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   BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85   

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https://dejure.org/1988,193
BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 (https://dejure.org/1988,193)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 (https://dejure.org/1988,193)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 (https://dejure.org/1988,193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fürsorge- und Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld gegen türkische Arbeiterin wegen einvernehmlicher Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag - Fehlvorstellung über den Umfang einer Abfindung als unbeachtlicher und zur Anfechtung nicht ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis: Worauf muss der Arbeitgeber hinweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 247
  • NZA 1988, 837
  • VersR 1989, 722
  • BB 1988, 1895
  • BB 1988, 1962
  • DB 1988, 2006
  • JR 1989, 264
  • JR 1989, 44
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 118/82

    Aufhebungsvertrag - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85
    In den Urteilen vom 13. November 1984 (BAGE 47, 169 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 18. September 1984 (- 3 AZR 118/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) hat es Grundsätze darüber aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Arbeitgeber auf Versorgungsschäden hinweisen muß, die dem Arbeitnehmer bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses drohen.
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85
    In den Urteilen vom 13. November 1984 (BAGE 47, 169 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 18. September 1984 (- 3 AZR 118/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) hat es Grundsätze darüber aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Arbeitgeber auf Versorgungsschäden hinweisen muß, die dem Arbeitnehmer bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses drohen.
  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Je größer das beim Arbeitnehmer erweckte Vertrauen ist oder je größer, atypischer und schwerer erkennbar die Gefahren für diesen sind, desto eher treffen den Arbeitgeber Informationspflichten und desto weitreichender sind sie (BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 - juris; BAG, Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 13.12.1988 - 3 AZR 322/87 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Nr. 23; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2013 - 4 Sa 426/11 - juris).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Die von der Klägerin geltend gemachte Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages (vgl. BAG 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu I 3 der Gründe).

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 173; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

    c) Die Beklagte mußte zwar keine detaillierte Auskunft erteilen, sondern durfte die Klägerin an die Zusatzversorgungskasse verweisen (vgl. BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 174; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    So hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beispielsweise bejaht, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande gekommen sind und der Arbeitgeber den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt würden (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25 mwN; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
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