um einen unbestimmten Rechtsbegriff, so daß die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie vom jeweils zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Soweit der Kläger sein Klagebegehren auch noch auf eine Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes und einen Verstoß der Beklagten gegen den Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für die Angestellten des öffentlichen Dienstes vom 29. Oktober 1971 gestützt und das Landesarbeitsgericht hierzu Sachausführungen gemacht hat, ist darauf vom Revisionsgericht schon deswegen nicht mehr einzugehen, weil sich zu diesen selbständigen und jeweils eines besonderen Tatsachenvortrages bedürftigen Anspruchsgrundlagen die Revision nicht mehr äußert (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 - AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 554 Anm. 2 sowie Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 554 III A 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Soweit der Kläger sein Klagebegehren auch noch auf eine Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes und einen Verstoß der Beklagten gegen den Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für die Angestellten des öffentlichen Dienstes vom 29. Oktober 1971 gestützt und das Landesarbeitsgericht hierzu Sachausführungen gemacht hat, ist darauf vom Revisionsgericht schon deswegen nicht mehr einzugehen, weil sich zu diesen selbständigen und jeweils eines besonderen Tatsachenvortrages bedürftigen Anspruchsgrundlagen die Revision nicht mehr äußert (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 - AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 554 Anm. 2 sowie Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 554 III A 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78

    Vorübergehende Tätigkeit

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der

  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN; 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59; 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Wenn eine Tätigkeit nur zur vorübergehenden Ausübung übertragen werden soll, muß dies für den Angestellten deutlich erkennbar werden; andernfalls handelt es sich um die Übertragung einer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).

    Dies führt dazu, daß die Tätigkeit als auf Dauer übertragen gilt (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Die Subsumtion ist nur daraufhin überprüfbar, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Fehlt es an einem solchen sachlichen Grund, so liegt Rechtsmißbrauch vor; der Angestellte ist von Beginn der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese für die Dauer zugewiesen worden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; Urteil des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
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