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   BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07   

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BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07 (https://dejure.org/2009,4888)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 AZR 622/07 (https://dejure.org/2009,4888)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 3 AZR 622/07 (https://dejure.org/2009,4888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachträgliche Anpassung laufender betrieblicher Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Voraussetzungen für Verjährung und Verwirkung eines Anspruchs

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BetrAVG § ... 1b Abs. 1 S. 4; ; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit dem 1. Januar 1985 geltenden Fassung § 20; ; BGB § 241; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ZPO § 314; ; ZPO § 320

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf nachträgliche Anpassung laufender betrieblicher Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Voraussetzungen für Verjährung und Verwirkung des Anspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Der Senat hat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - (AP BetrAVG § 16 Nr. 55) entschieden, dass es dem auf branchenweite Vereinheitlichung ausgerichteten Versorgungssystem des Bochumer Verbandes entspricht, wenn nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch eine Interessenvertretung unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten und auf diesem Wege Rügen gegen dessen Anpassungsentscheidungen erheben können.

    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Wie der Senat im Urteil vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - aaO.) ausgeführt hat, sah der Bochumer Verband im VDF einen für seine Mitglieder tätigen Gesprächspartner, aber auch nicht mehr.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).

    Den Besonderheiten des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass nicht nur die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln, sondern auch die Arbeitnehmer durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (vgl. dazu BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 16, aaO.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1) die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung.

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

    aa) § 16 BetrAVG will einerseits eine Entwertung der Betriebsrente durch Kaufkraftverluste möglichst verhindern, andererseits die Gesamtbelastung aus bereits bestehenden Versorgungspflichten berechenbar halten (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 83, 1).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. ua. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 21, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 29).

    Es genügt, dass sie vorliegen und mit dem Inhalt der getroffenen Regelung übereinstimmen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 29).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Da der Prüfungszeitraum nicht auf die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag begrenzt ist, sind unzureichende Anpassungen wegen fehlerhafter Bestimmung der reallohnbezogenen Obergrenze bei späteren Anpassungsentscheidungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (zu diesen Voraussetzungen vgl. ua. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf als auch für die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 26, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Sie reichen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an die Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. ua. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 89; 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, 1 BvF 4/87 und 1 BvR 1421/86 - BVerfGE 92, 365, 407).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung getroffen wurde) bzw. neun Jahre (falls eine Anpassungsentscheidung nicht getroffen wurde) verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit-, Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (zu diesen Voraussetzungen vgl. ua. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Unbegründete Rentenanpassungsklage bei fehlender Rüge unterlassener Anpassung -

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
    Eine Differenzierung nach Branchen ist zulässig (vgl. ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - zu I 3 der Gründe, BAGE 84, 38).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 488/92

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Verwirkung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (10) Sa 677/06

    Höherwertige Dienstleistung einer Auszubildenden zur Begründung eines Anspruchs

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Kurzarbeitergeld

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Hinweise des Senats: - Parallelsachen: 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - (führend, vorliegend) und - 3 AZR 622/07 - - teilweise Parallelsachen (zur Verwirkung des Klagerechts nach rechtzeitiger Rüge): 10. Februar 2009 - 3 AZR 627/07 - und - 3 AZR 783/07 -.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen: 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 -, - 3 AZR 622/07 -, - 3 AZR 627/07 - und - 3 AZR 783/07 - (vorliegend).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen: 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 -, - 3 AZR 622/07 -, - 3 AZR 627/07 - (vorliegend) und - 3 AZR 783/07 -.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

    Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155; 10.02.2009 - 3 AZR 622/07 -).
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