Rechtsprechung
BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 422/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Hinweispflicht auf Versorgungsschäden bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Ruhen des Arbeitslosengeldes nach der Auflösung eines Arbeitsvertrags - Auswirkungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Ansprüche des Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 20.11.1984 - 6 Ca 143/84
- LAG Baden-Württemberg, 29.04.1985 - 7 Sa 9/85
- BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 422/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 118/82
Aufhebungsvertrag - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - Hinweispflicht
Auszug aus BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 422/85
In den Urteilen vom 13. November 1984 (BAGE 47, 169 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 18. September 1984 (- 3 AZR 118/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) hat es Grundsätze darüber aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Arbeitgeber auf Versorgungsschäden hinweisen muß, die dem Arbeitnehmer bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses drohen. - BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84
Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden
Auszug aus BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 422/85
In den Urteilen vom 13. November 1984 (BAGE 47, 169 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 18. September 1984 (- 3 AZR 118/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) hat es Grundsätze darüber aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Arbeitgeber auf Versorgungsschäden hinweisen muß, die dem Arbeitnehmer bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses drohen.